Hallo Experten,
in einem Mietvertrag steht nur drin, aus welchen Punkten sich die Nebenkosten zusammensetzen z. B. Hausmeister, Gebäudesteuer, usw.
Es stehen jedoch KEINE DAZUGEHÖRIGEN BETRÄGE.
Bei dem alten Vermieter war im Mietvertrag ersichtlich, wieviel anteilig der Mieter zu tragen hatte, z. B. Hausmeister 10,30 Euro, Gebäudesteuer 1,30 Euro. Das ist ja soweit auch gut gewesen.
Jetzt zur Frage: Ist das rechtens, wenn man keine Beträge bei den einzelnen Nebenkostenaufführungen da stehen hat? Letzendlich weiß man ja garnicht wofür man wieviel bezahlt?
Hi,
würd mich auch interessieren.
Mieter A und B haben vom Vermieter ebenfalls einen Vertrag vorliegen, wo NUR die einzelnen Punkte - nicht die Beräge aufgeführt sind. (auch kein Prozentsatz Aufschlüsselungssatz oder ähnliches)
Grüße
karo
Hallo Caty,
das ist eigentlich der Normalfall. Die detaillierten Nebenkosten ergeben sich aus der jährlichen Nebenkostenabrechnung.
Die meisten Kosten kann der Vermieter ja selbst nicht vorhersehen und erst recht nicht in einem Mietvertrag festlegen, der womöglich über viele Jahre geht.
Es gibt natürlich auch Mietverhältnisse, wo der Mieter eine festgelegte Warmmiete zahlt oder eine Pauschale.
Der Regelfall ist aber eine kalkulierte Vorauszahlung der Nebenkosten, die am Jahresende anhand der real angefallenen Kosten abgerechnet wird.
Gruß!
Horst
Hi,
in einem Mietvertrag steht nur drin, aus welchen Punkten sich
die Nebenkosten zusammensetzen z. B. Hausmeister,
Gebäudesteuer, usw.
Hier würde sogar eine Bezugnahme auf die Betriebskostenverordnung reichen. Wenn dies hier nicht der Fall ist, sondern die Punkte einzeln aufgelistet sind, sollte man diese genau gegen die Betriebskostenverordnung prüfen, ob sie auch umlagefähig sind.
Es stehen jedoch KEINE DAZUGEHÖRIGEN BETRÄGE.
Wenn der Vermieter die umlagefähigen Kosten vom Mieter zurückverlangt, dann wird er das in zulässiger Höhe tun. Zum Teil ergibt sich die Höhe der Kosten erst im lfd. Betrieb, eine Festlegung im Voraus ist also garnicht möglich. Eine Ausnahme stellen hier Mietverträge mit Nebenkostenpauschalen bzw. „Warmmieten“ dar, aber um einen solchen geht es hier offensichtlich nicht.
Jetzt zur Frage: Ist das rechtens, wenn man keine Beträge bei
den einzelnen Nebenkostenaufführungen da stehen hat?
Ja.
Letzendlich weiß man ja garnicht wofür man wieviel bezahlt?
Jein… Orts- bzw. marktübliche Beträge für die aufgeführten Einzelleistungen eben.
Aber für diesen Zweck wurde ja eigentlich die Nebenkostenvorauszahlung geschaffen und die gesetzlichen Regelungen, die sich darum ranken. Siehe z.B. http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Vorauszahlungen_B…
Zitat hieraus:
„Setzt ein Vermieter trotz konkreter Mieternachfrage die Vorauszahlungen für die Betriebskosten bewusst oder fahrlässig viel zu niedrig fest, riskiert er, seine rechnerisch und tatsächlich bestehenden Nachforderungsansprüche zu verlieren (AG Hannover 515 C 10658/02).“
Gruß
Bonsai