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einbehaltung der kaution



hallo zusammen,

folgender fiktiver fall :

ein vermieter behält die komplette kaution in höhe von 1170 € ein (die kaution wurde im jahr 2002 von dem vormieter übernommen) plus zinsen.
im originaltext steht da:
herr xxxxx verzichtet auf die rückzahlung der kaution und zinsen zugunsten des nachmieters.

die mängel die vorhanden waren,wurden behoben bis auf das klo wo ein riss drin war.
das wurde aber zwischenzeitlich durch eine firma ausgewechselt und die firma will die rechnung an den mieter schicken damit er sie bei der versicherung einreicht.

der vermieter sagt das er nicht eher einen teil der kaution (mal sind es 500,dann 600 oder 800 €)auszahlt bis das klo bezahlt ist (es soll um die 150 € kosten+einbau).
muss der mieter der firma zustimmen die der vermieter beauftragt hat?
und wieviel darf er von der kaution einbehalten?

auch will er geld zurück halten wegen den nebenkosten.
bisher hat es aber immer geld zurück gegeben.
wieviel darf er einbehalten?

desweiteren war in der wohnung eine einbauküche.
der mieter tauschte den ursprünglichen herd gegen einen besseren aus.

vor ca. einem halben jahr trat im keller ein wasserschaden auf wodurch immer die sicherungen rausflogen.
dadurch brannten 2 herdplatten nicht mehr.

diesen herd hat der mieter wieder mitgenommen und den anderen angeschlossen.
da funktionierten nur die herdplatten und nicht der backofen.
somit besorgte mal einen top herd wo man wusste das er 100% geht.
aber auch da funktionierten nur die platten.
somit war klar das es an der leitung liegen muss.

der herd mit den 2 kaputten platten funktionierte seltsamerweise wieder in der neuen wohnung.

der vermieter beauftragte nun einen elektriker und der sagt das der mieter schuld wäre.in der dose wäre ein kabel locker.
somit soll jetzt der mieter die kosten für den elektriker bezahlen obwohl in dem mietvertrag unter nebenkosten steht:
kosten für reparatur der elektrogeräte der küche.

muss nun der mieter das bezahlen?

ich wäre für eine antwort sehr dankbar :-)

lg
claudia
> Artikelbaum anzeigen

Re: einbehaltung der kaution


hallo zusammen,
Hallo,

wow, das ist ja 'ne Menge Zeuchs! Versuchen wir es mal

folgender fiktiver fall :

ein vermieter behält die komplette kaution in höhe von 1170 €
ein (die kaution wurde im jahr 2002 von dem vormieter
übernommen) plus zinsen.
im originaltext steht da:
herr xxxxx verzichtet auf die rückzahlung der kaution und
zinsen zugunsten des nachmieters.
Unter Berücksichtigung dessen, was du dann noch schreibst, nehme ich jetzt mal an, das also die jetzigen Mieter damals dem Vormieter die Kaution ausgezahlt haben und dieser Passus sich darauf bezieht.
die mängel die vorhanden waren,wurden behoben bis auf das klo
wo ein riss drin war.
das wurde aber zwischenzeitlich durch eine firma ausgewechselt
und die firma will die rechnung an den mieter schicken damit
er sie bei der versicherung einreicht.
Des weiteren nehme ich jetzt mal an der derzeitige Mieter hat die Wohnung gekündigt und zieht aus. Mängel, die im Verschulden des Mieters lagen sind behoben, auch die Toilette wurde ausgetauscht.
der vermieter sagt das er nicht eher einen teil der kaution
(mal sind es 500,dann 600 oder 800 €)auszahlt bis das klo
bezahlt ist (es soll um die 150 € kosten+einbau).
muss der mieter der firma zustimmen die der vermieter
beauftragt hat?
und wieviel darf er von der kaution einbehalten?
Was geht den VM die Bezahlung des Klos an, wenn zweifelsfrei der Mieter dies übernimmt? Warum ist es jetzt noch fraglich, ob der Mieter der Firma die der VM ausgesucht hat zustimmen muss? Alles nicht so klar.
Der VM darf die Kaution mindestens ein halbes Jahr einbehalten, um evtl. Schäden etc. abdecken zu können. Diese Frist verlängert sich sogar noch, wenn der Abrechnungszeitraum für die NK entsprechend länger ist.
Ein Mieter muss nicht prinzipiell der Firma zustimmen, die der VM aussucht, insbesondere dann nicht, wenn er selbst die Rechnung zu bezahlen hat.
Die Höhe des Einbehalts ist nicht festgelegt.
auch will er geld zurück halten wegen den nebenkosten.
bisher hat es aber immer geld zurück gegeben.
wieviel darf er einbehalten?
Was bisher war muss - man bedenke die enorm gestiegenen Kosten - jetzt nicht genauso sein. Er darf s.o. selbstverständlich die Kaution ganz oder teilweise einbehalten. Die Höhe des Einbehalts richtet sich schon nach den vergangenen Jahren und ansonsten muss man sich absprechen und vernünftige Beträge vereinbaren.
desweiteren war in der wohnung eine einbauküche.
der mieter tauschte den ursprünglichen herd gegen einen
besseren aus.
Das darf er eigentlich nicht ohne Zustimmung des VM, wenn die Küche Eigentum des VM ist.
vor ca. einem halben jahr trat im keller ein wasserschaden auf
wodurch immer die sicherungen rausflogen.
dadurch brannten 2 herdplatten nicht mehr.

