Beim Einzug in eine neue Wohnung hat die neue Mieterin bei der Besichtigung den schlechten Zustand des 11 JAhre alten Teppichbodens bemängelt. Bei der zweiten Besichtigung war dieser gesäubert. Die Mieterin hat nach Einzug versucht, den Teppichboden mit einem amerikanischen Heimreinigungssystem, das eigentlich jeden Schmutz aus dem Teppich holt und normalerweise alte schmutzige Teppiche restaurieren kann, richtig zu reinigen. Bei jedem Reinigungsversuch kamen mehr Flecken zum Vorschein, die anscheinend jahrelang nur oberflächlich in den Teppich hineinshamponiert wurden. Da nach siebenmaliger Reinigung und vielen vielen Kosten der Teppich nicht besser wurde, wandte sich die Mieterin an den Vermieter und schilderte das Problem. Dieser schaute sich den Teppichboden an und spielte die Angelegenheit hinunter. Da die Mieterin Asthmatikerin ist, suchte sie nach einer Lösung. Sie bot dem Vermieter an, Laminat zu verlegen und zwar mit der Bitte um Beteiligung der Kosten. Da ein Experte der Mieterin davon abriet, den alten Teppichboden als Trittschalldämmung unter dem Laminat zu lassen, da dieser mit der Zeit an zu muffeln finge, konnte die Mieterin das Verlegen des Laminats aus Kostengründen nicht mehr machen. Der Vermieter begründet sein Nichthandeln mit: „Man müsse alle Mieter gleich behandeln und somit wäre das Verlegen vom Laminat nicht Angelegenheit des Vermieters“. Die Mieterin sieht in dem Teppich eine erheblich Minderung der Wohnqualität, auch deswegen, weil sie und ihre Tochter seit einiger Zeit unter Reizhusten leiden. Frage ist nun, in welcher Periode ist der Vermieter verpflichtet, den Teppichboden auszutauschen. Der neue NAchbar, der gegenüber einzieht, bekommt vom Vermieter derzeit Laminat verlegt!!! Kann die Mieterin den Vermieter dazu anhalten, den Belag der Wohnung jetzt noch, ca. ein JAhr nach Einzug, auszutauschen.
Die Vermieterin muss keinen neuen Teppichboden oder Laminatboden zur Verfügung stellen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Beseitigung optischer Mängel.
Die Vermieterin muss keinen neuen Teppichboden oder
Laminatboden zur Verfügung stellen. Der Mieter hat keinen
Anspruch auf Beseitigung optischer Mängel.
Hallo, danke für Deine Antwort. Nur, das Gesetz schreibt doch vor, dass ein Teppichboden nach etwas 9 bis 10 JAhren erneuert werden muss. Fakt ist, dass dieser Teppichboden komplett versaut ist. Sprich, es sind diverse Flecken, die auf Kakao und Lebensmittel hindeuten, im Teppich vorhanden, die nicht mehr zu beseitigen gehen. Zudem kommt noch, dass der Teppich unheimlich stinkt. Ich denke, dass es hier eine Lösung geben muss, denn wie gesagt, wurde empfohlen, die Gesetzestexte zu interpretieren. Gruss Heike
Hallo Heike,
danke für Deine Antwort. Nur, das Gesetz schreibt doch
vor, dass ein Teppichboden nach etwas 9 bis 10 JAhren erneuert
werden muss. Fakt ist, dass dieser Teppichboden komplett
versaut ist. Sprich, es sind diverse Flecken, die auf Kakao
und Lebensmittel hindeuten, im Teppich vorhanden, die nicht
mehr zu beseitigen gehen. Zudem kommt noch, dass der Teppich
unheimlich stinkt. Ich denke, dass es hier eine Lösung geben
muss, denn wie gesagt, wurde empfohlen, die Gesetzestexte zu
interpretieren. Gruss Heike
Ich gebe zu bedenken, dass die Wohnung mit eben diesem Teppich angemietet wurde. Einen Mangel, der nun zu Ansprüchen gg. den Vermieter führt (Mängelbeseitigung bzw. Mietminderung), kann ich deswegen nicht erkennen.
BTW: In welchem Gesetz steht, dass ein Teppichboden nach 10 Jahren erneuert werden MUSS???
Grüße von
Tinchen
Hi Heike,
das Gesetz schreibt doch vor, dass ein Teppichboden
nach etwas 9 bis 10 JAhren erneuert werden muss.
der gesunde Menschenverstand gibt einem Teppichboden eine Lebensdauer von etwa 10 Jahren. Ob der Vermieter jemanden findet, der die Wohnung mit so einem alten Boden mietet, ob er ihn gleich ganz herausreißt oder einen neuen legt, ist dem Gesetzgeber egal.
Ein Mieter kann auf die Barrikaden gehen, wenn ein Teppichboden eine Gefahr für die Gesundheit darstellt. Anspruch auf einen neuen Teppich hat er gleichwohl nicht; der Vermieter könnte auch Linoleum oder Stragula (wer kennt das noch?) legen.
Gruß Ralf
ist der Boden…
… Bestandteil des Mietvertrages?
Bei allen 3 Mietverträgen, die ich bisher unterschrieben habe, war immer ausdrücklich der Bodenbelag als - nutzbare - Hinterlassenschaft der Vormieter zufällig drin und ansonsten mein Thema - als Mieter.
Also mal nachlesen.
Gruß
Stefan