hallo,
der mieter a. hat zum 31.08. seine wohnung gekündigt. sein vermieter b. macht ihn darauf aufmerksam, dass wenn die verdunster an den heizkörpern abgelesen werdensollen er diese kosten zu tragen hat. ansonsten wird nach heizgradtagen abgerechnet.
nun hat mieter a. aber das hier gelsen:
Muss bei einem Mieterwechsel eine Zwischenablesung durchgeführt werden, dürfen die Kosten hierfür nicht auf den Mieter abgewälzt werden. Umstritten ist, ob die Kosten der Vermieter zu tragen hat oder alle Mieter des Hauses (AG Münster 48 C 801/93; WM 96, 231 oder AG Hamburg 45 C 17 87/94; WM 96, 562).
wie siehts nun aus?
gruss