Schimmel in der ganzen Wohnung

Hallo Ihr da draussen…

ich weiß mir keinen Rat mehr…seit 3 Monaten habe ich folgendes Problem. Ich bin mit meinem Sohn(5) und meinen 2 Hunden im September 2005 in eine Souterrain Wgh gezogen. Es ist eine sehr schöne Wohngegendm hier…leider aber mehr Eigenheime als Mietwohnungen. Die Wohnung in der wir wohnen wird auch Privat vermietet. Ich hatte schon des öfteren Ärger mit meiner Vermieterin A, die direkt nebenan wohnt. Erst waren es die Türen, die sich nicht schliessen liessen. Monate lang habe ich warten müssen. Dann schaltete ich den Anwalt ein und minderte die Miete um 20%. Dann wurde endlich was getan. Dennoch hätte sie mich beinahe aus der Whg geschmissen, obwohl es als Mieterin A nur mein gutes Recht ist eine ordnungsgemäße Whg zu haben.Aber wie schon erwähnt…habe ich seit 3 Monaten ein ganz anderes Problem. In allen Räumen ist einen verdammt starken Schimmelbefall und Vermieterin A tut gleich Null. Sie hat jemanden ,schwarz" beauftragt sich darum zu kümmern. Der war allerdings auch erst 1x hier. Er behandelte den Schimmel mit purem Chlor. Es ist inzwischen wieder über 1 Monat her und der Schimmel ist schlimmer als vorher. Tapeten lösen sich von den Wänden und Türrahmen sind feucht und daher lassen sich die Türen nicht mehr schliessen. Der Gipfel ist auch noch, daß Vermieterin A mit Ihrer Familie in die Türkei geflogen ist ohne sich darum zu kümmern, daß der Mangel während ihrer Abwesenheit beseitigt wird. Kann mir da jemand helfen?

Abwesenheit beseitigt wird. Kann mir da jemand helfen?

Hallo Nicole,
am besten dürfte es sein, wenn nach einer neuen Wohnung gesucht wird.

Hallo an dieser Stelle.

Bei Sonnenschein sieht man die Verstösse gegen FAQ:1129 so besonders gut B-)
Und die Information ob der Schimmel vorher schon vorhanden (und durch die VM verschwiegen wurde) oder durch das Verhalten der Mieterin verursacht wurde, fehlt immer noch…

mfg M.L.

@MOD: komm.los. Bearbeiten immer noch ok

Abwesenheit beseitigt wird. Kann mir da jemand helfen?

Hallo Nicole,
am besten dürfte es sein, wenn nach einer neuen Wohnung
gesucht wird.

Das würde ich ja auch machen. Nur in der Gegend hier gibt es mehr Eigenheime als Mietwohnungen und da ich ein Kind habe, der nur noch 1 Jahr in den Kindergarten geht, kann und möchte ich nicht im letzten Jahr wechseln…

ich habe extra ein gerät, das mir die Feuchtigkeit und die Temp anzeigt.Ich reisse morgens und abends alle Fenster auf um richtig durchzulüften.

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Hallo Nicole,

wie Becki dir in deinem anderen Posting schon erläutert hat:

Du darfst nicht „ich“ „wir“ „meine Vermieterin“ oder so
schreiben, sondern musst abstrakt
vormulieren: „Mieterin A“ etc. also, nochmal neu schreiben.

damit war nicht gemeint, dass du das Posting wortgleich wiederholen sollst, sondern dass du in allgemeiner Form posten musst.

Zur Aussage von Silas: „neue Wohnung suchen“

Wenn dein Kind noch ein Jahr in einer schimmelbelasteten Wohnung leben muss, wird es mehr Schaden davontragen, als wenn es den Kindergarten wechseln musss.

Gruß Rotraut

PS: Ich habe gestern an einer Besichtigung in einem schimmelbefallenen Objekt nach Wasserschaden teilgenommen. Nach ca. 5 Minuten hatten mehrere Teilnehmer des Ortstermins ein starkes Kratzen im Hals. Der ebenfalls anwesende Schimmelexperte bestätigte, dass dieses Kratzen duch die in der Raumluft vorhanden Schimmelsporen hervorgerufen wurde. Längere Zeit möchte ich mich solchen Bedingungen auf keinen Fall aussetzen. Erst recht würde im meinem Kind soetwas ersparen.

