Verteilerschlüssel ändern

Liebe Experten,

wie verhält X sich richtig bei der Änderung von Verteilerschlüsseln ?

Nehmen wir an in einem Mietshaus gibt es x-verschiedene Mietverträge mit unterschiedlichen oder garkeinen Regelungen zur Umlage der Nebenkosten.

Ein Verwalter ändert daraufhin die Umlage von bisher alles ! Personenzahl auf, wie ich meine, richtigerweise QM.

Die Mieter wollen das nicht akzeptieren.

Der Mieterverein sagt, dass bei fehlendem Umlageschlüssel alles nach QM umzulegen ist aber er sagt auch, dass eine Änderung des Umlageschlüssels nicht möglich ist ? Was heisst das genau ? Im hier vorliegenden Fall gibt es sehr große Wohnungen von 100 qm und sehr kleine von 50 qm. Die Umlage nach Personenzahl wäre ungerecht.

Wer weiss was ?

Danke.
joyyy

Hallo Joyyy,

wie verhält X sich richtig bei der Änderung von
Verteilerschlüsseln ?

Grundsätzlich gilt erst einmal: keine Änderung des Verteilerschlüssels ohne Zustimmung des Mieters. Der Verteilerschlüssel ist Bestandteil des Vertrages und eine Änderung muss somit von beiden Seiten bestätigt werden.

Nehmen wir an in einem Mietshaus gibt es x-verschiedene
Mietverträge mit unterschiedlichen oder garkeinen Regelungen
zur Umlage der Nebenkosten.

Unterschiedliche Regelungen: der Eigentümer muss unterschiedliche Abrechnung erstellen, für jeden Mieter nach „seinem“ Schlüssel. Falls der Vermieter dabei Verlust macht, sein Problem; Gewinn darf er aus den NK nicht machen, müsste er also dann auf die Mieter umlegen.

Gar keine Regelungen: bei Altverträgen kann man nach einer gewissen Anzahl an gleichartigen Abrechnungen ohne Widerspruch des Mieters davon ausgehen, dass er mit der Art der Abrechnung einverstanden ist (siehe unten). In neueren Mietverträgen ist fast immer irgendein Hinweis zur Aufteilung der NK vorgesehen.

Ein Verwalter ändert daraufhin die Umlage von bisher alles !

Gibt’s nicht.

Personenzahl auf, wie ich meine, richtigerweise QM.

[pauschal alles auf QM ist eher fragwürdig: was ist z.B. mit Abfallkosten ? Eine Person macht auf 100 m² genausoviel Mist - will sagen Müll - wie auf 50 m² …]

Die Mieter wollen das nicht akzeptieren.

Zu Recht.

Der Mieterverein sagt, dass bei fehlendem Umlageschlüssel
alles nach QM umzulegen ist […]

Na ja … bei einigen Positionen ist das meines Erachtens nicht sinnvoll (s.o.), aber irgendwelche Urteile etc. kenne ich hierzu nicht. Laut BGH ist nach 7-8 Abrechnungen (= Jahren) von einer stillschweigenden Übereinkunft auszugehen, so dass das gern zitierte „Gewohnheitsrecht“ zum Tragen käme.

Gruß
Jürgen