Mieter entfernt nach Auszug Pflanzen aus Garten

Hallo,

folgende Frage:

Die Mieter haben die angemietete Wohnung gekündigt. Bei der Übergabe stellt der Vermieter fest, dass sämtliche Bodendecker und kleinere Pflanzen entfernt wurden. Im Mietvertrag wurde vereinbart, dass „der Mieter nicht befugt ist, den Garten optisch umzugestalten“. Kann der Vermieter nun Schadensersatz für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen? Ist es überhaut rechtens Pflanzen zu entfernen, da sie ja fest mit dem Grundstück verbunden sind?

Gruß computerschrotter

Hallo computerschrotter,

wenn die Pflanzen Eigentum des Vermieters waren bzw. sind, wovon ich jetzt lt. der Mietvertragsklausel ausgehe, dann hat der Mieter nicht das Recht, diese Pflanzen zu entfernen. Das grenzt ja wirklich schon an „bodenloser Frechheit“! Ich denke schon, dass der Vermieter das Recht hat, den Schaden in Rechnung zu stellen. Und das könnte recht teuer für den Mieter werden. Aber zuerst muss dem Mieter die Möglichkeit gegeben werden, den Schaden selbst zu beheben. Aber da dieser Fall sehr individuell ist, ist der Gang zum Rechtsanwalt unumgänglich.

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