2 x Kündigung des Mietverhältnisses - Welche Kündi

Zuerst die kurze Vorgeschichte zum hypothetisch angenommenen Fall:
Tag 1: Mieter (M) kündigt dem Vermieter (VM) in einem per Einschreiben zugestellten Brief
eine berechtigte Mietminderung an.
Tag 7: 18:00 Uhr VM übergibt dem M mit Familienangehörigen als Zeugen einen nicht unterschriebenen Brief in dem das Mietverhältnis wegen Eigenbedarf für einen Mitarbeiter fristgerecht gekündigt wird.
Tag 7: 18:15 Uhr wird der gleiche Brief , nun unterschrieben, wiederum persönlich mit denselben Zeugen an M übergeben.
Tag 8: 10:30 Uhr Ein weitere Brief mit anderen Zeugen wird diesmal persönlich übergeben, darin wird die Rücknahme des Schreibens vom Vortag mitgeteilt. Auch wird betont, dass sich Kündigung wegen Eigenbedarf jetzt erledigt hätte.
Tag 14: 10:00 Uhr Ein erneuter Brief von VM befindet sich diesmal im Briefkasten, der Einwurf in den Briefkasten wurde von einem Zeugen und VM selbst unterschrieben, allerdings ohne Uhrzeit – nun wird dem Mieter erneut wegen Eigenbedarf für den VM selbst gekündigt.
Der VM ist aber gerade dabei, an das vermietete Haus ein Haus für sich und seine Familie zu bauen. Dies wird aber erst im nächsten Jahr bezugsfertig.
Tag 14: 10:30 Uhr Der Mieter hat nun in der Zwischenzeit dem VM ebenfalls eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein usw. geschickt. Diese hat der VM laut Aussage gegen 10:30 Uhr erhalten.
Welche dieser beiden (wirksamen) Kündigungen ist nun letztendlich gültig?
Kann eine weitere fristgerechte neuerliche Kündigung nun die beiden Ersten wieder aufheben
oder gilt die zuerst erhaltene Kündigung endgültig???
Ich wäre erfreut, wenn mir jemand etwas genaues sagen kann.
Danke schon mal im Voraus…Flashbac

Hallo Flashbac,

bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs werden hohe Maßstäbe angesetzt. Ich bezweifle, ob die Sache mit dem Mitarbeiter diesem Maßstab gerecht wird. Auch das Hin und Her mit Kündigung und Rücknahme derselben macht die Sache eher etwas unglaubwürdig.

Die Kündigung des Vermieters ist nun erstmal eine Kündigung. Ich nehme an, die Mieter haben ihrerseits nun eine ihren Verhältnissen angemessenere Frist gesetzt. Das würde ich als Widerspruch gegen die erste Kündigung werten.

Mit dem Hintergrund, dass bald das eigene Haus fertig ist, würde ich sagen, die Mieter haben das richtig gemacht.

Gruß!

Horst

Hallo Flashbac,

Hallo Horst,

bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs werden hohe Maßstäbe
angesetzt. Ich bezweifle, ob die Sache mit dem Mitarbeiter
diesem Maßstab gerecht wird. Auch das Hin und Her mit
Kündigung und Rücknahme derselben macht die Sache eher etwas
unglaubwürdig.

Dass diese erste Kündigung nicht rechtmässig war, ist dem Mieter klar.

Die Kündigung des Vermieters ist nun erstmal eine Kündigung.
Ich nehme an, die Mieter haben ihrerseits nun eine ihren
Verhältnissen angemessenere Frist gesetzt. Das würde ich als
Widerspruch gegen die erste Kündigung werten.

Mit dem Hintergrund, dass bald das eigene Haus fertig ist,
würde ich sagen, die Mieter haben das richtig gemacht.

Es geht jetzt nur noch um die Frage, welche der beiden Kündigungen - die ja am gleichen Tag eingegangen sind, allerdings zu unterschiedlichen Zeiten - ist jetzt verbindlich? Die Kündigung des Vermieters aus dem Briefkasten entnommen gegen 10:00 Uhr , oder die Kündigung des Mieters, zugestellt (nachweisbar) gegen 11:00 Uhr ???

Gruß!

Danke

Horst

Flashbac

Hallo nochmal,

Es geht jetzt nur noch um die Frage, welche der beiden
Kündigungen - die ja am gleichen Tag eingegangen sind,
allerdings zu unterschiedlichen Zeiten - ist jetzt
verbindlich?

einer Kündigung an sich kann man immer widersprechen. Die Frage ist m.E. auch nicht so sehr: Wer hatte den Brief zuerst in der Hand?

