Parkplatzgebühren
Von: , Frage gestellt am So, 16. Jul 2006
Im Mietvertrag werden 15 Euro für einen Parkplatz berechnet. Es ist kein Parkplatz fest zugewiesen. Der Mieter soll dort parken wo eine Lücke zum parken frei ist. Es ist vorgekommen das manchmal alles belegt war, das Fahrzeug musste im Öffentlichen Gelände abgeparkt werden.
Ist so etwas zulässig ? Gibt es Urteile bzw. Gesetzestexte ?
Ist so etwas zulässig ? Gibt es Urteile bzw. Gesetzestexte ?
