Ist es zulässig, die Größe des Badezimmers zur Wohnungsgröße dazuzuaddieren? Kleines (einfaches) Rechenbeispiel, gehen wir einfach mal von einer Einzimmerwohnung aus. In dem Mietvertrag sind X+Y Quadratmeter angegeben. Nun misst der Mieter nach und stellt fest, dass das eine Zimmer nur X qm hat, das Bad aber die fehlenden Y qm.
Und was heißt das nun für die rechtliche Seite des Mieters? Kann er die Miete kürzen? Wäre es auch ein Grund zur sofortigen Kündigung?
Wäre das ein Fall von Betrug? Man könnte die Wohnung ja für 40qm ausschreiben, wobei das Zimmer dann nur 20qm groß ist und die Dusche für alle Mitmieter 20qm groß ist, dann aber nur 100€ berechnen. 100€ für 40qm, das ist doch lukrativ, nur wären es ja eigentlich dann 100€ für 20qm, im Mietvertrag steht aber anderes (oder wie die Preise da auch liegen mögen… ist ja fiktiv)
Was heißt das für die Seite des Vermieters? Kann dieser einfach die Quadratmeter Preise erhöhen, sodass im Mietvertrag die X+Y qm einfach in X geändert wird – zu vorherigen Kosten natürlich? Müsste der Vermieter nun auch den Mietvertrag mit anderen Mietern entsprechend anpassen?
selbstverständlich gehört das bad zur wohnfläche.
lediglich balkon und flächen unter 1m kniestock werden zu 50% angerechnet, wenn ich nicht ganz daneben liege.
Wäre das ein Fall von Betrug? Man könnte die Wohnung ja für
40qm ausschreiben, wobei das Zimmer dann nur 20qm groß ist und
die Dusche für alle Mitmieter 20qm groß ist,
irgendwie habe ich Dich nicht ganz verstanden.
Hat das Zimmer jetzt eine eigene Dusche/Bad oder ist das eine Gemeinschaftsdusche für die gesamte Etage???
Wäre das ein Fall von Betrug? Man könnte die Wohnung ja für
40qm ausschreiben, wobei das Zimmer dann nur 20qm groß ist und
die Dusche für alle Mitmieter 20qm groß ist,
irgendwie habe ich Dich nicht ganz verstanden.
Hat das Zimmer jetzt eine eigene Dusche/Bad oder ist das eine
Gemeinschaftsdusche für die gesamte Etage???
Da es rein fiktiv ist, könntest du ja beide Fälle beantworten. Macht das denn irgendeinen Unterschied, ob die Dusche für die gesamte Etage ist?
was dachtest du, wie sich die Wohnungsgröße ergibt? Das würde ja bedeuten, dass - da man ja allgemein sagt: 2 Zimmer, Küche, Bad und Diele, dass nur die Qm-Zahl der beiden Zimmer gerechnet werden dürfte, alles andere kommt on Top.
Dann hätte also z.B. meine Wohnung (84 qm) vielleicht ein 44 qm grosses Wohnzimmer und zwei 20 qm grosse Schlafzimmer. Der Rest (auch der Balkon) wäre für den VM „verlorener“ Raum, der nun mal bummelig bei zu einer Wohnung gehört, den er mir aber nur überlassen nicht vermieten darf.
Ne, ne, so nicht. Die anderen hier haben schon erklärt, dass jeder Quadratzentimeter zählt, Balkone etwa die Hälfte und im Dachgeschoss wie hier bereits erklärt.
Sollte es sich um eine WG handeln wird ja normalerweise ein Mietvertrag mit einem der WG-Mitglieder als Hauptmieter oder mit allen als Mieter der gesamten Wohnung gemacht. Lediglich in einem Wohnheim kann ich mir vorstellen, dass das Zimmer allein vermietet wird. Wie dort die Benutzung eines Flurbades oder einer Gemeinschaftsküche geregelt wird, weiss ich leider nicht. Kann mir nur vorstellen, dass es entsprechende Regelungen gibt, so dass man für die Teilnutzung dieser Räume einen bestimmten Obulus entrichtet, ohne die Zimmer direkt zu mieten.
Überlege doch mal: Das Bad ist der teuerste Teil der Wohnung! Die Badezimmerausstattung mit den Installationen gehen richtig ins Geld und das kommt sozusagen zum normalen Zimmerpreis noch dazu! (Deshalb ist der Quadratmeterpreis bei sehr kleinen Wohnungen mit Bad auch oft relativ hoch)
Wenn ein Vermieter dafür kein Geld bekommen würde, gäbe es vermutlich keine Badezimmer mehr in Mietwohnungen. Stattdessen ein kleines „Gästezimmer“ mit Frischwasser- und Kanalanschluss. Da dürfte dann jeder seine mobile Dusche und sein mobiles WC hinstellen .
Oder es gäbe dafür einen Stellplatz in der Küche, die dafür etwas größer wäre. Was für eine Wohnkultur!!
nein, doch nicht Dir! Ich wollte mich nur nicht in den Vordergrund drängen und die Reihenfolge der Antworten von oben nach unten in chronologischer Auflistung belassen. Damit es übersichtlicher ist.
Viele Grüße
Anne
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