Mir stellt sich hier mehr die Frage, ob der Eigenbedarf nur vorgeschoben ist. Dazu muss der Vermieter eine klare und nachvollziehbare Begründung genannt haben. Sollte er nämlich anschließend doch seinem Mitarbeiter die Wohnung überlassen und das nicht plausibel erklären können, dann wird er schadenersatzpflichtig.

Der Mieter sollte die Kündigung des Vermieters durch einen Fachmann prüfen lassen.

Gruß!

Horst

Hallo nochmal,

Danke schonmal,

Es geht jetzt nur noch um die Frage, welche der beiden
Kündigungen - die ja am gleichen Tag eingegangen sind,
allerdings zu unterschiedlichen Zeiten - ist jetzt
verbindlich?

Die des Mieters oder die des Vermieters??

einer Kündigung an sich kann man immer widersprechen. Die
Frage ist m.E. auch nicht so sehr: Wer hatte den Brief zuerst
in der Hand?

Mir stellt sich hier mehr die Frage, ob der Eigenbedarf nur
vorgeschoben ist. Dazu muss der Vermieter eine klare und
nachvollziehbare Begründung genannt haben. Sollte er nämlich
anschließend doch seinem Mitarbeiter die Wohnung überlassen
und das nicht plausibel erklären können, dann wird er
schadenersatzpflichtig.

das ist ja offensichtlich, wenn aber die Kündigung des Mieters
vom VM akzeptiert wird, dann wird ja die Eigenbedarfskündigung
(egal ob gerechtfertigt oder nicht) damit hinfällig - die Kündigung
des Mieters ist ja später angekommen und hat damit die des VM aufgehoben
(so die Meinung des VM)

oder kann der VM nun noch fristgerecht seine Kündigung wieder zurückziehen???

Der Mieter sollte die Kündigung des Vermieters durch einen
Fachmann prüfen lassen.

Das wird auf jeden Fall geschehen, denn es sind ja eventuell einige
Euronen, um die es da geht, z.B. Schadenersatz wegen vorgetäuschter
Eigenbedarfskündigung, Maklerkosten, Umzugskosten usw.

Gruß!

Horst

Gruß zurück, Flashbac

Hallo Flashbac,

Die des Mieters oder die des Vermieters??

diese Frage nach der gültigen Kündigung gibt es nicht. Wenn der Mieter vorher kündigt - einfach mal ein Fantasiedatum - zum 31.12.2006 und der Vermieter Eigenbedarf anmeldet, dann ist die Kündigung des Mieters erstmal irrelevant.

das ist ja offensichtlich, wenn aber die Kündigung des Mieters
vom VM akzeptiert wird, dann wird ja die Eigenbedarfskündigung
(egal ob gerechtfertigt oder nicht) damit hinfällig

Jo.

  • die
    Kündigung
    des Mieters ist ja später angekommen und hat damit die des VM
    aufgehoben
    (so die Meinung des VM)

Eine später eintreffende Kündigung hebt eigentlich keine vorherige auf. Aber wenn der VM das selbst so ansieht, dann ist das natürlich eine Anerkenntnis des VM, die eigentlich Streit vermeiden hilft.

oder kann der VM nun noch fristgerecht seine Kündigung wieder
zurückziehen???

Er braucht sie ja nicht mehr (fristgemäß?) zurückzuziehen. Nach der obigen Darstellung hat er ja die Kündigung des Mieters und deren Bedingungen anerkannt.

Das wird auf jeden Fall geschehen, denn es sind ja eventuell
einige
Euronen, um die es da geht, z.B. Schadenersatz wegen
vorgetäuschter
Eigenbedarfskündigung, Maklerkosten, Umzugskosten usw.

Jetzt grüble ich… Eigentlich war ich davon ausgegangen, es ginge um die unterschiedlichen Kündigungsfristen. Jetzt gehe ich von einem fatalen Fehler des Mieters aus.
Da beide gekündigt haben, sehe ich hier zunächst einmal ein Einvernehmen zwischen beiden Seiten.

Die Begründung des Vermieters mag vorgetäuschter Eigenbedarf gewesen sein. Aber wenn der Mieter nun seinerseits kündigt…

Aus dieser Sicht würde ich sagen, dass der Mieter ein Eigentor geschossen hat, das ihn eventuell teuer zu stehen kommen kann. Aber aufgrund der Tatsache, dass die Vorgeschichte ziemlich durchschaubar war und ich kein Anwalt bin, würde ich abermals ein Gespräch mit einem solchen empfehlen. Vielleicht ist da noch etwas zu machen.

