Herr A kündigt Frau B fristlos! Kündigungsgrund: Angebl. Mietrückstände!
Nun flattern Frau B bisher weitere fristlose Kündigungen, mit jeweils anderen Gründen ins Haus!
Welche Kündigungsgründe sind vor Gericht relevant? Nur der Grund, der ersten Kündigung, oder??
Hallo erstmal.
Herr A kündigt Frau B fristlos! Kündigungsgrund: Angebl.
Mietrückstände!
Also mehr als zweimal die Miete nicht gezahlt.
Nun flattern Frau B bisher weitere fristlose :Kündigungen, :mit jeweils anderen Gründen ins Haus!
Welche Kündigungsgründe sind vor Gericht relevant? Nur :der Grund, der ersten Kündigung, oder??
[JSA 1.2] (http://www.jurawiki.de/JSA). Und vor Gericht zählen nur harte ,also beweisbare, Fakten 
HTH
mfg M.L.
Vor Gericht zählen sämtliche in der Räumungsklage vorgebrachten Kündigungsgründe. Der Vermieter kann also angeben, sowohl wegen Mietrückständen als auch wegen anderer Gründe gekündigt zu haben. Das Gericht hat dann alle Gründe zu prüfen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Also mehr als zweimal die Miete nicht gezahlt.
NEIN!!! Es gab berechtigte Mietminderungen!
NEIN!!! Es gab berechtigte Mietminderungen!
…und das kann auch hart bewiesen werden ?
Obwohl: wenn der VM ständig nach Gründen für eine Räumungsklage sucht, wird der Mieter unter dem Druck wohl irgendwann zusammenbrechen und trotzdem ausziehen…
mfg M.L.
NEIN!!! Es gab berechtigte Mietminderungen!
Berechtigt?
Ging die Mietminderung denn vor Gericht?
Gruss Ivo