Im Mietvertrag werden 15 Euro für einen Parkplatz berechnet. Es ist kein Parkplatz fest zugewiesen. Der Mieter soll dort parken wo eine Lücke zum parken frei ist. Es ist vorgekommen das manchmal alles belegt war, das Fahrzeug musste im Öffentlichen Gelände abgeparkt werden.
Ist so etwas zulässig ? Gibt es Urteile bzw. Gesetzestexte ?
Ist mir noch nie so begegnet und finde ich absolut abstrus…
Hat denn der Vermieter überhaupt Parkplätze (Stellplätze) in der Gegend oder soll man gar für’s Parken am Straßenrand zahlen?
Woher kommt dieser Anspruch? Im Zweifelsfalle: Nein.
Gruß!
Horst
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Ist mir noch nie so begegnet und finde ich absolut abstrus…
Hat denn der Vermieter überhaupt Parkplätze (Stellplätze) in
der Gegend oder soll man gar für’s Parken am Straßenrand
zahlen?
Woher kommt dieser Anspruch? Im Zweifelsfalle: Nein.
Der Vermieter hat im Innenhof einige Parkplätze sowie auch Tiefgaragenparkplätze. Aber in der Tiefgarage darf man nicht parken, der Innenhof ist meist belegt.
Der Vermieter hat im Innenhof einige Parkplätze sowie auch
Tiefgaragenparkplätze. Aber in der Tiefgarage darf man nicht
parken, der Innenhof ist meist belegt.
Dann kann der Vermieter seinen Teil des Mietvertrages nicht erfüllen und er Mieter zieht die 15,00 € im Monat ab.
???
Vielleicht sollte dazu erstmal der genaue Wortlaut im Mietvertrag wiedergegeben werden! Wenn lt. dem kein Anspruch auf so einen Platz besteht halte ich obiges Verhalten für sehr fraglich!
Im Übrigen würde ich doch erstmal das Gespräch mit dem Vermieter suchen bevor ich aus fraglichen Gründen die Miete kürze!
Wenn der Mieter bei mir so reagieren würde, dann würde ich zu mind. darüber nachdenken gleich im Folgemonat mal schön die Miete zu erhöhen kommt für den Vermieter am Ende aufs gleiche raus…
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Im Übrigen würde ich doch erstmal das Gespräch mit dem
Vermieter suchen bevor ich aus fraglichen Gründen die Miete
kürze!
Das Gespräch mit dem Vermieter wurde natürlich geführt. Der Vermieter meinte im Innenhof wäre immer irgend ein Platz frei, man solle sich da hinstellen wo Platz sei. Dies war aber öfters nichts der Fall. eine weitere Reaktion des Vermieters.