Mieter X wohnt seit 3 Jahren in einer Wohnung.
Mieter X war beim Einzug in seine „erste Wohnung“ sehr blauäugig und zeigte keine Schönheitsmängel an der gerade renovierten Wohnung an, ließ diese nicht in das Übernahmeprotokoll eintragen. (Schlampig gestrichene Fenster und Türen, Dielen mit bröckelnden Rissen in den Fugen).
Mieter X will nun ausziehen und auf keinen Fall diese Mängel beheben. Das Problem: vor einem Jahr hat der Besitzer des Hauses gewechselt.
Frage: hat der neue Vermieter ein Recht Mieter X diese Mängel überzuhelfen, obwohl ja klar ist, dass diese vor 3 Jahren schon bestanden??
Zitat des ehemaligen Vermieters beim Einzug: „Dass die Handwerker ziemlich schlecht sind, sieht man ja, aber sie sind eben günstig!“
Mieter X wohnt seit 3 Jahren in einer Wohnung.
Mieter X war beim Einzug in seine „erste Wohnung“ sehr
blauäugig und zeigte keine Schönheitsmängel an der gerade
renovierten Wohnung an, ließ diese nicht in das
Übernahmeprotokoll eintragen. (Schlampig gestrichene Fenster
und Türen, Dielen mit bröckelnden Rissen in den Fugen).
Frage: hat der neue Vermieter ein Recht Mieter X diese Mängel
überzuhelfen, obwohl ja klar ist, dass diese vor 3 Jahren
schon bestanden??
Zitat des ehemaligen Vermieters beim Einzug: „Dass die
Handwerker ziemlich schlecht sind, sieht man ja, aber sie sind
eben günstig!“
Vielen Dank für Ihre Antwort!
die Antwort ist: Was zu beweisen wäre! Kann der Mieter nachweisen, dass die Mängel nicht durch ihn entstanden sind? Wird der VM evtl. bestätigen, dass die von ihm beauftragten Handwerker schlampig gearbeitet haben? Klar ist ja nur dem Mieter, das die Mängel schon da waren. Hat er dies nicht ordnungsgemäß protokolliert, steht die Sache schlecht.
Zumindest die schlecht gestrichenen Fenster und Türen könnten (wenn der Mietvertrag dies zulässt) vom Mieter renoviert werden müssen. Was sind bitte „Dielen mit bröckelnden Fugen“? Meinst du Fliesen? Hier glaube ich nicht, dass der Mieter zur Reparatur herangezogen werden kann, wenn er die Dielen oder Fliesen nicht in Eigenregie gelegt hat oder ihm nachzuweisen ist, das die bröckelnden Fugen auf unsachgemässen Gebrauch der Dielen/Fliesen zurückzuführen ist.
Erstmal vielen Dank für die Antwort.
Hmm… also es sind Berliner-Altbau-übliche Dielen, die vor drei Jahren „gestrichen“ wurden. Zwischen den Dielenbrettern ist jeweils ein etwa 5mm breiter Spalt, in den normalerweise was zum abdichten gehört. Das wurde wohl nicht gemacht, es sieht aus, als wenn sich überall kleine Zement-Bröckchen lösen. Die man einfach aufsaugen kann.
Mieter X hatte auf diesem hässlichen Untergrund jene 3 Jahre lang einen Teppich zu liegen und hat die Schäden nicht verursacht.
Auch die Fenster wurden ja von Mieter X in den 3 Jahren nicht gestrichen…
Hmm … schade, schade dass Mieter X wohl trotzdem auf den Kosten hängen bleibt… Aber aus Schaden wird man klug und pingelig ;-/
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