Eine Vermieterin nimmt sich die Freiheit die Müllsäcke im Biomüll zu durchsuchen , und diese dem Mieter bei nichtgefallen vor die Wohnungstür zu stellen .
Der Mieter schrieb einen bösen Brief , verpackte diesen in einen Papiersack und legte diesen in den Biomüll . Dieser " Brief " war nicht an die Vermieterin adressiert , noch wurde sie namentlich genannt .
Infolge dessen musste der Mieter sich recht unflätig ankeifen lassen .
Wie verhält sich das denn jetzt rechtlich ? Wem gehört der Müll in einer von mehreren Parteien genutzten Tonne ? Was hat es mit dem lesen fremder Post in diesem Zusammenhang auf sich ?
Fällt jemandem dazu etwas vernünftiges ein ? Danke schon im Voraus zu Euren Ansichten .
Joachim
Haloo Joachim,
natürlich darf niemand die Briefe aus dem Müll des anderen raussuchen.
Aber insgesamt klingt der Fall wieder mal nach ziemlich bescheuertem Nachbarschaftsstreit.
Gruß!
Horst
Hallo,
natürlich darf niemand die Briefe aus dem Müll des anderen
raussuchen.
Warum sollte dies nicht erlaubt sein?
Gruß
Falke
Hallo Joachim,
in einem anderen Forum habe ich mal gelesen, dass man mit der Entsorgung des Mülls in die Tonne sein „Eigentumsrecht“ an diesem Müll aufgibt.
Dies würde für mich folgendes bedeuten:
Die VM darf die Tonne durchsuchen, neu ordnen etc. pp. Allerdings dürfte sie den Müll danach nicht wieder dem Mieter zustellen, da er ja bereits sein Eigentumsrecht aufgegeben hat. Der Müll gehört ihm damit nicht mehr.
Leider weiss ich nicht genau, ob das auch rechtlich haltbar ist.
Nichtdestoweniger würde ich als Mieter versuchen hier einen längeren Atem unter Beweis zu stellen. Also immer wieder die Tüte bei nächster Gelegenheit unverändert in die Tonne kloppen. Oder der VM vor die Tür stellen mit dem Hinweis: Ich kann nicht so gut sortieren wie Sie. Machen Sie es doch bitte, da Sie ja besser Bescheid wissen.
Nachbarschaftsstreit scheint jedoch vorprogrammiert.
Gruß
Nita
Servus!
Eine Vermieterin nimmt sich die Freiheit die Müllsäcke im
Biomüll zu durchsuchen , und diese dem Mieter bei
nichtgefallen vor die Wohnungstür zu stellen .
Es geht hier wohl weniger um gefallen oder Nichtgefallen, sondern um Verantwortlichkeit. Die Vermieterin ist dafür verantwortlich, wenn die Biotonne aufgrund ihrer Füllung nicht abgeholt wird und weitere zwei Wochen im hausflur vor sich hingärt. Die Vermieterin ist auch die erste, die die entsprechenden Bußgelder zu bezahlen hätte.
Fällt jemandem dazu etwas vernünftiges ein ?
Schon, aber ob die beteiligten Personen das verstehen würden?
Ähm…
Hallo,
Allerdings dürfte sie den Müll danach nicht wieder dem Mieter
zustellen, da er ja bereits sein Eigentumsrecht aufgegeben
hat. Der Müll gehört ihm damit nicht mehr.
Ach so? Dann darf also jeder seinen Müll im Wald entsorgen, weil er ja dabei sein Eigentumsrecht aufgibt? Und kann dann nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden, weil ihm der Müll nicht gehört?
Das wäre ja wirklich eine praktische Lösung, findest Du nicht?
Leider weiss ich nicht genau, ob das auch rechtlich haltbar
ist.
Wohl eher nicht, wenn Du mal drüber nachdenkst.
Nichtdestoweniger würde ich als Mieter versuchen hier einen
längeren Atem unter Beweis zu stellen. Also immer wieder die
Tüte bei nächster Gelegenheit unverändert in die Tonne
kloppen.
Aha. Also weiterhin den Müll falsch einsortieren, oder wie?
Oder der VM vor die Tür stellen mit dem Hinweis: Ich
kann nicht so gut sortieren wie Sie. Machen Sie es doch bitte,
da Sie ja besser Bescheid wissen.
Es wird immer besser…
Nachbarschaftsstreit scheint jedoch vorprogrammiert.
Mit Deinen Lösungen schon.
Gruß
loderunner (ianal, aber das glaube ich einfach nicht)
Hi loderunner,
der Ursprungsschreiber begründete das übrigens mit § 959 BGB.
Ach so? Dann darf also jeder seinen Müll im Wald entsorgen,
weil er ja dabei sein Eigentumsrecht aufgibt? Und kann dann
nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden, weil ihm der Müll
nicht gehört?
Das wäre ja wirklich eine praktische Lösung, findest Du nicht?
