Hallo zusammen,
mal angenommen im Mietshaus von Mieterin A wird die hintere Fassade inkl. der Balkone renoviert bzw. komplett neu gestaltet.
Mietrin A kann dadurch ihren zur Wohnung gehörenden Garten (Einzelnutzung) durch Gerüstbau und anfallende Arbeiten nicht mehr betreten ergo auch nicht mehr nutzen.
Nun war Mieterin A 14 Tage im Urlaub und stellt nach Rückkehr fest dass ihr Garten seitens der Handwerker komplett verwüstet wurde. Alle Pflanzen und der Rasen sind dem Erdboden gleich gemacht. Es sieht aus wie auf einer Mülldeponie. Mieterin A ist geschockt und spricht mit Nachbar B der bestätigt das die Handwerker den ganzen Dreck und Schutt und was sonst noch so viel einfach vom Gerüst in den Garten geworfen (!!) haben. Das Haus hat 5 Stockwerke, man kann sich also vorstellen wie es ausschaut.
Mal angenommen Vermieter C trifft nun die Aussage dass man ja nun nicht den ganzen Tag daneben stehen könne und das dann halt ggf. einzelne Pflanzen ersetzt werden.
Mieterin A ist nach wie vor geschockt da es sich hier keinesfalls um ein paar einzelne Pflanzen handelt …
Muss Mieterin A sich das so gefallen lassen? Hat sie Anspruch auf kompletten Schadenersatz bzw. Instandsetzung des Gartens?
Danke und (traurige) Grüße, C.
Ich kann hier leider nicht auf Paragraphen reiten, da hab ich keine Ahnung von, aber mein Verstand sagt mir, daß das mit dem Vermieter nix zu tun hat. In erster Linie muss eigentlich der den Schaden ersetzen, der ihn verursacht hat. Und das sind die Handwerker. Also sollte der Mieter die Firma/Firmen ausfindig machen und zur Beseitigung des Schadens mit einer angemessenen Frist auffordern. Sollte dem nicht nachgekommen werden, sollte der Mieter einen Anwalt aufsuchen, der erneut auffordert und im Falle einer Nichterfüllung rechtliche Schritte einleitet.
Gott segne die Rechtsschutzversicherungen… 
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Hallo C.!
Ich gehe davon aus, dass es keine vertraglichen Regelungen zu dem Fall gibt, in der Richtung, dass sich der Auftraggeber eine derartige Verschmutzung und Zerstörung durch den Auftragnehmer gefallen lassen muss.
Daher gilt dann das Gesetz:
§ 823 BGB: Schadensersatzpflicht
Eine unerlaubte Handlung liegt vor, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig, Eigentum, Gesundheit, Körper oder Freiheit eines anderen widerrechtlich verletzt.
So, nun ist die Frage WESSEN Eigentum verletzt wurde, wem gehört der Garten und die Pflanzen?
Hier ist es wohl schon Sache des Vermieters, sich darum zu kümmern.
Verursacher: Firma (Auftragnehmer) bzw. dessen Mitarbeiter/innen.
Frage: Gibt es Zeugen oder „liegt es auf der Hand“, dass der Schädiger klar fest steht?
Unternehmen ist zum Schadensersatz verpflichtet. I.d.R. „Naturalherstellung“, also muss der Schädiger selbst wieder den Garten herstellen, wie er war oder eine Firma beauftragen. Oder zahlen. Bei einer Zahlung ist die Bewertung des Schadens das Problem, also lieber „beseitigen“, entweder selbst oder durch einen Fachbetrieb!
LG, Jogi
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Hallo Cora,
deinen Ärger kann ich sehr gut verstehen.
Dein Vermieter hat doch schon angedeutet, dass Kosten erstattet werden sollen.
Also teile Ihm nochmals deinen Ärger schriftlich mit und die Höhe des entstandenen Schadens bzw. den Betrag den Du erstattet haben möchtest.
Der Vermieter hat auch gute Karten sich diesen Betrag von den ausführenden Firmen zurückzuholen.
peter peschel
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DANKE alle zusammen - werde mal schauen wie ich weiterkomme.
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