Mieter A hat eine dubiose NK-Abrechnung bekommen. Es ist zwar von einer Erstattung die Rede, aber die gesamte Abrechnung ist nicht nachvollziehbar u. nicht vertraglich vereinbart.
Die Kosten für Hausmeister/Reinigung ist von Mieter A übernommen worden. So weiß er wieviel er für diese Dienstleistung bekommen hat. Der Vermieter weist allerdings einen höheren Betrag aus. Nach zunächst telefonischer Reklamation sieht auch der Vermieter den Fehler ein. Der Vermieter sichert die Rückzahlung des Guthabens zu sowie den zuviel ausgewiesenen Betrag der Hausmeister- bzw. Reinigungskosten.
Nun fordert Mieter A die Belege zur Prüfung d. gesamten Abrechnung vom Vermieter ein. Dieser willigt zunächst telefonisch ein.
Danach passiert 4 Wochen gar nichts. Mieter A will sich absichern und setzt einen Brief auf. Damit setzt er dem Vermieter eine Frist von sage und schreibe nochmals 4 Wochen auf um die Angelegenheit zu erledigen.
Die Frist verstreicht und nichts passiert. Nicht mal das Guthaben aus der betreffenden NK-Abrechnung ist überwiesen worden.
Frage:
Wie soll sich Mieter A nun verhalten?
Darf er einfach eigenständig zunächst das Guthaben von der reg. Miete abziehen?
Da die NK-Vorauszahlung in der Vergangenheit zu hoch angesetzt war, darf dann Mieter A die NK-Vorauszahlung eigenständig herabsetzen?
Pinapinelli