Ich denke, dass der Entsorgung im Wald wahrscheinlich wieder andere Rechte und Pflichten entgegenstehen, oder? Und so habe ich das auch weder gemeint noch angeregt gleich den Müll wild aus dem Fenster oder in den nächsten Wald zu schmeissen.
Nichtsdestoweniger habe ich aber tatsächlich schon häufiger im Zusammenhang mit Durchsuchung von Müll gehört, dass eben der ehemalige „Besitzer“ kein schützendes Recht mehr hat, weil das sein Eigentum ist.
Die Frage hier ging genau dahin: Darf die VM meinen Brief lesen, den ich in den Hausmüll geschmissen haben (Biotonne). Antwort: Ja, sie darf, weil man sein Eigentumsrecht aufgegeben hat. Wenn es denn stimmt. Vielleicht kann uns beiden diese Frage ein Rechtsexperte beantworten.
Leider weiss ich nicht genau, ob das auch rechtlich haltbar
ist.Wohl eher nicht, wenn Du mal drüber nachdenkst.
S.o.
Nichtdestoweniger würde ich als Mieter versuchen hier einen
längeren Atem unter Beweis zu stellen. Also immer wieder die
Tüte bei nächster Gelegenheit unverändert in die Tonne
kloppen.Aha. Also weiterhin den Müll falsch einsortieren, oder wie?
Niemand schrieb hier was von falsch einsortiertem Müll. Sollte dies so sein, dann ist das natürlich nicht richtig und wird heute - wie hier auch schon geschrieben wurde - mit Bußgeldern belegt. Mit den entsprechenden Auswirkungen auf den VM. Wurde aber hier, wie gesagt nicht so dargestellt.
Oder der VM vor die Tür stellen mit dem Hinweis: Ich
kann nicht so gut sortieren wie Sie. Machen Sie es doch bitte,
da Sie ja besser Bescheid wissen.Es wird immer besser…
-)
Nachbarschaftsstreit scheint jedoch vorprogrammiert.
Mit Deinen Lösungen schon.
Danke.
Gruß
Nita
Hallo Falke,
Warum sollte dies nicht erlaubt sein?
aus dem selben Grund, aus dem ich keine Kamera aufstellen darf, um das Kommen und Gehen des Mieters zu beobachten. Im Extremfall handelt es sich schlichtweg um Bespitzelung.
Außerdem ist der Hausmüll in der Regel nicht besitzerlos, sondern geht meist in dem Moment in den Besitz der Gemeinde über, wo er in der Tonne landet (oder in den Besitz des beauftragten Entsorgungsunternehmens).
Ich hab hier mal die Abfallwirtschaftssatzung von Baden-Württemberg als Beispiel. Da heißt es:
„§ 17
Durchsuchung des Abfalls, Eigentumsübergang
(1) Zur Abfuhr bereitgestellte oder der Stadt in aufgestellten Sammelbehältern überlassene Abfälle dürfen von Unbefugten nicht durchsucht und nicht entfernt werden. Für die Wahrung der Vertraulichkeit, z. B. bei persönlichen Papieren, übernimmt die Stadt keine Verantwortung.“
Ob die Vermieterin i.d.S. befugt ist, möchte ich stark bezweifeln. Ihre Mittel sind andere, wie etwa Weitergabe der entstehenden Kosten und Abmahnung.
Da hier schon anwaltlich eine andere Meinung geäußert wurde, lasse ich mich aber gerne eines Besseren belehren.
Gruß!
Horst
Hallo,
der Kameravergleich hinkt gewaltig, aber dies nur mal so am Rande. M.W. gibt eine Person, die etwas in den Müll wirft, ihre Eigentumsrechte daran auf. Wer sensible Daten an einem öffentlich, ungesicherten Ort hinterlässt, muss letztendlich selbst die Konsequenzen tragen. Insbesondere wenn er mit seinem Tun kund tut, dass er kein Interesse mehr an diesen Unterlagen hat.
„Für die Wahrung
der Vertraulichkeit, z. B. bei persönlichen Papieren,
übernimmt die Stadt keine Verantwortung.“
Hier steht ja selbst, dass für vertrauliche Daten keine Verantwortung übernommen wird.
Gruß
Falke
Hallo,
die so genannten Fehlwürfe belasten den Gebührenhaushalt und kosten somit jeden Gebührenzahler. Manche Landkreise/Städte lassen einige Tonnen mit einem Klebezettel versehen stehen. Dann bleibt die Nachsortierung oder kostenpflichtige Entsorgung als Restmüll beim Vermieter hängen. Die anderen Mitmieter „freuen“ sich natürlich, wenn die Kosten auf die Mitparteien umgelegt werden. Ich erwarte demnächst Anfragen, ob die Miete gekürzt werden kann, wenn die Nebenkosten ansteigen, da der Vermieter nicht rechtzeitig die Tonnen auf Fehlwürfe kontrolliert.
Die meisten wird natürlich keine Schuld treffen, da sie in die jeweiligen Tonnen nur das hineinwerfen, was auch da hinein gehört. Obwohl – Dann dürfte es auch nicht stören, wenn jemand in die Biotonne schaut?
