Eigenbedarf-Kündigungsfrist

Hallo zusammen,

einem Mieter würde wg. Eigenbedarf am 3.8.06 gekündigt werden. Der Sohn des Vermieters möchte mit seiner Familie in das Haus 4 ZKB Garten,(130qm)einziehen, da diese zur Zeit 3 ZKB(120qm) bewohnen und bald ihr 2tes Kind erwarten.

Der Mieter schloß für EG und 1.Stock 2 MV`s ab: I. 1.11.1999 (EG);
II. 1. 5.2001 (1.Stk.)

Der Mieter selbst wohnt im EG,2 ZKB; seine Mutter im 1.Stk.,2 ZKB.

Welche Fristen kämen denn für diese beiden Mv´s in Frage, sprich bis wann müßte der Mieter ausgezogen sein und wäre es sinnvoll jeden Mietvertrag einzeln zu kündigen, also seperate Briefe etc.

Schönen Abend noch!!
nana

Der Mieter schloß für EG und 1.Stock 2 MV`s ab: I. 1.11.1999

(EG);
II. 1. 5.2001
(1.Stk.)

Der Mieter selbst wohnt im EG,2 ZKB; seine Mutter im 1.Stk.,2
ZKB.

Welche Fristen kämen denn für diese beiden Mv´s in Frage,
sprich bis wann müßte der Mieter ausgezogen sein und wäre es
sinnvoll jeden Mietvertrag einzeln zu kündigen, also seperate
Briefe etc.

Familie im engen Kreis Eigenbedarfskündigung ist berechttigt.

Fristen, gelten laut Mietvertrag.
2 Mietversträge gleich 2 Kündigungen.

Eine Wohnung wird nur benötigt, also warum beide kündigen. Es besteht nur der Bedarf für eine Mieteinheit.

Soziale Situation des Mieters ist auch zu berücksichtigen. Kinder???

Rechtsanwalt aufsuchen.