Gruß!

Horst

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Hallo Flashbac,

Hallo Horst

Die Kündigung des Mieters und die des Vermieters kamen am gleichen Tag
(der letzte des Monats) zu unterschiedlichen Zeiten an.

diese Frage nach der gültigen Kündigung gibt es nicht. Wenn
der Mieter vorher kündigt - einfach mal ein Fantasiedatum -
zum 31.12.2006 und der Vermieter Eigenbedarf anmeldet, dann
ist die Kündigung des Mieters erstmal irrelevant.
Eine später eintreffende Kündigung hebt eigentlich keine
vorherige auf. Aber wenn der VM das selbst so ansieht, dann
ist das natürlich eine Anerkenntnis des VM, die eigentlich
Streit vermeiden hilft.

damit würde doch der Eigenbedarf aus Sicht des VM wegfallen…
oder kann der Mieter nun noch fristgerecht seine Kündigung wieder
zurückziehen,damit die Eigenbedarfskündigung des Vermieters wirksam
bleibt (oder so ähnlich)???

Er braucht sie ja nicht mehr (fristgemäß?) zurückzuziehen.
Nach der obigen Darstellung hat er ja die Kündigung des
Mieters und deren Bedingungen anerkannt.

Fristgemäs ist ja immer zum dritten werktag des Monats für den übernächsten Monat (Mietvertrag ab dem 01.09.2001)

Jetzt grüble ich… Eigentlich war ich davon ausgegangen, es
ginge um die unterschiedlichen Kündigungsfristen.

Nein, beide haben noch die gleichen Fristen

Jetzt gehe ich von einem fatalen Fehler des Mieters aus.
Da beide gekündigt haben, sehe ich hier zunächst einmal ein
Einvernehmen zwischen beiden Seiten.

Der Mieter hat in diesem Fall dann wegen dieser ersten Kündigung bzw.
der Rücknahme derselben dann zum 30. des Monats für den übernächsten Monat gekündigt.

Die Begründung des Vermieters mag vorgetäuschter Eigenbedarf
gewesen sein. Aber wenn der Mieter nun seinerseits kündigt…

Deshalb ja die Frage nach der „richtigen“ Kündigung

Aus dieser Sicht würde ich sagen, dass der Mieter ein Eigentor
geschossen hat, das ihn eventuell teuer zu stehen kommen kann.

Könntest Du das noch näher erläutern oder ausführen?

Aber aufgrund der Tatsache, dass die Vorgeschichte ziemlich
durchschaubar war und ich kein Anwalt bin, würde ich abermals
ein Gespräch mit einem solchen empfehlen. Vielleicht ist da
noch etwas zu machen.

Gruß!

Horst

Danke Flashbac

Die Begründung des Vermieters mag vorgetäuschter Eigenbedarf
gewesen sein. Aber wenn der Mieter nun seinerseits kündigt…

Deshalb ja die Frage nach der „richtigen“ Kündigung

Aus dieser Sicht würde ich sagen, dass der Mieter ein Eigentor
geschossen hat, das ihn eventuell teuer zu stehen kommen kann.

Könntest Du das noch näher erläutern oder ausführen?

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung.
So eine Willenserklärung kann (einmal beim Empfänger) grundsätzlich nicht wieder zurückgezogen werden - es sei denn Absender + Empfänger wären beide damit einverstanden.

Die mehrfach erfolgten Kündigungen des VM legen ja die Vermutung sehr nahe, dass hier irgendwas „faul“ ist mit dem Kündigungsgrund ohne den der VM nicht kündigen kann.
Allerdings erübrigen sich Vermutungen hierzu:
Denn wenn die Kündigungen des VM unwirksam wären, dann steht immer noch die Kündigung des Mieters im Raum - und die ist nun nicht mehr aus der Welt zu schaffen.
Auch evtl. Schadensersatzansprüche im Fall einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung erübrigen sich, da dem Mieter ja kein Schaden entstanden ist, weil der Mieter schließlich auch selbst gekündigt hat.

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Hallo nochmal,

Könntest Du das noch näher erläutern oder ausführen?

Das hat Rudi jetzt ja schon gemacht. Da hier eine einvernehmliche Lösung nicht in Sicht ist, bleibt es wohl dabei.
Die Kündigung des Mieters war in dem Moment gültig, wo er sie erhalten hat.

Gruß!

Horst

Danke für die hilfreichen Antworten…owT
owT