Was mich allerdings an diesem fiktiven Fall wundert, ist dass Biomüll in Säcken gesammelt wird. Das kenne ich maximal für zusätzliches Laub und Grünschnitt.
In einem zünftigen Nachbarschaftsstreit wird aber selten auf Begriffe geachtet.
Grüße
Ulf
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
die Sachen in der Biotonne werden aus dem Empfängerhorizont besitz- und damit herrenlos. Ein „innerer“ Vorbehalt des Mieters, dass er sein Eigenum und Besitz doch nicht bzw. nur an die Müllabfuhr aufgeben will, ist unbeachtlich. Darin kann also jedermann Hasenfutter suchen etc. Rechtlich unerheblich ist, ob die Dereliktion unter Verletzung öffentlich-rechtlicher Vorschriften geschieht, also wird auch Sondermüll in der Biotonne herrenlos.
Das gilt auch für den Brief, bei dem - selbst wenn es sich um einen verschlossenen Umschlag handelt würde - beim Wegwerfen im Müll kein Briefgeheimnis mehr angenommen werden kann, abgesehen davon kam es dem Absender ja gerade darauf an, dass der Durchsucher ihn bekommt und liest (Einwilligung). Stehen darin Beleidigungen, die der Durchsucher ja gerade lesen sollte, macht sich der Mieter strafbar. Die Vermieterin bei Gegenbeleidigungen natürlich auch. Nur Anzeigen bringt nichts, da Privatklagedelikt.
Die Biotonne gehört auch nicht zu den vermieteten Gegenständen, so dass auch die Durchsuchung der Tonne keine Besitzstörung ist.
Der Vermieter ist öffentlich-rechtlich für den Müll in den von ihm angeforderten Tonnen verantwortlich bzw. hat die Kosten, wenn eine Tonne nicht abgeholt wird, weil sie noch anderes als Biomüll enthält und er aber aus hygienischen Gründen wg. des Verrottens des Restes nicht einfach untätig bleiben kann (nächstes Mal würde ja wieder nicht abgeholt). Daher darf (muss) der Vermieter schauen, ob die rechtlichen Bestimmungen eingehalten sind und nichts in der Tonne ist, was da nicht hingehört.
Er kann natürlich vom Verursacher bei Verstoß gg. die öffentlich-rechtlichen Abfallbestimmungen Beseitigung verlangen und wohl auch in „seinem“ Hausflur (nicht mitvermietet) abstellen was er möchte, solange nicht die Rechte des Mieters unzumutbar beeinträchtigt werden.
Das Abstellen von faulenden Lebensmitteln etc. vor der Türe wäre sicher grenzwertig, aber darum scheint es hier ja nicht zu gehen.
Wie dem auch sei, der Vermieter muss im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht nicht selbst die Initiative ergreifen, um Nichtbiomüll aus der Biotonne zu entfernen, er könnte auch fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen und die Kosten vom Schädiger (Mieter) ersetzt verlangen, wenn dieser - Fahrlässigkeit reicht - Sachen in die Tonne wirft, die da nicht hineingehören.
Zu erwähnen wäre noch, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung, eine Unterlassungsklage oder sonst was möglich wäre.
Alle Ratschläge in die Richtung: Mal sehen, wer den längeren Atem hat, sind wohl ziemlich unproduktiv. Sollte Streit bestehen, ob Gegenstand X in die Biotonne geworfen werden darf, sollte ein Schreiben an die Müllabfuhr Klarheit bringen.
Grüße
EK
Also warum aufregen?
Grüße
EK
Die Vermieterin ist auch die erste, die die
entsprechenden Bußgelder zu bezahlen hätte.
Hallo,
ordnungswidrig handelt doch derjenige, der entgegen der Abfallwirtschaftssatzung die Abfälle unzulässig vermischt. Wie kommst du darauf, dass dann der Vermieter ein Bußgeld zahlen müsste? Die Tonne bleibt einfach stehen.
Grüße
Ulf
off topic
Hallo Falke,
mittlerweile haben ja kompetentere Leute als ich die Sache ausführlich beantwortet. Und wie man sieht, habe ich die Biotonne vollkommen links liegen lassen - wohl weil sie nicht zu meinem Alltag gehört.
Deshalb hier nur mal kurz - eben off topic - zu deinen Ausführungen:
M.W. gibt eine Person, die etwas in den Müll wirft,
ihre Eigentumsrechte daran auf.
Gut, aber ich hatte deshalb ja auch den Fall genannt, dass oft die Gemeinde die Eigentumsrechte beansprucht. Insofern ist ja sofort ein neuer Eigentümer da.
Hier steht ja selbst, dass für vertrauliche Daten keine
Verantwortung übernommen wird.
Ja, aber das hebt ja den Satz davor nicht auf. Natürlich ist es besser, sich einen Schredder beim Aldi zu kaufen.
Gruß!
Horst