diesen herd hat der mieter wieder mitgenommen und den anderen
angeschlossen.
da funktionierten nur die herdplatten und nicht der backofen.
somit besorgte mal einen top herd wo man wusste das er 100%
geht.
aber auch da funktionierten nur die platten.
somit war klar das es an der leitung liegen muss.

der herd mit den 2 kaputten platten funktionierte
seltsamerweise wieder in der neuen wohnung.

der vermieter beauftragte nun einen elektriker und der sagt
das der mieter schuld wäre.in der dose wäre ein kabel locker.
somit soll jetzt der mieter die kosten für den elektriker
bezahlen obwohl in dem mietvertrag unter nebenkosten steht:
kosten für reparatur der elektrogeräte der küche.
Prinzipiell ist der VM für Schäden solcher Art zuständig. Natürlich dann nicht, wenn dem Mieter eine Verschuldung nachgewiesen werden kann. Gerade der Herd mit seiner Starkstromleitung sollte immer von Fachpersonal angeschlossen werden. Wenn ein Mieter dies selbst erledigt und dabei nicht bemerkt, das sich Kabel lockern... Ausserdem hat der Mieter den VM von Schäden/Mängeln unverzüglich zu unterrichten (nicht funktionierende Platten, rausfliegende Sicherungen). Versäumt er dies, kann es sein das ein evtl. Schaden vom Mieter zu tragen ist.
muss nun der mieter das bezahlen?

ich wäre für eine antwort sehr dankbar :-)
Es ist zu empfehlen einen fachlichen Rat einzuholen.
lg
claudia
Gruß
Nita

Anmerkung


Hallo,
die mängel die vorhanden waren,wurden behoben bis auf das klo
wo ein riss drin war.
das wurde aber zwischenzeitlich durch eine firma ausgewechselt
und die firma will die rechnung an den mieter schicken damit
er sie bei der versicherung einreicht.
Das mit der Versicherung kannst Du wahrscheinlich knicken: Schäden werden nur dann bezahlt, wenn sie sofort gemeldet wurden. Schon gar nicht, wenn sie erst nach ihrer Beseitigung gemeldet werden.
Eine andere Frage: war es überhaupt ein Schaden, der nicht auf Abnutzung beruht? Sonst müsste ggf. der Vermieter selber zahlen. Kommt auch drauf an, wie alt die Schüssel war.
Und schließlich: es muss nur das ersetzt werden, was vorher da war. Ein dreißig Jahre altes Klo muß nicht durch ein neues ersetzt werden. Da man natürlich keine gebrauchte Schüssel einbauen lassen kann, ist ein Teil der Kosten vom Vermieter zu tragen - er hat immerhin jetzt ein neues Klo.
Aber: ianal! Lasst Euch vor wilden Aktionen vom Mieterbund oder einem Anwalt beraten.
Gruß
loderunner

Re: Anmerkung


hallo,

erstmal herzlichen dank für die antworten.

in der zwischen zeit habe ich mich mit meinem anwalt in verbindung gesetzt.

um eine klage werde ich wohl nicht herum kommen,jedoch habe ich die besten karten dieses zu gewinnen.

lg
claudia
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