Wer haftet bei folgenden Mietschäden?
- Die Spülmaschine in mitvermieteter Küche ist defekt. Im MV steht wir sind für Instandhaltung u. Reparaturen selbst zuständig. Maschine ist mittlerweile auch knapp 10 Jahre alt und wurde kaum benutzt. Wer muss Reperatur zahlen? Oder ist Maschine nach dieser Mietdauer aus Haftung raus?
2.Laminat ist im Flur auf einer Fläche von ca 2 qm beschädigt und etwas aufgequollen. Im Arbeitszimmer durch Schreibtischstuhl abgesplittert. In Küche haben sich Bretter auseinanderschoben. Im Wohnzimmer ist ein kleiner Wasserschaden an kleiner Fussleiste.
— Übernimmt die Haftpflichtversicherung den Laminatschaden ? Zeitwert?
Im MV steht, der Mieter ist für „Schönheitreparaturen“ selber zuständig.
- Rolladen sind deffekt. Haben sich aus einer Seite wohl ausgehängt. Haben dies Vermieter vor einiger Zeit schon mal gesagt, was er jetzt bestreitet. Im MV steht man muss solche Schäden rechtzeitig anzeigen. Wir haben es nur mündlich getan. Wer muss dafür aufkommen?
Wer haftet bei folgenden Mietschäden?
- Die Spülmaschine in mitvermieteter Küche ist defekt. Im MV
steht wir sind für Instandhaltung u. Reparaturen selbst
zuständig. Maschine ist mittlerweile auch knapp 10 Jahre alt
und wurde kaum benutzt. Wer muss Reperatur zahlen? Oder ist
Maschine nach dieser Mietdauer aus Haftung raus?
Handelt es sich um normale Abnutzungserscheinungen der Maschine, die zu dem Defekt führen oder wurde die Maschine auf Grund Gewalteinwirkung oder nicht sachgerechter Wartung beschädigt?
2.Laminat ist im Flur auf einer Fläche von ca 2 qm beschädigt
und etwas aufgequollen.
Für Sachbeschädigungen hat der Vermieter einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter. Eine Beschädigung mit Aufquellen und Aufsplitterung durch den Schreibtischstuhl kann überlicherweise nicht mehr als vertragsgemässer Gebrauch gewertet werden.
— Übernimmt die Haftpflichtversicherung den Laminatschaden
? Zeitwert?
Im MV steht, der Mieter ist für „Schönheitreparaturen“ selber
zuständig.
Ob die Haftpflichtversicherung des Mieters dafür aufkommt, richtet sich nach dem Vertrag.
- Rolladen sind deffekt. Haben sich aus einer Seite wohl
ausgehängt. Haben dies Vermieter vor einiger Zeit schon mal
gesagt, was er jetzt bestreitet. Im MV steht man muss solche
Schäden rechtzeitig anzeigen. Wir haben es nur mündlich getan.
Wer muss dafür aufkommen?
Wenn nur mündlich erfolgt, trägt der Mieter die Beweislast für die Anzeige. Wenn der Rolladen jetzt defekt ist, hat der Mieter Schadensersatz zu leisten.