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Hallo,

grundsätzlich hast Du die Möglichkeit für jedes Zimmer welches betroffen ist, die Miete auf 0 % der Bruttomiete (als prozentual Warmmiete) zu mindern. Natürlich sind die Probleme die du weiterhin aufführst auch problematisch und die Isolierung deiner Wohnung nicht ordnungsgemäß. Es wäre wichtig, die Art der Schimmelbildung festzuhalten und zu beobachten. Man kann Unterschiede beim Aufsteigen des Schimmels erkennen, wieviel Wände deiner Wohnung sind direkt mit dem Erdreich verbunden? In einem Jahr ist es sehr unwahrscheinlich, dass der Mieter schuld ist für derartigen Schimmelbefall, zumal die Vermieterin unfreiwillig durch die kaputte Tür zusätzlich für notwendige Zirkulation gesorgt hat.

Mein Rat: Besorg dir einen Anwalt der dich vor unberechtigten Regressansprüchen schützt. Mach Bilder, Bilder, Bilder !!! Und achte auf deine Gesundheit und die deines Kindes. Ein Anwalt würde Dir im günstigsten Fall bei Zahlungsfähigkeit der Vermieterin eine Ersatzunterkunft oder die Umzugskosten erstreiten. Auch die vorläufige Unterbringung auf Kosten des Vermieters in einem Hotel wäre möglich.
Versuch etwas in der Nachbarschaft über den Vormieter heraus zu finden. Oftmals hatten die das gleiche Problem. Einen Hinweis dazu findet man oftmals bei Stromversorgern (Zählernummer) oder der Telekom wenn der Anschluss länger bestand. (Erfinde für die ne schöne Geschichte, warum du den Namen brauchst-oft hilft der Zufall.).

und bevor jemand schreit, ich bin weder Rechtsberater noch antworte ich rechtsberatend oder ähnliches, sondern antworte auf gestellte Fragen und wenn jemand ein dringendes Problem hat, antworte ich forumsgemäß mit einer Eventualität und sinnvollen Tipps.

Hallo,

unabhängig von einer rechtlichen Bewertung: dein Verhalten ist unverantwortlich, wenn du deinem 5jährigen Kind weiterhin eine in allen Räumen verschimmelte Wohnung zumutest. Anstatt über Mietminderung nachzudenken, würde ich sofort ausziehen, der gesundheitliche Schaden wiegt die „schöne Wohngegend“ sicher nicht auf.

Gruss
BM

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hi

Bei Sonnenschein sieht man die Verstösse gegen FAQ:1129 so
besonders gut B-)
Und die Information ob der Schimmel vorher schon vorhanden
(und durch die VM verschwiegen wurde) oder durch das Verhalten
der Mieterin verursacht wurde, fehlt immer noch…

mfg M.L.

@MOD: komm.los. Bearbeiten immer noch ok

ich habe extra ein gerät, das mir die Feuchtigkeit und die
Temp anzeigt.Ich reisse morgens und abends alle Fenster auf um
richtig durchzulüften.

du hast also weder meine Antwort noch die von ML vorhin noch eine andere gelesen / verstanden …

du hast auch jetzt nicht auf SEINE weitergehende Frage geantwortet - das ist schade, denn mal abgesehen davon, dass es hier nicht erlaubt ist Fragen in der Form zu stellen, wie du es getan hast, würde es die Beantwortung deiner Fragen immens erleichtern wenn du unsere fragen auch mal beantworten würdest…

die werden dir nämlich nicht gestellt weil uns langweilig ist sondern weil wir dir nur antworten können, wenn wir etwas mehr über die angenommene (!) Sache wissen

jetzt klarer?

also nochmal langsam :

Und die Information ob der Schimmel vorher schon vorhanden
(und durch die VM verschwiegen wurde) oder durch das Verhalten
der Mieterin verursacht wurde, fehlt immer noch…

WAR der mögliche Schimmel schon vor dem angenommenen Mietverhältnis da?

Hat die mögliche Mieterin evtl. den Schimmelbefall selber verursacht, weil sie z.B.die Möbel zu dicht an Aussenwände gestellt hat hätte (mindestens 5 besser 10 cm Abstand) ?

Hat die mögliche Mieterin der hypotetischen VM bereits schriftlich (!) mitgeteilt, dass der Schimmelbefall vorhanden ist und dass sie eine Frist von x Wochen einräumt um diesen Mangel zu beheben und anderenfalls die mögliche Miete reduzieren / streichen würde?

Gruß H.

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Hallo Nicole!

