Mietminderung möglich?

Wegen eines Wasserschadens lässt ein Vermieter eine Einganstür zu einer Mietwohnung aufbrechen, obwohl keine Gefahr mehr in Verzug war. Die Haftpflicht des Mieters verweigert dem Vermieter die Zahlung der Reparatur der Tür. Der Vermieter will aber nicht für den Schaden aufkommen. Kann der Mieter die Miete mindern?
Wenn jetzt auch noch Handwerker, die der Mieter mit Renovierung der Wohnung beauftragt hat, z.B. Rohre des Heizungssystems beschädigen würden, muss dann der Vermieter den Schaden über die Haftpflicht der Handwerker begleichen lassen? Wie kann der Mieter hier seinen Mietausfall wegen defekter Heizung/Warmwasser geltend machen? Über die Haftpflicht der Handwerker oder als Mietminderung?

Bissl viel mit einmal
Hallo und guten Tag,

Wegen eines Wasserschadens lässt ein Vermieter eine Einganstür
zu einer Mietwohnung aufbrechen, obwohl keine Gefahr mehr in
Verzug war.

Ist Deine subjektive Meinung. Muss man im Detail nachprüfen und die Angemessenheit bewerten.

Die Haftpflicht des Mieters verweigert dem
Vermieter die Zahlung der Reparatur der Tür. Der Vermieter
will aber nicht für den Schaden aufkommen. Kann der Mieter die
Miete mindern?

Warum Miete mindern? Ist die Tür so defekt? Hat der Vermieter die Tür mit der Axt geöffnet? Steht auch im kausalen Zusammenhang zum vorherigen Absatz.

Wenn jetzt auch noch Handwerker, die der Mieter mit
Renovierung der Wohnung beauftragt hat, z.B. Rohre des
Heizungssystems beschädigen würden, muss dann der Vermieter
den Schaden über die Haftpflicht der Handwerker begleichen
lassen? Wie kann der Mieter hier seinen Mietausfall wegen
defekter Heizung/Warmwasser geltend machen? Über die
Haftpflicht der Handwerker oder als Mietminderung?

Wer beauftragt haftet auch für „seine“ Handwerker. Wennd er Mieter beauftragt, dann muss der Mieter auch für die ordnungsgemässe Ausführung sorgen, sonst kann der Vermieter den Mieter in Haftung nehmen. Somit ist die Frage zum Mietausfall [sicherlich Mietminderung gemeint] hinfällig.

Christian

Ist Deine subjektive Meinung. Muss man im Detail nachprüfen
und die Angemessenheit bewerten.
Warum Miete mindern? Ist die Tür so defekt? Hat der Vermieter
die Tür mit der Axt geöffnet? Steht auch im kausalen
Zusammenhang zum vorherigen Absatz.

Wenn die Haftpflicht-Versicherung der Meinung ist, die Tür wurde nicht fachgerecht geöffnet und der Vermieter hat eine Straftat begeht, in dem er die Tür ohne die Polizei zu holen öffnete, nachdem das Wasser bereits abgestellt war, kann man doch von seinem Verschulden ausgehen, oder?
Die Tür wurde mit Brecheisen geöffnet.

Wer beauftragt haftet auch für „seine“ Handwerker. Wennd er
Mieter beauftragt, dann muss der Mieter auch für die
ordnungsgemässe Ausführung sorgen, sonst kann der Vermieter
den Mieter in Haftung nehmen. Somit ist die Frage zum
Mietausfall [sicherlich Mietminderung gemeint] hinfällig.

Aber muss nicht - unabhängig von Mietminderung - der Vermieter den Schaden an seinen Rohren einfordern gegenüber der Haftpflicht der Handwerker? Versicherungsrechtlich ist ja kein Eigentum des Mieters beschädigt.

Grüße & Danke für die Antwort trotz des Umfangs,
Pat

Hallo,

Wenn die Haftpflicht-Versicherung der Meinung ist, die Tür
wurde nicht fachgerecht geöffnet und der Vermieter hat eine
Straftat begeht, in dem er die Tür ohne die Polizei zu holen
öffnete, nachdem das Wasser bereits abgestellt war, kann man
doch von seinem Verschulden ausgehen, oder?

Die Ursache ist der Rohrbruch. Wenn er das Wasser abgestellt hat, ist aber die Gefahr nicht vorbei. Wenn das Wasser in der Wohnung steht, verursacht das weitere Schäden. Zudem kann er evt. nicht das Wasser beliebig lange abstellen, da noch andere Wohnungen davon betroffen sind.
Es kann eine Straftat gewesen sein, die Tür aufzubrechen. Es kann aber trotzdem straffrei sein, wenn er weitere Schäden verhindern wollte. So, wie auch ein Nothelfer nicht wegen Autoaufbruch oder Wohnungseinbruch bestraft würde, wenn er das gemacht hat, um zu helfen. Polizei ist dazu nicht erforderlich.

Btw., eine Haftpflichversicherung ist kein Richter. Unter Umständen haben sie sich die Sache nichtmal angeschaut. Und mit ziemlicher Sicherheit auch nicht den Vermieter befragt.

Die Tür wurde mit Brecheisen geöffnet.

Es kann sein, dass es auch anders gegangen wäre (Schlüsseldienst). Es kann aber auch sein, dass es völlig korrekt war, weil es eben keinen Schlüsseldienst gab, der Schlüsseldienst nicht kommen wollte, nicht so schnell kommen wollte oder teurer gewesen wäre als die Reparatur der Tür.
Das kann man von hier aus nicht beurteilen.

Du hast geschrieben, dass die Haftpflicht des Mieters nicht zahlen wollte. Ist denn der Mieter schuld am Rohrbruch oder was sollte seine Haftpflicht sonst damit zu tun haben?

Aber muss nicht - unabhängig von Mietminderung - der Vermieter
den Schaden an seinen Rohren einfordern gegenüber der
Haftpflicht der Handwerker? Versicherungsrechtlich ist ja kein
Eigentum des Mieters beschädigt.

Nein. Der Vermieter fordert von Dir, weil Du die Handwerker beauftragt hast. Und Du gibst das weiter an die Handwerker. Und die wiederum ggf. an ihre Haftpflichtversicherung.

Gruß
loderunner (ianal)