Wer darf alles Wohnungsschlüssel haben? VM,HM,M?

Guten Morgen, hallo.

(Bezieht sich indirekt auf http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?.. )

Beispiel I: gehen wir doch einmal davon aus, dass in einer Mietwohnung beispielsweise die Telefondose fehlte. Der Mieter informiert seinen VM, dieser bietet an, irgendwann vorbeizukommen und den Mangel für den Mieter selbst zu beheben. M spricht sich mit VM ab, dass er an dem Wochenende (WE) in einem anderen Ort arbeiten muss und somit nicht in der Wohnung anzutreffen ist. Man einigt sich erst einmal nicht, kurze Zeit später bekommt der M einen Brief, in dem drinsteht, dass der VM an dem WE die Wartungsarbeiten durchführt.

Nun ist es ein Zeichen dafür, dass VM weitere Schlüssel besitzt, und zwar zu Unrecht. Wo liegen jetzt die rechtlichen Möglichkeiten für M? Er kann ja den VM schlecht auf Herausgabe der Schlüssel verklagen?

Beispiel II: der Hausmeister hat einen Generalschlüssel. Darf er den haben? Unterscheidet es sich hier – Hausmeister & VM? Inwiefern könnte M dagegen angehen?

Nur so nebenbei: hat zufällig jemand einen Link, wo ich solche Verhandlungen & Urteile der Gerichte nachlesen kann?

Viele Grüße
Disap

Hallo Disap,

wenn du nicht ausschließen kannst, dass Vermieter und Hausmeister einen Schlüssel zu deiner Wohnung haben und dir der Gedanke daran nicht genehm ist, dann würde ich einfach den Schließzylinder an der Wohnungstür auswechseln. Achtung! Den mitvermieteten (=alten) Schließzylinder sorgfältig aufbewahren! Dieser muss nämlich vor Auszug aus der Wohnung wieder eingebaut werden. Aber während der Mietdauer kann dir dein Vermieter nicht vorschreiben was für ein Schließzylinder in deiner Tür eingebaut ist.

Grüße von
Tinchen

Hallo Disap,

Moin moin.

wenn du nicht ausschließen kannst, dass Vermieter und

Ich wollte die hypothetische Annahme, dass der Mieter das ganz genau weiß und auch beweisen kann. In meinem ersten Beispiel hätte der Mieter ja sogar quasi ein Geständnis.

Hausmeister einen Schlüssel zu deiner Wohnung haben und dir
der Gedanke daran nicht genehm ist, dann würde ich einfach den
Schließzylinder an der Wohnungstür auswechseln. Achtung! Den
mitvermieteten (=alten) Schließzylinder sorgfältig
aufbewahren! Dieser muss nämlich vor Auszug aus der Wohnung
wieder eingebaut werden. Aber während der Mietdauer kann dir
dein Vermieter nicht vorschreiben was für ein Schließzylinder
in deiner Tür eingebaut ist.

Danke für den Hinweis, das wusste ich schon. Aber in diesem Fall müsste ja der Mieter die Kosten tragen - wenn er also nun schon Beweise für die Existenz weiterer Schlüssel hätte, empfinde ich persönlich diese Maßnahme als Unangemessen, denn nach den angesprochenen Artikel hat er ja das Recht darauf, dass niemand anders die Schlüssel besitzt.

Danke für deine Beteiligung, Tinchen.

Grüße von
Tinchen

Grüße von
Disap

Nun ist es ein Zeichen dafür, dass VM weitere Schlüssel
besitzt, und zwar zu Unrecht. Wo liegen jetzt die rechtlichen
Möglichkeiten für M? Er kann ja den VM schlecht auf Herausgabe
der Schlüssel verklagen?

Ja klar doch. Wenn man sein Recht gegen den Widerstand eines
anderen durchsetzen will, dann muss man klagen.
Wie soll es sonst gehen ?

Rein praktisch würde ich dem Mieter empfehlen dem VM
einen Brief zu schreiben, in dem er sehr deutlich darauf
hinweist, dass der VM nicht ohne Zustimmung des M die
Wohnung betreten darf und alles andere als Hausfriedensbruch
strafbar ist.

Wenn dem M das nicht genügt und der VM nicht freiwillig
die Schlüssel rausrückt, dann wird er wohl klagen müssen.

Gruß, trobi

Servus.

Nun ist es ein Zeichen dafür, dass VM weitere Schlüssel
besitzt, und zwar zu Unrecht. Wo liegen jetzt die rechtlichen
Möglichkeiten für M? Er kann ja den VM schlecht auf Herausgabe
der Schlüssel verklagen?

Ja klar doch. Wenn man sein Recht gegen den Widerstand eines
anderen durchsetzen will, dann muss man klagen.
Wie soll es sonst gehen ?

Rein praktisch würde ich dem Mieter empfehlen dem VM
einen Brief zu schreiben, in dem er sehr deutlich darauf
hinweist, dass der VM nicht ohne Zustimmung des M die
Wohnung betreten darf und alles andere als Hausfriedensbruch
strafbar ist.

Ich schrieb, dass der VM die Schlüssel zu Unrecht besitzt. Auch wenn im Mietvertrag stand, dass X Schlüssel übergeben werden, darf der VM keine Schlüssel behalten, oder?

Worauf stützt sich nun dieses Recht des Mieters ALLE Schlüssel zu besitzen, wo kann man so etwas nachlesen?

Wenn dem M das nicht genügt und der VM nicht freiwillig
die Schlüssel rausrückt, dann wird er wohl klagen müssen.

Der VM müsste später dann die Kosten für den Anwalt von M bezahlen, wenn VM zur Herausgabe gezwungen wird?

Gruß, trobi

Dankeschön.

MfG, Disap

VM sagt, alle Schlüssel nun vernichnet
Nochmals hallo.

Mir fiel da gerade noch eine hypothetische Frage ein. Angenommen der Mieter M fordert den Vermieter VM erst einmal schriftlich auf, den Schlüssel zu übergeben. Keine Antwort. Nun verklagt M den VM. Dieser behauptet nun, dass er alle weiteren Schlüssel vernichtet hat.
Pech für dem Mieter, oder? Was passiert dem VM in diesem Fall? Kann er dafür bestraft werden, dass er weitere Schlüssel besessen hat?
Gibt es Belege, dass der Schlüssel vernichtet wurde - muss man das professionell machen oder ist auch: „Ich habe ihn in die Mülltonne geworfen“ glaubwürdig?

=> Der VM behauptet in der Verhandlung, er hat alle weiteren Schlüssel vernichten lassen, und nun bleibt M auf den Kosten sitzen oder wie geht es für den Mieter weiter?

Viele Grüße, Disap

Hallo Disap,

das Problem des Mieters wird sein, dass er in der Beweispflicht ist. Kann der Mieter BEWEISEN, dass der Vermieter noch einen Schlüssel besitzt? Wenn er das nicht kann, so wird er bei einer Klage unterliegen und muss die Kosten (auch die des Vermieters) tragen (da wird der Kauf eines anderen Schließzylinders allemal günstiger sein).

Grüße von
Tinchen

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