A hat ein Haus aus Schenkung bekommen. Dort lebt Familie B mit 2 Kindern im Grundschulalter.
Bei Ansicht des Mietobjekts schildert B dem A, dass im Treppenaufgang Schimmel vorhanden sei, dies würde er aber immer mit Schimmelfarbe behandeln.
Ebenso zeigt B dem A ein Bild, welches Schimmel an der Wand im Bad zeigt, welcher bereits seit Einzug dort vorhanden sei. Ein Übergabeprotokoll gibt es nicht. B wohnt seit 5 Jahren im Objekt.
Ebenso sind diverse weitere Schimmelstellen im Haus. Im Winter bilden sich diese und werden kräftig mit Schimmelfarbe behandelt.
A weiß erst seit der Übergabe vom Schimmel. B hat sich nie beim Vorvermieter beschwert, gemeldet. Bei jeder Neuänderung sagt Mieter, aber nicht wegen uns - ist doch nicht nötig.
Allerdings hat sich der Mieter vor 2 Jahren den Balkon richten lassen,
was anscheinend wichtiger war als die Schimmelanzeige.
A fragt sich, was das soll und ob er eventuell, wenn er nichts tut, weil der Mieter „einverstanden“ war, ob er irgendwann einmal rechtliche Konsequenzen daraus zu befürchten hat. Eventuelle Allergiebereitschaft der Kinder etc.
Welche Konsequenzen könnten sich für den Mieter ergeben?
A ist der Meinung, dass er in einem Haus so nicht leben wollte dringend Maßnahmen durchgeführt werden müssen.
A weiß erst seit der Übergabe vom Schimmel. B hat sich nie
beim Vorvermieter beschwert, gemeldet. Bei jeder Neuänderung
sagt Mieter, aber nicht wegen uns - ist doch nicht nötig.
Allerdings hat sich der Mieter vor 2 Jahren den Balkon richten
lassen,
was anscheinend wichtiger war als die Schimmelanzeige.
A fragt sich, was das soll und ob er eventuell, wenn er nichts
tut, weil der Mieter „einverstanden“ war, ob er irgendwann
einmal rechtliche Konsequenzen daraus zu befürchten hat.
Eventuelle Allergiebereitschaft der Kinder etc.
A ist für das Haus erst ab Übernahme verantwortlich, Forderungen aus der „Schimmelaffäre“ bestehen offensichtlich nicht, die A sonst hätte evtl. mitgeschenkt bekommen. Um zukünftige Forderungen abzuwehren, sollte A aber jetzt handeln, denn er weiß ja von dem Übel und dessen mögliche Folgen.
Die Sorgfaltspflicht des Eigentümers erfordert, dass er sich regelmäßig über den Zustand seines Eigentums informiert und gegebenenfalls den vertragsgemäßen Zustand der Immobilie wiederherstellt um (Schadensersatz-)Forderungen des Mieters zuvorzukommen.
Wolfgang D.
Hallo!
A fragt sich, was das soll und ob er eventuell, wenn er nichts
tut, weil der Mieter „einverstanden“ war, ob er irgendwann
einmal rechtliche Konsequenzen daraus zu befürchten hat.
Eventuelle Allergiebereitschaft der Kinder etc.
Welche Konsequenzen könnten sich für den Mieter ergeben?
A ist der Meinung, dass er in einem Haus so nicht leben wollte
dringend Maßnahmen durchgeführt werden müssen.
Dann sollte A dringend etwas tun. Es reicht nicht, Schimmel immer nur vom gutmütigen B überpinseln zu lassen. Die Ursachen des Schimmels müssen beseitigt werden. Schimmel ist nämlich nicht „nur“ der menschlichen Gesundheit abträglich, Schimmel und seine Ursachen können auch die Bausubstanz des Hauses gefährden. Je länger man mit der Beseitigung der Schimmelursachen zuwartet, desto teurer wird es.
Schimmelursache ist immer Wasser bzw. Wasserdampf. Zu klären ist, woher das Wasser kommt, ob es als Kondensat aus der Luft kommt oder aus schadhaften Feuchtigkeitssperren des Daches, der Wände oder des Kellers. Erst wenn darüber Klarheit herrscht, kann man geeignete Abhilfemaßnahmen treffen. Deshalb sollte man als ersten Schritt einen Architekten beauftragen und erst nach dessen Rat sind die Handwerker dran.
Gruß
Wolfgang
Danke für die Antworten. Habe mir schon gedacht, dass der Fall sich darauf löst.
A unterrichtete den Mieter darüber, dass er in dieser Richtung tätig wird. Antwort „aber nicht wegen uns“.
Tschau.