Hallo,
ich bin kein Jurist und stelle nur meine Erfahrung dar.
Vor 30 Jahren, Studentenwohnheim mit einem in Fächern eingeteiltem Gemeinschaftskühlschrank.
Mein Fach wurde häufig durch „Wässerchen“ von oben verschmutz so dass ich mit Zustimmung der Heimleitung mein Fach wechselte. Beim Auszug bestand man darauf, dass ich mein altes, versifftes Fach reinige.
Vor zwei Jahren trat ich einen Zeitvertrag an, da ich arbeitslos geworden bin. Wohnung ok. Ich habe wenige Dübel benutzt um bücherregale zu befestigen, über eine Abschlußrenovierung, die rechtlich auch sehr umstritten ist, stand nichts im Mietvertrag.
Der Vermieter ist Anwalt und Notar, auf meine Einlassung, dass ich nur geringfügige Dinge gemacht habe, war alles ok.
Vielleicht aber auch nur, weil ein Nachmieter gefunden wurde.
Um auf die Bemerkung des Mitschreibers (sorry, hab mir den Namen nicht notiert) einzugehen.
Fast jeder, der neu einzieht hat eigene Vorstellungen von Farbe usw. Man könnte noch darüber diskuttieren ob Dübellöcher zu verschmieren sind.
Wenn die Wohnung vorzeigbar ist, sag dem Vermieter, dass Du mit dem potentiellen Nachmieter sprichst und eine Regelung aushandelst.
Das sollte allen Beteiligten helfen.
Und jetzt überzetzen wir noch Du in „M“ und Vermieter in „V“, Mist, hab keine Lust noch mal alles zu tippen.
Gruß Volker