Parkplatzgebühren

Von: , Frage gestellt am So, 16. Jul 2006
Im Mietvertrag werden 15 Euro für einen Parkplatz berechnet. Es ist kein Parkplatz fest zugewiesen. Der Mieter soll dort parken wo eine Lücke zum parken frei ist. Es ist vorgekommen das manchmal alles belegt war, das Fahrzeug musste im Öffentlichen Gelände abgeparkt werden.

Ist so etwas zulässig ? Gibt es Urteile bzw. Gesetzestexte ?

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Parkplatzgebühren
    Ist mir noch nie so begegnet und finde ich absolut abstrus...
    Hat denn der Vermieter überhaupt Parkplätze (Stellplätze) in der Gegend oder soll man gar für's Parken am Straßenrand zahlen?

    Woher kommt dieser Anspruch? Im Zweifelsfalle: Nein.

    Gruß!

    Horst [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
    • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Parkplatzgebühren
      Ist mir noch nie so begegnet und finde ich absolut abstrus...
      Hat denn der Vermieter überhaupt Parkplätze (Stellplätze) in
      der Gegend oder soll man gar für's Parken am Straßenrand
      zahlen?

      Woher kommt dieser Anspruch? Im Zweifelsfalle: Nein.
      Der Vermieter hat im Innenhof einige Parkplätze sowie auch Tiefgaragenparkplätze. Aber in der Tiefgarage darf man nicht parken, der Innenhof ist meist belegt.
      • Antwort von (abgemeldet) nach 9 Stunden 0 hilfreich
        Klarer Fall
        Hallo, Der Vermieter hat im Innenhof einige Parkplätze sowie auch
        Tiefgaragenparkplätze. Aber in der Tiefgarage darf man nicht
        parken, der Innenhof ist meist belegt.
        Dann kann der Vermieter seinen Teil des Mietvertrages nicht erfüllen und er Mieter zieht die 15,00 € im Monat ab.

        Christian
        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          ???
          Vielleicht sollte dazu erstmal der genaue Wortlaut im Mietvertrag wiedergegeben werden! Wenn lt. dem kein Anspruch auf so einen Platz besteht halte ich obiges Verhalten für sehr fraglich!

          Im Übrigen würde ich doch erstmal das Gespräch mit dem Vermieter suchen bevor ich aus fraglichen Gründen die Miete kürze!

          Wenn der Mieter bei mir so reagieren würde, dann würde ich zu mind. darüber nachdenken gleich im Folgemonat mal schön die Miete zu erhöhen :-) kommt für den Vermieter am Ende aufs gleiche raus..... [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
          • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
            Keine Reaktion vom Vermieter
            Im Übrigen würde ich doch erstmal das Gespräch mit dem
            Vermieter suchen bevor ich aus fraglichen Gründen die Miete
            kürze!
            Das Gespräch mit dem Vermieter wurde natürlich geführt. Der Vermieter meinte im Innenhof wäre immer irgend ein Platz frei, man solle sich da hinstellen wo Platz sei. Dies war aber öfters nichts der Fall. eine weitere Reaktion des Vermieters.
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