Nebenkosten berechnet obwohl Wohnung nie betreten

Hallo zusammen,

Folgender Fall:
Ein junges Studentenpaar unterschreibt den Mietvertrag für eine Wohnung, erhält kurz darauf aber die Zusage für den ersehnten Platz in einem Studentenwohnheim und hat die zuerst gemietete Wohnung wieder gekündigt.

Nachdem nicht schnell genug ein Nachmieter gefunden werden konnte wurde auch noch eine Monatsmiete (für den November 2005) fällig (was trotz vorheriger anderweitiger Absprache erst durch die Zusendung einer Mahnung inkl. Zuschlag mitgeteilt wurde…)

Nun, gut ein halbes Jahr später, kam die Nebenkostenabrechnung ins Haus geflattert.
Diese beinhaltet statt der erwarteten Rückerstattung eines Teiles der Nebenkosten (für Wasser Heizung usw, da ja, nachdem die Wohnung niemals betreten wurde, auch nichts verbraucht werden konnte) die Forderung einer Nachzahlung.

Der Vermieter hat zwar eine Aufstellung der einzelnen Posten mitgeliefert, hat allerdings die Kosten für den Abrechnungszeitraum 01.11. bis 31.12. einfach durch zwei geteilt, die Wohnung wurde aber im Dezember schon anderweitig vermietet.

Ich finde diese Vorgehensweise nicht sehr plausibel.
Wer kennt die rechtliche Lage genaueer oder hat vielleicht ähnliches erlebt?
Danke für die Hilfe!
Genauere Angaben können, falls benötigt, gemacht werden!

Hallo,
ob man in der Wohnung wohnt oder nicht, spielt keine Rolle. Die fixen Kosten (z.B. Treppenreinigung, Versicherungen, Muell etc.) muessen von allen Parteien getragen werden. Die verbrauchsabhaenigen Kosten (Wasser, Heizung) sollten natuerlich niedrig ausfallen. Allerdings koennen hier aufgrund der Abrechnungsmodalitaeten auch Kosten anfallen (z.B. 50% der Kosten nach qm, Rest nach Verbrauch). Da die monatlichen Nebenkostenzahlung lediglich eine Abschlagszahlung darstellen, kann die endgueltige Abrechnung natuerlich auch zu einer Nachzahlung fuehren. Da die Nachzahlung fuer einen Monat nicht allzuhoch ausfallen kann, wuerde ich einfach zahlen. Sich hier auf Rechtsberatung und Streit einzulassen, kann hinterher wesentlich teurer kommen.
Gruss,
Alfred

Hallo Alfred, danke für die schnelle und informative Antwort!
Gegen die Fixkosten (diese machen 60,11 EUR aus) ist natürlich nichts einzuwenden.
100 EUR Vorauszahlung wurden gemacht, als Verbrauchskosten für Heizung/ Wasser/Abwasser werden 55,33 EUR berechnet, somit werden 15,44 EUR nachberechnet. Meines Erachtens sind knapp 40 EUR Verbrauchskosten für nicht in anspruch genommene Leistungen Ausreichend, oder?

Natürlich ist der Betrag nicht allzu hoch, mir geht es vor allem darum, ob die Vorgehensweise, die Verbrauchskosten einer Wohnung, die durch Zählerablesungen belegt sind, durch zwei Mieter zu teilen, obwohl diese nur durch einen verursacht worden sind, rechtens ist?
Und, wie hoch wäre die Nachzahlung für das Jahr gewesen, wenn sie tatäschlich bewohnt gewesen wäre?

Grüße Magnus

Hallo Magnus,

die Kosten einfach durch 2 zu teilen ist schon sehr eigenartig. Wenn es Zwischenablesewerte gibt, dann müssen sie auch zu Grunde gelegt werden.

Ob bei einer Wohnzeit von einem vollständigen Jahr tatsächlich eine Nachzahlung entstanden wäre kann man schlecht sagen, denn das hängt ja auch von dem jeweiligen Verbrauchsverhalten der Nutzer ab. (Heizung, Wasserverbrauch)

Bei einer kurzen Mietzeit nur im Winter ist eine Nachzahlung logisch. Die Vorauszahlungsbeträge werden auf das ganze Jahr abgestimmt, so dass man auch im Sommer für Heizung vorauszahlt, die man da ja meist eher nicht benutzt. Durch die Gesamtsumme der Vorauszahlungen passt das dann meistens in etwa am Ende, wenn der Vermieter sich nicht völlig verkalkuliert hat oder der Mieter einen extrem hohen Verbrauch hatte.

Häufig werden die Vorauszahlungen nach der ersten Abrechnungsperiode auch noch einmal angepasst, da man erst nach einer abgeschlossenen Abrechnungsperiode das Verbrauchsverhalten des jeweiligen Mieters einschätzen kann.

Gruß Rotraut