Schikane bei Abnahme eines Miethauses oder Recht?

Hallo, guten Morgen!

Eine Familie mit 3 Kindern kündigt im Einverständnis mit dem Vermieter, nach 2 1/2 Jahren, einen auf 3 Jahre Mindestlaufzeit festgelegten Mietvertrag vorzeitig. Der Bruder des Vermieters soll einziehen. Lt. Mietvertrag muß das Einfamilienhaus renoviert übergeben werden. Im Garten sollte noch sämtliches Unkraut entfernt werden, da der Vermieter 14 Tage vor Auszug noch über das Unkraut beschwert hat. (wurde gemacht)

Einige Dinge am Haus waren schon beim Einzug nicht in Ordnung. Der Parkettboden im Wohnzimmer, die Fliesen in der Küche, die Fliesen auf der Terrasse und der Balkon über der Terrasse (Fiesen+Geländer)

Der Vermieter hatte den Mietern angeboten, die Materialkosten zu übernehmen, der Arbeitslohn sollte zu Lasten der Mieter gehen, dies wurde abgelehnt.

Mit Einzug des Bruders sollte nun alles schnell gehen, damit er es schön hat. Die Fliesen auf der Terrasse sollten in den letzten Wochen der Mietzeit der Vormieter abgeätzt werden, die Fliesen auf dem Balkon abgetragen und neu gefliest, das Balkongeländer abgestrahlt und neu gestrichen. Die momtanen Mieter haben dies abgelehnt mit der Begründung ein 10 Monate altes Krabbelbaby zu haben, welches a) tagsüber noch mehrmals schläft und b) die Gefahr ohne Geländer und mit den Arbeiten an der Terrasse (abätzen) ihnen zu groß war. Man einigte sich darauf diese Arbeiten nach Ende des Mietverhältnisses durchzuführen.

Die Mieter sind am 8.7. ausgezogen (Mietzeit jedoch bis zum 1.8. und auch Miete bezahlt!) Am 12. und 13.7. wurden die Arbeiten ohne Wissen der Mieter am Haus durchgeführt, der Vermieter hat die Arbeiter ins Haus gelassen und Ihnen Wasser und Strom zur Verfügung gestellt. Daraufhin gab es großen Streit, denn dies war von den Mietern ohne Absprache nicht gewünscht, es befanden sich auch noch persönliche Dinge im Haus. Der Vermieter beruft sich auf einen Notfall.

Bei der Abnahme des Hauses erschien dann der Vermieter mit 4 Personen, die alles in die Hand nahmen: Wasserhahn auf, Wasserhahn zu, auf, zu, auf, zu - 2 Minuten pro Hahn usw. Jeder Quadratzentimeter wurde mit der Lupe untersucht. Das Haus wurde nicht abgenommen, es sollen folgende Dinge nachgebessert werden oder der Vermieter verlängert die Mietzeit auf Kosten der Vormieter solange bis diese Dinge zu seiner Zufriedenheit sind!:

  • die Decken sollen nochmals nachgestrichen werden
  • die Dusche komplett entkalkt
  • Badewanne und Waschbecken gereinigt
  • Toiletten geputzt
  • eine Türklinke bei der Kurz vor Auszug eine Feder gebrochen war soll ersetzt werden
  • in der Küche ist die Wandabschlußleiste aufgrund Hitze beim Kochen (vermutlich eine Pfanne zu dicht dran gewesen) ein wenig verbogen
  • die Kellerböden geputzt werden

Sind diese Dinge wirklich Rechtens? oder fühlt der Mieter sich zurecht schikaniert?

Vielen Dank für eine Antwort.

Gruß
Danny

Hallo, guten Morgen!

Hallo. Das ist von mir natürlich nichts verbindliches.

