Da ist ja tatsächlich einiges im Argen - und die aufgeführten Punkte scheinen ja evtl. noch nicht alles zu sein …
Stand denn die vermietete Wohnung zuvor leer?
bzw. war sie noch gar nicht fertiggestellt?
Evtl. hat sich ein erstmals vermietender Eigentümer ohne Grundwissen an der BK-Abr versucht; und das ist (absichtlich oder unabsichtlich?) wohl eher zum Nachteil des Mieters ausgefallen.
Es gibt verschiedene Grundsätze zu beachten - z.B.:
Ist kein anderer Umlageschlüssel (z.B. Personenzahl) vereinbart, dann ist nach BGB § 556a nach anteiliger Wohnfläche umzulegen.
Die im Abrechnungszeitraum (vermutlich: Jan-Dez 2004) angefallenen Kosten sind natürlich zeitanteilig auf eine nur anteilige Mietzeit (vermutlich Sept-Dez 2004) zu berechnen.
Also z.B. in 2004 angefallen: 100 Euro für 285m² (aus 200+85m²) in 12 Monaten
> Anteil Whng 200m²: 100 : 285 * 200 = 70,18 in 12 Monaten
> Anteil Whng 85m²: 100 : 285 * 85 = 29,82 in 12 Monaten - weiter/zeitanteilig: 29,82 : 12 * 4 = 9,94 in 4 Monaten
Ein Mieter zieht zum 1. Spetember 2004 in eine Whng.
Am 31.12.2005 erhält er die NK Abrechnung für die 4 Monate aus 2004.
Wäre die Abrechnung für Jan-Dez 2004 erst am 1.Jan 06 zugegangen, wäre der VM sogar mit Nachforderungen gänzlich ausgeschlossen > §556 BGB
Der VM stellt Allgemeinstrom in Rechnung, der vom 30.April
2003 bis 30.April 2004 verbraucht wurde! Der Mieter zog aber
erst Spetember 2004 ein.
Eigentlich sind die Kosten zu ermitteln, die genau für den Abrechnungszeitraum angefallen sind.
I.A. ist es aber nicht zu beanstanden wenn hier der letzte vorliegende Rechnungsbetrag „herangenommen“ wird, da sich die Allgemeinstrom-Kosten üblicherweise nur wenig ändern.
Ebenfalls soll der Mieter die Kehrgebühren alleine tragen, da
der Kamin auf seinem Speicher ist!
Soweit der Kamin nicht nur alleine vom Mieter genutzt wird, ist das FALSCH!
Und, die Müllgebühren werden durch 2 geteilt. Einen Teil der
Mieter, die andere Hälfte der VM.
Familie des VM = 4 Personen
Famile Mieter = 2 Personen
„eine Hälfte - andere Hälfte“ > FALSCH > Umlage nach Schlüssel (Wohnfläche bzw. falls so vereinbart Personen) … und natürlich nur zeitanteilig, falls die Müllkosten Jan-Dez entstanden
Muss der Mieter diese Abrechnung akzeptieren?
Eine FALSCHE Abrechnung/Kostenumlage muss der Mieter natürlich nicht akzeptieren.
Unter www.dmb.de > ganz rechts + oben auf der Seite gibt’s eine Broschüre „Die zweite Miete“ (= Nebenkosten) mit Rechtsgrundlagen und Beispielabrechnung.
Am besten das mal duchackern …
Optimal wäre es, dann die Abrechnung gemeinsam mit dem VM zu korrigieren (wenn er sich drauf einlässt und auch was dazulernen will)
Anderenfalls bleibt nur fachliche Hilfe eizunholen.
Dazu gibt’s auch Internet-Angebote - z.B.
http://www.nebenkosten-pruefen.de/mietnebenkosten-wo…
Ob dort aber auch auf solche Einzelfall-spezifischen Fragen eingegangen wird, weiss ich leider nicht.
Evtl. ist die Abrechnung für 2004 auch soweit falsch, dass die Ausschlussfrist für Nachforderungen nach § 556 BGB greift.
Weitere Infos zur BK-Abrechnung gibt’s z.B. auch unter
http://www.eddi24.de/dokumente.html
http://www.bk-lotse.de/
dort könnte der VM auch seine korrekte Abrechnung erstellen lassen …