Fensterscheibe in Mietwohnung zerbrochen

Ein Luftzug hat das offengelassene Fenster in einer Mietwohnung zugeschlagen und dadurch ist die Scheibe zerbrochen. Durch den Aufprall auf den Fensterrahmen ist auch der Holzrahmen des doppelglasigen Fensterflügels verzogen worden, sodass das Fenster nur noch sehr schwer schließt. Die Scherben und Glasplatten, die sich lösten, vielen in das Zimmer und auch nach außen. Ca. 3,50m unter dem Fenster stand ein Transporter. Die Glasplatten fielen auf den Transporter und beschädigte diesen.
Meine Frage ist, haftet die Haftpflichtversciherung für den kompletten Schaden oder evtl. nur für den Schaden am Transporter? Oder muß die Gebäudeversicherung des Vermieters dafür aufkommen?

Danke für euere Antworten.

Hallo Stefan,

vielleicht ist die Frage sogar besser im Versicherungsbrett aufgehoben. Soweit mir bekannt ist gilt ja bei Versicherungen immer das Verschuldensprinzip, so dass ich erst mal nicht glaube, dass die Gebäudeversicherung des VM das abdeckt.

Da der Mieter selbst verschuldet hat ist er sowohl gegenüber dem VM (kaputtes Fenster) und dem Besitzer des Lieferwagens verpflichtet.

Müsste wohl beides die Haftpflichtversicherung bezahlen.

Gruß
Nita