Eine Familie mit 3 Kindern kündigt im Einverständnis mit dem
Vermieter, nach 2 1/2 Jahren, einen auf 3 Jahre
Mindestlaufzeit festgelegten Mietvertrag vorzeitig. Der Bruder
des Vermieters soll einziehen. Lt. Mietvertrag muß das
Einfamilienhaus renoviert übergeben werden. Im Garten sollte

Da haben wir es doch schon, es muss renoviert übergeben werden.

noch sämtliches Unkraut entfernt werden, da der Vermieter 14
Tage vor Auszug noch über das Unkraut beschwert hat. (wurde
gemacht)

Einige Dinge am Haus waren schon beim Einzug nicht in Ordnung.
Der Parkettboden im Wohnzimmer, die Fliesen in der Küche, die
Fliesen auf der Terrasse und der Balkon über der Terrasse
(Fiesen+Geländer)

Wurde das denn auch im Übergabeprotokoll vermerkt? Falls nicht, so muss der Mieter das auf jedenfall beheben, denn „renoviert“ bedeutet so ziemlich alles.

Der Vermieter hatte den Mietern angeboten, die Materialkosten
zu übernehmen, der Arbeitslohn sollte zu Lasten der Mieter
gehen, dies wurde abgelehnt.

Mit Einzug des Bruders sollte nun alles schnell gehen, damit
er es schön hat. Die Fliesen auf der Terrasse sollten in den
letzten Wochen der Mietzeit der Vormieter abgeätzt werden, die
Fliesen auf dem Balkon abgetragen und neu gefliest, das
Balkongeländer abgestrahlt und neu gestrichen. Die momtanen
Mieter haben dies abgelehnt mit der Begründung ein 10 Monate
altes Krabbelbaby zu haben, welches a) tagsüber noch mehrmals
schläft und b) die Gefahr ohne Geländer und mit den Arbeiten
an der Terrasse (abätzen) ihnen zu groß war. Man einigte sich
darauf diese Arbeiten nach Ende des Mietverhältnisses
durchzuführen.

Die Gründe kann ich gut nachvollziehen, aber dennoch fällt es durch das „renoviert“ in den Aufgabenbereich des Mieters (es sei denn, im Übergabeprotokoll steht etwas anderes).

Die Mieter sind am 8.7. ausgezogen (Mietzeit jedoch bis zum
1.8. und auch Miete bezahlt!) Am 12. und 13.7. wurden die
Arbeiten ohne Wissen der Mieter am Haus durchgeführt, der
Vermieter hat die Arbeiter ins Haus gelassen und Ihnen Wasser
und Strom zur Verfügung gestellt. Daraufhin gab es großen

Das darf er natürlich nicht, denn die Wohnung ist ja offiziell noch im Besitz des Mieters. Ferner sollte man sich mal fragen, auf welche Kosten das mit dem Strom und Wasser ging.

Streit, denn dies war von den Mietern ohne Absprache nicht
gewünscht, es befanden sich auch noch persönliche Dinge im
Haus. Der Vermieter beruft sich auf einen Notfall.

Und auch wenn die Wohnung leer steht, ist es Hausfriedensbruch.

Bei der Abnahme des Hauses erschien dann der Vermieter mit 4
Personen, die alles in die Hand nahmen: Wasserhahn auf,
Wasserhahn zu, auf, zu, auf, zu - 2 Minuten pro Hahn usw.
Jeder Quadratzentimeter wurde mit der Lupe untersucht. Das

Das ist das gute Recht vom Vermieter, denn dass der Wasserhahn ordnungsgemäß läuft, dafür ist der Mieter wohl zuständig. Dieser kann den ja nicht einfach so kaputt machen.

Haus wurde nicht abgenommen, es sollen folgende Dinge
nachgebessert werden oder der Vermieter verlängert die
Mietzeit auf Kosten der Vormieter solange bis diese Dinge zu
seiner Zufriedenheit sind!:

Warum Vormieter? Der 1.8 war noch nicht.
Kann er machen, denn wenn der Mieter die Wohnung beschädigt zurück gibt, kann der VERmieter da absolut nichts für. Wäre ja auch irgendwie Sachbeschädigung.

  • die Decken sollen nochmals nachgestrichen werden

Nun, ich bin kein Maler und weiss nicht, wie die Decken aussehen. Aber sollten da weiss/schwarze Muster sein oder Flecken auf der Decke, geht das natürlich nicht.

