Mieterhöhung bei notweniger Sanierung ?

Hallo,

Bei einem Mieter lösen sich die Fliesen im Badezimmer an den Wänden und Boden.
Das Bad wurde ca. in den 70ern das letzte mal neu gefliest.
Jetzt sollen neue Fliesen, ein Feuchtraumputz und notwendige Elektroarbeiten neu gemacht und auch evtl. eine neue Dusche inkl. Duschabtrennung installiert werden.
Der Vermieter wurde schon vor ca. 2 Jahren auf Mängel im Bad aufmerksam gemacht und bat den Mieter um Ausbesserung mit Silikon.
Darf der Vermieter in so einem Fall die Miete erhöhen, da es seiner Meinung nach eine Modernisierung ist, aus Sicht des Mieters aber eine Notwedigkeit ?

Bedank mich schon mal für die Antworten
kittacat

Hallo,
ich würde sagen, da das Bad schon recht alt ist, ist die Renovierung kein Grund zur Mieterhöhung. Das ist genauso wie mit zu alten Fenstern, die irgendwann zugig werden, so nach knapp 30 Jahren, dann müssen die einfach erneuert werden und das ist dann keine Modernisierungsmaßnahme, die eine Mieterhöhung rechtfertigt.
Gruß von Cornelia

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Hallo kittacat,

der Einbau einer Dusche ist eine Modernisierungsmaßnahme, die den Vermieter zu einer Mieterhöhung berechtigen kann. Der von dir genannte Rest wohl eher nicht.

Aber auch ohne Modernisierungsmaßnahmen kann der Vermieter die Miete im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erhöhen. Es braucht hierzu nicht unbedingt eine Modernisierung.

Gruss
BM

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Hallo kittacat,

der Einbau einer Dusche ist eine Modernisierungsmaßnahme, die
den Vermieter zu einer Mieterhöhung berechtigen kann. Der von
dir genannte Rest wohl eher nicht.

Aber auch ohne Modernisierungsmaßnahmen kann der Vermieter die
Miete im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erhöhen. Es
braucht hierzu nicht unbedingt eine Modernisierung.

Gruss
BM

Hallo BM,

in diesem Fall wägt der Vermieter ab was kostengünstiger ist:
das rundherum Neufliesen der alten, ca. 80 cm hohen Sitzdusche oder den Einbau einer neuen bodenflachen Duschwanne.
Der Einbau einer neuen Dusche ist hier eigentlich nicht nötig, da die alte noch top in Ordnung ist. Wir möchten auch keine neue.

Sicher, es ist rechtlich völlig in Ordnung, das ein Vermieter nach einer gewissen Zeit eine Mieterhöhung vornehmen darf.
Mir ging es nur darum, ob in diesem Fall diese Sanierung als Grund dafür herhalten darf.

Gruß kittacat

Hallo,
ich würde sagen, da das Bad schon recht alt ist, ist die
Renovierung kein Grund zur Mieterhöhung. Das ist genauso wie
mit zu alten Fenstern, die irgendwann zugig werden, so nach
knapp 30 Jahren, dann müssen die einfach erneuert werden und
das ist dann keine Modernisierungsmaßnahme, die eine
Mieterhöhung rechtfertigt.
Gruß von Cornelia

Hallo Cornelia,

ich sehe das eigentlich auch so.
Da das Fugenmaterial bröselt, Wasser hinter die Fliesen läuft, die Fliesen sich dadurch ablösen und sich Schimmel bildet, ist das, meiner Meinung nach, eine notwendige (Grund-) Sanierung.
Klar, der Mieter hat dann ein neues Bad, aber mit der alten Sanitäreinrichtung.
Modernisierung wäre doch, wenn alles rauskommt und auch neue Waschbecken, neuer Spiegelschrank und eine neue Dusche installiert wird.
Hab Deinem Vorgänger schon geschrieben, das der Vermieter hier nur abwägt, was ihn billiger kommt
Das Neufliesen der alten, ca. 80 cm hohen Duschwanne oder der Einbau einer neuen, flachen Dusche.
D.h., es werden eigentlich nur die absolut notwendigen Arbeiten ausgeführt.

Gruß
kittacat

Hallo,

Bei einem Mieter lösen sich die Fliesen im Badezimmer an den
Wänden und Boden.

Hallo Kittacat,

sind die Fliesen im Bad wirklich mitvermietet?

Wenn ja - keine Modernisierung.

Wenn die Fliesen Dir gehören sollten - dann Modernisierung.
Der Vermieter müsste Dir allerdings vor Beginn der Arbeiten mitteilen, wie hoch die Mietanhebung aufgrund der Badsanierung ausfällt und Du musst schriftlich zustimmen.