…im September 2005 in eine Souterrain Wgh gezogen.
…In allen Räumen ist einen verdammt starken Schimmelbefall…

Damit Souterrainräume (vulgo: Keller) für den Daueraufenthalt von Menschen geeignet sind, ist bauseitig beträchtlicher Aufwand für Feuchtigkeitssperren und die thermische Isolierung zu treiben. Was diesbezüglich nicht schon gleich beim Bau des Hauses gemacht wurde, ist im Bereich des Fußbodens nachträglich nur mit hohem Aufwand, oft gar nicht zu heilen. Im Bereich der Wände kann man etwas machen, wenn man das Haus rundherum freigräbt. Bei Häusern der letzten Baujahre wird der erforderliche Aufwand manchmal gleich beim Bau des Hauses getrieben. Bei Häusern, die etwa 10 Jahre oder älter sind, trifft man nur äußerst selten auf bewohnbare Keller.

Das muß man wissen, wenn man in einer von Schimmel betroffenen Souterrain-Wohnung haust. Dann waren diese Räume mit hoher Wahrscheinlichkeit ursprünglich gar nicht für den Daueraufenthalt von Menschen gebaut und diese Eignung nachträglich herzustellen, ist in jedem Fall mit Investitionen ab 5stellig aufwärts verbunden. Ungeachtet dessen wurden schon immer baulich ungeeignete Keller als Souterrainwohnung vermietet. Mit allen möglichen Mittelchen, viel Farbe und Verkleidungen wird der sichtbare Schimmel verdeckt und übertüncht, um die unbrauchbare Höhle vermieten zu können.

Weil die Ursachen des Schimmels in einer Souterrainwohnung mit ganz gleich welchen Maßnahmen von innen nicht zu beseitigen sind, man vielmehr an Fußboden und Fundamente heran muß und Kellerwände von außen thermisch isolieren muß (andernfalls schimmelt es im Sommer, nicht etwa im Winter), kann das für Dich nur heißen: Du mußt schnellstmöglich ausziehen! Sonst kannst Du und kann insbesondere Dein Kind ernsthaft und nachhaltig erkranken.

Es gibt technische Möglichkeiten, die sommerliche Situation in Kellerräumen und Souterrainwohnungen zu entschärfen. Im Idealfall wird auch dabei eine thermische Isolation der Kellerwände von außen und Verfüllung der Aufgrabung mit Kies kapillarbrechender Körnung erforderlich, aber eine deutliche Verbesserung erzielen die lüftungstechnischen Anlagen auch ohne die thermische Isolation. Für Dich als Mieterin ist solche Anlage deutlich zu kostspielig (um 1.500 € inkl. Ust.), sie erfordert zudem einigen Installationsaufwand (u. a. 2 Kernbohrungen von 150 mm Durchmesser durch die Außenwand). Ziehe also schnellstmöglich aus.

Auf keinen Fall solltest Du Deine Absicht realisieren, noch ein Jahr in der Wohnung zu bleiben. Bis dahin kann Dein Kind längst einen ernsthaften Gesundheitsschaden erlitten haben. Bis dahin werden auch Kleidungsstücke, Schuhe und Möbel muffig und schimmelig geworden sein, viele Sachen kannst Du dann nur noch entsorgen. Als Sofortmaßnahme geeignet, jedoch kein Ersatz für schnellstmöglichen Auszug: Halte jetzt in der warmen Jahreszeit tagsüber Fenster und Türen geschlossen. Lüfte intensiv in den kühleren Nachtstunden. Begründung: Die im Erdreich stehenden und nicht thermisch isolierten Teile des Gebäudes sind kühl. Streicht die tagsüber sehr warme, feuchte Luft über diese kühleren Gebäudeteile, kann die feuchte Luft einen Teil des aufgenommenen Wassers nicht mehr halten und gibt diese Feuchtigkeit an Fußboden und Wände ab. Als Folge bildet sich Schimmel. Wenn Du nur nachts lüftest, ist die Außenluft evtl. sogar kühler als die in der Erde stehenden Gebäudeteile. Die kühlere Luft erwärmt sich an den Wänden, kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen und dem Schimmel die Lebensgrundlage entziehen. Nach diesem Prinzip, nur sehr vornehm und vollautomatisch, funktionieren auch die erwähnten lüftungstechnischen Anlagen.

Gruß
Wolfgang

und bevor jemand schreit, ich bin weder Rechtsberater noch
antworte ich rechtsberatend oder ähnliches, sondern antworte
auf gestellte Fragen und wenn jemand ein dringendes Problem
hat, antworte ich forumsgemäß mit einer Eventualität und
sinnvollen Tipps.

Der Gang zum Mieterbund tut es auch. Die schreiben günstige Briefe.