Bei der Wohnungsübergabe kommt es leider dazu, dass die Kaution nicht zurück erstattet wird. Gibt es professionelle Helfer, die bei Wohnungsübergaben „inkognito“ dabei sind und mit dem Fachwissen die Argumente der Vermieter aushebeln?
Bastian
Bei der Wohnungsübergabe kommt es leider dazu, dass die Kaution nicht zurück erstattet wird. Gibt es professionelle Helfer, die bei Wohnungsübergaben „inkognito“ dabei sind und mit dem Fachwissen die Argumente der Vermieter aushebeln?
Bastian
Hallo Bastian,
Bei der Wohnungsübergabe kommt es leider dazu, dass die
Kaution nicht zurück erstattet wird.
es kommt wohl eher selten vor, dass man bei Wohnungsübergabe direkt seine Kaution erstattet bekommt. Bei dieser Übergabe kann sich der Vermieter ja erst einen Überblick über den Zustand der Mietsache machen. Auch stehen oft noch Nebenkostenabrechnungen aus.
Gibt es professionelle
Helfer, die bei Wohnungsübergaben „inkognito“ dabei sind und
mit dem Fachwissen die Argumente der Vermieter aushebeln?
Sicher könnte man einen „professionellen Helfer“ finden, aber auch der könnte nicht Argumente des Vermieters aushebeln, wenn diese richtig sind. Außerdem stellt sich die Frage von Kosten und Nutzen.
Ein Zeuge aus dem Bekanntenkreis sollte da genügen, um spätere Ungereimtheiten zu vermeiden.
Gruß!
Horst
Hallo Basti!
Selbstverständlich ist es so, dass der ehemalige Vermieter die Kaution einbehält. Das kann er bis zu 6 Monaten. Dieser Fall ist noch sehr umstritten. Es gibt Vermieter, die die Kaution schon bis zum 3. Monat bezahlen aber auch Vermieter, die bis zu 6 Monaten das Geld einbehalten. Dann gibt es Vermieter, die einen Teil auszahlen und den Rest dann bis zu 6 Monaten erstatten…also es ist eine sehr komplizierte Sache. Aber eins steht fest: Du hast jedoch nicht das Recht, die Kaution bei Wohnungsübergabe in Anspruch zu nehmen. Da hilft auch kein Professioneller.
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