Also ins Übergabeprotokoll schauen.

peter peschel

Das Bad wurde ca. in den 70ern das letzte mal neu gefliest.
Jetzt sollen neue Fliesen, ein Feuchtraumputz und notwendige
Elektroarbeiten neu gemacht und auch evtl. eine neue Dusche
inkl. Duschabtrennung installiert werden.
Der Vermieter wurde schon vor ca. 2 Jahren auf Mängel im Bad
aufmerksam gemacht und bat den Mieter um Ausbesserung mit
Silikon.
Darf der Vermieter in so einem Fall die Miete erhöhen, da es
seiner Meinung nach eine Modernisierung ist, aus Sicht des
Mieters aber eine Notwedigkeit ?

Bedank mich schon mal für die Antworten
kittacat

Hallo,

Bei einem Mieter lösen sich die Fliesen im Badezimmer an den
Wänden und Boden.

Hallo Kittacat,

sind die Fliesen im Bad wirklich mitvermietet?

Wenn ja - keine Modernisierung.

Wenn die Fliesen Dir gehören sollten - dann Modernisierung.
Der Vermieter müsste Dir allerdings vor Beginn der Arbeiten
mitteilen, wie hoch die Mietanhebung aufgrund der Badsanierung
ausfällt und Du musst schriftlich zustimmen.

Also ins Übergabeprotokoll schauen.

peter peschel

Hallo Peter Peschel

Sorry, hier versteh ich etwas nicht ganz richtig.
Im Mietvertrag steht die Auflistung der Räume nur mit Badezimmer.
Wieso sollten dann die Fliesen dem Mieter gehören ?
Eigentlich ist es doch so, das wenn ein Haus gemietet wird, das dann das ganze Objekt als Mietsache zählt oder versteh ich etwas falsch ?
Im Orginalmietvertrag steht, das der Mieter beide Badezimmer (1. Stock und Untergeschoß) auf seine Kosten renoviert und bei Auszug innerhalb 10 Jahren anteilsmäßig einen Betrag zurückerstattet bekommt.
Aufgrund der leer stehenden Eigentumswohnung des Mieters (stand 11 Monate leer)wurde aber der für die Badrenovierung gedachte Geldbetrag für die Weiterzahlung der laufenden Kosten für diese Eigentumswohnung gebraucht.
Nachdem es ca. 1,5 Jahre nach Einzug in das Haus noch zu keiner Badrenovierung seitens des Mieters gekommen war, untersagte der Vermieter die Badrenovierung dem Mieter schriftlich.
Somit war es dann doch wieder Sache des Vermieters sich darum zu kümmern oder etwa nicht ?
Zwischenzeitlich wurde auch die Nutzung des Bades im Untergeschoß gänzlich untersagt, da der Vermieter meint, das die Abwasserrohre das Abwasser nicht packen würden, aber an dieses Abwasserrohr ist auch die Waschküche mit 2 Waschmaschienen angeschlossen.
Lediglich als Abstellraum darf das Bad noch genutzt werden.

Grüße
kittacat

Hallo,

Bei einem Mieter lösen sich die Fliesen im Badezimmer an den
Wänden und Boden.

Hallo Kittacat,

sind die Fliesen im Bad wirklich mitvermietet?

Wenn ja - keine Modernisierung.

Wenn die Fliesen Dir gehören sollten - dann Modernisierung.
Der Vermieter müsste Dir allerdings vor Beginn der Arbeiten
mitteilen, wie hoch die Mietanhebung aufgrund der Badsanierung
ausfällt und Du musst schriftlich zustimmen.

Also ins Übergabeprotokoll schauen.

peter peschel

Hallo Peter Peschel

Hey Kittacat,

Sorry, hier versteh ich etwas nicht ganz richtig.
Im Mietvertrag steht die Auflistung der Räume nur mit
Badezimmer.
Wieso sollten dann die Fliesen dem Mieter gehören ?

Die Fliesen könnten vom Vormieter eingebracht und von Dir als bauliche Veränderung übernommen worden sein.
Ein schriftliches Übergabeprotokoll gibts nicht?

Eigentlich ist es doch so, das wenn ein Haus gemietet wird,
das dann das ganze Objekt als Mietsache zählt oder versteh ich
etwas falsch ?
Im Orginalmietvertrag steht, das der Mieter beide Badezimmer
(1. Stock und Untergeschoß) auf seine Kosten renoviert und bei
Auszug innerhalb 10 Jahren anteilsmäßig einen Betrag
zurückerstattet bekommt.

Aha, das heißt für mich, dass Dir dein Vermieter das Bad OHNE einen Modernisierungszuschlag vermietet hat bzw. haben muss.

Aufgrund der leer stehenden Eigentumswohnung des Mieters
(stand 11 Monate leer)wurde aber der für die Badrenovierung
gedachte Geldbetrag für die Weiterzahlung der laufenden Kosten
für diese Eigentumswohnung gebraucht.
Nachdem es ca. 1,5 Jahre nach Einzug in das Haus noch zu
keiner Badrenovierung seitens des Mieters gekommen war,
untersagte der Vermieter die Badrenovierung dem Mieter
schriftlich.

