Kündigungsfrist bei Altmietvertrag

Hallo,

Ein Mieter hat zum 1.9.1999 einen Mietvertrag abgeschlossen. Im Mietvertrag ist vereinbart, dass der Vertrag auf eine Dauer von 3 Jahren geschlossen wird und bis zum 1.9.2002 läuft. Er verlängert sich jeweils um 12 Monate, falls er nicht gekündigt wird.

Meine Fragen dazu:

  1. Ist diese automatische Verlängerung um 12 Monate nach der neuen Mietrechtsreform noch gültig, d.h. kann der Mieter jeweils nur einmal im Jahr zum 1.9. kündigen oder kann er die Wohnung jederzeit kündigen?

  2. Im Vertrag ist darüber hinaus keine weitere Kündigungszeit angegeben. Wie lange vorher muss er die Wohnung dann kündigen?

Vielen Dank

Hallo an das neue Mitglied.

Lange Rede, kurzer Sinn: siehe http://www.mieterbund.de/presse/2005/pm_2005_05_31.html

HTH
mfg M.L.