Vorkaufsrecht Mieter?

A will sein Haus an B verkaufen mit dem er befreundet ist.
C jetziger Mieter will dieses Haus auch. B wohnt in derselben Gegend in einem gleichen Haus 3 Häuser weiter zur Miete.
Kann A sein Haus verkaufen an wen er will?
Bekommt B Probleme aufgrund der Tatsache, dass nun wenn er kauft sein Mieter C soziale Gesichtspunkte geltend machen kann (Kinder), obwohl B es bewerkstelligen kann, dass C in sein, von ihm ehemals gemietetes Haus zur Miete ziehen kann. Wirklich nur 20m weiter und gleicher Mietpreis.

A will sein Haus an B verkaufen mit dem er befreundet ist.
C jetziger Mieter will dieses Haus auch. B wohnt in derselben
Gegend in einem gleichen Haus 3 Häuser weiter zur Miete.
Kann A sein Haus verkaufen an wen er will?

ja!

Bekommt B Probleme aufgrund der Tatsache, dass nun wenn er
kauft sein Mieter C soziale Gesichtspunkte geltend machen kann
(Kinder), obwohl B es bewerkstelligen kann, dass C in sein,
von ihm ehemals gemietetes Haus zur Miete ziehen kann.

Hier schreibst du von einer möglichen Eigenbedarfkündigung?
Kinder alleine sind kein Grund, sich keine neue Wohnung suchen zu können.

B kann doch das von ihm angemietete Haus nicht an C vermieten. Wie stellst du dir die „Bewerkstelligung“ vor?

Gruß n.

B kann doch das von ihm angemietete Haus nicht an C vermieten.
Wie stellst du dir die „Bewerkstelligung“ vor?

B kann C als Nachmieter für sein Mietverhältnis vorschlagen. Was kein Problem im Beispielsfall hier kein Problem darstellen dürfte.
Miete ist ziemlich gleich. Haus Identisch. Vermieter weit weg.

Wenn es nur um vorschlagen geht, kann C doch einfach selber an den Vermieter von B schreiben, ihm die Situation schildern und sich als Mieter empfehlen. Wo ist das Problem?
Gruß n.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Habe so mein Problem damit, wenn Eigenbedarf nicht so leicht möglich ist, weil soziale Komponenten eine Rolle spielen. Kinder, die gerade eingeschult wurden. A ist zwar raus aus der Sache - hat ja nur verkauft. Aber kann B wirklich das Reihenhaus nach einem dem Mietvertrag entsprechenden Kündigungszeitraum nutzen?