Hallo eine Frage
muss der Vermieter die fristgerechte Kündigung einer Mietswohnung (wenn ausdrücklich in der Kündigung gewünscht) schriftlich bestätigen?
Wenn ja in welchem Zeitraum, nach der Kündigung.
Um Antwort wäre ich dankbar
Hallo eine Frage
muss der Vermieter die fristgerechte Kündigung einer Mietswohnung (wenn ausdrücklich in der Kündigung gewünscht) schriftlich bestätigen?
Wenn ja in welchem Zeitraum, nach der Kündigung.
Um Antwort wäre ich dankbar
Hallo Petra,
eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Um Gültigkeit zu haben, muss diese nicht zwingend bestätigt werden.
Man kann natürlich um eine Bestätigung bis zum x.x. bitten.
Gruß!
Horst