Hallo,
gibt es ein solches Recht des Mieters? Und wenn ja, zählen Silberfische als Ungeziefer?
A hatte gestern in einem Gespräch die Annahme geäußert, man habe als Mieter ein Recht auf eine Wohnung ohne Ungeziefer, woraufhin B meinte, daß z.B. in Berlin Silberfische in der Wohnung (v.a. im Bad) als „normal“ angesehen werden müßten und hinzunehmen seien. Man könne natürlich mit Silberfisch-Fallen selbst was unternehmen, aber ein rechtlicher Anspruch auf „Silberfisch-Freiheit“ bestünde nicht.
Erwähnt sei noch, daß die neu angemietete Wohnung von A ein feuchtes (und auch so riechendes) Bad hat und die Vermieterin bei Vertragsunerzeichnung darauf hingewiesen hatte mit der Bitte, die Ursache für den Moder-Geruch zu beseitigen. Man vermutete zuerst, es sei verursacht durch undichte Silikonabdichtungen an der Badewanne, in der auch geduscht wird - dann aber stellte sich heraus, daß ein innerhalb der Badewannen-„Verkleidung“ (der Fliesenkasten drumherum) angebrachter Wasserhahn für die Waschmaschine undicht war (wohl über mehrere Jahre). Woraufhin der Klempner meinte, daß es dann auch kein Wunder sei, daß sich Silberfisch dort sehr wohl fühlten.
Also: hat A ein Recht darauf, daß die Ursache für die Feuchtigkeit (und wohl auch für die Silberfische) beseitigt wird und ggf. eine neue Badewanne installiert werden muß (weil es unter der Badewanne richtig durchgefeuchtet sein muß)? Bzw. welchen Mängelbeseitigungsanspruch hat A?
Schöne Grüße,
Gabi