Warum denn das?

Somit war es dann doch wieder Sache des Vermieters sich darum
zu kümmern oder etwa nicht ?

Ja, dann aber bitte mit Mod-Zuschlag für ein gefliestes Bad.
Den hätte der Vermieter auch schon genommen, wenn das Bad beim Einzug vom Vermieter neu gefliest worden wäre.
Weil Du selber fliesen wolltest, konnte dieser Zuschlag bisher nicht erhoben werden.

Zwischenzeitlich wurde auch die Nutzung des Bades im
Untergeschoß gänzlich untersagt, da der Vermieter meint, das
die Abwasserrohre das Abwasser nicht packen würden, aber an
dieses Abwasserrohr ist auch die Waschküche mit 2
Waschmaschienen angeschlossen.
Lediglich als Abstellraum darf das Bad noch genutzt werden.

Könnte man die Miete natürlich auch mal mindern.
Die Rohre müssten bei der Badsanierung erneuert werden. Die Kosten dürften aber nicht umgelegt werden.

peter peschel

Grüße
kittacat

Hallo Peter Peschel

Wieso sollten dann die Fliesen dem Mieter gehören ?

Die Fliesen könnten vom Vormieter eingebracht und von Dir als
bauliche Veränderung übernommen worden sein.
Ein schriftliches Übergabeprotokoll gibts nicht?

Doch, es gibt ein Protokoll, aber wie schon erwähnt - nur mit Badezimmer aufgelistet.
Da es aber das Elternhaus der Vermieterin ist, gab es vor uns noch keine anderen Mieter

Im Orginalmietvertrag steht, das der Mieter beide Badezimmer
(1. Stock und Untergeschoß) auf seine Kosten renoviert und bei
Auszug innerhalb 10 Jahren anteilsmäßig einen Betrag
zurückerstattet bekommt.

Aha, das heißt für mich, dass Dir dein Vermieter das Bad OHNE
einen Modernisierungszuschlag vermietet hat bzw. haben muss.

Wir hatten bei Einzug angefragt, das Bad renovieren zu dürfen, da die Fliesen dunkelgrün und mit großen orangen Blumen versehen sind und der Boden aus orangen Rauten besteht.
Da schmerzen schon morgens beim Waschen die Augen

Aufgrund der leer stehenden Eigentumswohnung des Mieters
(stand 11 Monate leer)wurde aber der für die Badrenovierung
gedachte Geldbetrag für die Weiterzahlung der laufenden Kosten
für diese Eigentumswohnung gebraucht.
Nachdem es ca. 1,5 Jahre nach Einzug in das Haus noch zu
keiner Badrenovierung seitens des Mieters gekommen war,
untersagte der Vermieter die Badrenovierung dem Mieter
schriftlich.

Warum denn das?

Frag mich was leichteres.
Denke aber, da zu diesem Zeitpunkt eine Renovierung nicht nötig war sondern nur aus optischen Gründen gemacht werden sollte.

Zwischenzeitlich wurde auch die Nutzung des Bades im
Untergeschoß gänzlich untersagt, da der Vermieter meint, das
die Abwasserrohre das Abwasser nicht packen würden, aber an
dieses Abwasserrohr ist auch die Waschküche mit 2
Waschmaschienen angeschlossen.
Lediglich als Abstellraum darf das Bad noch genutzt werden.

Könnte man die Miete natürlich auch mal mindern.
Die Rohre müssten bei der Badsanierung erneuert werden. Die
Kosten dürften aber nicht umgelegt werden.

Das Bad im Untergeschoß wird definitiv nicht renoviert.
Wir hatten in 5 Jahren aber auch noch nie Probleme mit dem Abwasser.
Miete mindern - das ist so eine Sache.
Wir wohnen relativ günstig in einem 160 qm Haus mit 140 qm Nutzfläche und 6 ar Garten.
Mit relativ günstig ist gemeint, im Vergleich zu Wohnungen die meist nur mit Balkon sind ünd für Stuttgarter Verhältnisse.

Ich muß dazu sagen, das dieser Vermieter von nix ne Ahnung hat und für jede Anfrage mit irgendjemand Rücksprache halten muß und dann sowieso alles ablehnt.
Bisher fanden im 2-Jahres Rhytmus Hausbesichtigungen von seiten des Vermieters statt, ab Januar will er sogar jährlich vorbei kommen und nach dem Rechten schauen.
Die Mieter empfinden das als Störung Ihrer Privatsphäre
Am Mittwoch kommt er schon das 4x in diesem Jahr und wir rechnen noch mit 3 weiteren Besuchen. (Wegen der Renovierung)

Sollte jetzt die erwartete Mieterhöhung aufgrund dieser Sanierung kommen und sie abgelehnt werden, dann erhöht er die Miete halt so, da seit Einzug 2001 noch keine kam.
So oder so sind wir angeschmiert.

Viele Grüße
kittacat