Schaden oder Schönheitsreparatur

Hallo zusammen,

mal angenommen der Mieter wohnt ein dreiviertel Jahr in einer Wohnung und möchte ausziehen. Müssen Löcher von Schränken/Lampen bei Auszug verschwunden sein? Im Mietvertrag ist die vorgeschlagene (nicht starre) Frist von ungefähr 3 Jahren für Streichen etc. ja noch nicht erreicht. Wie sieht es mit Flecken an Wänden und Teppich aus?

Gruß
Dora

Hallo,
mal angenommen du kommst in so eine Wohnung, mit Bohrlöchern und Flecken. Magst du dort einziehen?
Gruß
Caschmi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich bin kein Jurist und stelle nur meine Erfahrung dar.

Vor 30 Jahren, Studentenwohnheim mit einem in Fächern eingeteiltem Gemeinschaftskühlschrank.

Mein Fach wurde häufig durch „Wässerchen“ von oben verschmutz so dass ich mit Zustimmung der Heimleitung mein Fach wechselte. Beim Auszug bestand man darauf, dass ich mein altes, versifftes Fach reinige.

Vor zwei Jahren trat ich einen Zeitvertrag an, da ich arbeitslos geworden bin. Wohnung ok. Ich habe wenige Dübel benutzt um bücherregale zu befestigen, über eine Abschlußrenovierung, die rechtlich auch sehr umstritten ist, stand nichts im Mietvertrag.

Der Vermieter ist Anwalt und Notar, auf meine Einlassung, dass ich nur geringfügige Dinge gemacht habe, war alles ok.

Vielleicht aber auch nur, weil ein Nachmieter gefunden wurde.

Um auf die Bemerkung des Mitschreibers (sorry, hab mir den Namen nicht notiert) einzugehen.

Fast jeder, der neu einzieht hat eigene Vorstellungen von Farbe usw. Man könnte noch darüber diskuttieren ob Dübellöcher zu verschmieren sind.

Wenn die Wohnung vorzeigbar ist, sag dem Vermieter, dass Du mit dem potentiellen Nachmieter sprichst und eine Regelung aushandelst.

Das sollte allen Beteiligten helfen.

Und jetzt überzetzen wir noch Du in „M“ und Vermieter in „V“, Mist, hab keine Lust noch mal alles zu tippen.

Gruß Volker

:wink:

Was war das denn, Volker? Zu früh das Bier aufgemacht?

Kann mal passieren, bei der Hitze… Ich find es okay!

Gruß!

Horst

Hi Horst,

hab ich irgendetwas richtig falsch verstanden?

Es geht doch um Löcher in den Wänden, vermutlich Dübel, und um Flecken an der Wand.

Ich hab doch gar nicht viel mehr gesagt, als dass es auf den Einzelfall ankommt, ok., den Ausdruck habe ich nicht benutzt.

Du darfst, mit aller Vorsicht meinerseits, durchaus Dübel in die Wände setzen, auch Flecken, Gruß an meinen Hund, sind in Maßen übelich.

Also ist doch entscheident, was im Mietvertrag steht, und dann welche Klauseln gültig sind.

Gruß Volker, er jetzt vorsichtshalber ein Bier aufmacht

Hi Volker,

Ich hab doch gar nicht viel mehr gesagt, als dass es auf den
Einzelfall ankommt, ok., den Ausdruck habe ich nicht benutzt.

genau. Aufgrund von Doras Schilderung ist eine Beurteilung m.E. nicht möglich. Wenn die Wände aussehen wie Schweizer Käse, wird man wohl nicht umhin kommen, daran was zu ändern.

Da sollte man wohl auch eher den Vermieter vor Ort fragen und nicht pauschal in einem Forum.

Gruß!

Horst