Haftungsfrage bei Auszug

Hallo Leute,
wenn man aus einer Wohnung auszieht (Wohndauer knapp 2 Jahre, mit 2 Kindern) und der/die Vermieter/in beanstandet das Aussehen der Türen, da dort kleine Macken in der Türe sind (von Bausteinen der Kinder) oder kleine Kratzer am Türrahmen (sehen aus wie drangeklebte Haare), muss man diese Macken reparieren lassen oder nicht (da Kinder unter 7 Jahren nicht haftbar gemacht werden können) oder sind das Gebrauchsspuren?

Danke im Voraus

Matthias

Hallo Matthias,

sind das lackierte Türen, Kunststoff- oder Holztüren ?
Bei Holztüren würde ich dem Mieter empfehlen sich im Baumarkt passend zur Holzfarbe sogenannte Wachsstifte zu kaufen.
Diese „Stifte“ sind speziell für Reparaturen und Ausbesserungen bei Holz gedacht und kosten ca. 3-4 €.
Völlig problemlos in der Anwendung und wenn hinterher noch drüberpoliert wird ist so gut wie nichts mehr zu sehen.
Mann muß dem Vermieter ja nicht auf die Nase binden das man es selber gemacht hat.
Auch bei lackierten Türen gibt es die Möglichkeit der zeit- und kostengünstigen Reparatur.
Sollten es allerdings Kunstofftüren sein - sorry - da weiß auch ich keinen Rat.

Grüße
kittacat

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