  • die Dusche komplett entkalkt
  • Badewanne und Waschbecken gereinigt
  • Toiletten geputzt

Sollte man (zumindest die letzten beiden) nicht sowieso putzen?

  • eine Türklinke bei der Kurz vor Auszug eine Feder gebrochen
    war soll ersetzt werden

Wer hat denn den Schaden verursacht? Wenn es nicht der Vermieter war, muss es der Mieter machen. Die Aussage: „das sind normale Gebrauchsspuren“ gibt es in so einem Fall nicht.

  • in der Küche ist die Wandabschlußleiste aufgrund Hitze beim
    Kochen (vermutlich eine Pfanne zu dicht dran gewesen) ein
    wenig verbogen

So etwas sollte man schon im Übergabeprotokoll vermerken. Wenn die Leiste im ordnungsgemäßen Zustand war, muss der Mieter diese natürlich auch genauso zurückgeben.

  • die Kellerböden geputzt werden

Sind diese Dinge wirklich Rechtens? oder fühlt der Mieter sich
zurecht schikaniert?

Ja! Nein. Ich weiß ja nicht, wie die Decken aussehen und was das für ein Streitfall ist, aber generell muss der Mieter das auch im Superzustand zurückgeben. Besonders wenn im Mietvertrag „Renovierung“ steht. Bis auf das Streichen sind das ja alles „kleinere“ Mängel, die der Mieter wohl selbst ausführen.

Aber nebenbei: warum sollte der Vermieter die Gebrauchsspuren in der Toilette des Mieters wegmachen?

Vielen Dank für eine Antwort.

Gruß
Danny

Gruß
Disap

Hallo,

ich danke Dir für Deine Antwort!

Dazu anmerken möchte ich, die Familie ist sauber und ordentlich, die Decken wurden gestrichen, ebenso alle Wände. Die Toiletten und alle sanitären Einrichtungen waren ebenfalls gesäubert! In der Badewanne befanden sich minimale Farbreste und in den Waschbecken normale Flecken, die nach dem Händewaschen entstehen. Der Garten vom Unkraut befreit. Ob die Handwerker die Toiletten benutzt haben kann ich natürlich nicht sagen, der Vermieter behauptet die Handwerker hätten nur am Haus gearbeitet, nicht im Haus - liegt die Frage in der Luft in welche Hecke die Herren 2 Tage lang ihre Notdurft verrichtet haben? Niemand verlangt von dem Vermieter eklige Dinge zu entfernen - die Frage ist nur: wie sauber ist sauber???

Und Tatsache ist, dass dem Vermieter nichts gut genug ist und dem einziehenden Bruder ebenfalls nicht. Dinge die vor 2 1/2 Jahren bei der Übernahme kurz angeschaut wurden bzw. mißachtet, da wirklich nicht wichtig, werden bei der aktuellen Abnahme zerlegt.

Alle Fenster und Türrahmen (weißer Kunststoff) wurden vom momentanen Mieter bei der Renovierung abgeklebt - nun sollen minimale Farbreste an den Fensterrahmen, die niemanden wirklich auffallen und noch von der Renovierung der Vormieter stammen vom aktuellen Mieter entfernet werden.

Gruß Danny

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus.

Dazu anmerken möchte ich, die Familie ist sauber und
ordentlich, die Decken wurden gestrichen, ebenso alle Wände.
Die Toiletten und alle sanitären Einrichtungen waren ebenfalls
gesäubert! In der Badewanne befanden sich minimale Farbreste
und in den Waschbecken normale Flecken, die nach dem
Händewaschen entstehen. Der Garten vom Unkraut befreit. Ob die

Die müssen wohl weg, denn es gibt wohl (Nach-)Mieter, die denken, dass diese Flecken eben nicht mehr zu entfernen sind.

Handwerker die Toiletten benutzt haben kann ich natürlich
nicht sagen, der Vermieter behauptet die Handwerker hätten nur

Ja, das machen Handwerker immer gerne. Nur wenn der Mieter nicht beweisen kann, dass die Handwerker die Toilette verschmutzt haben, wird er diese wohl noch einmal putzen müssen. So ärgerlich wie es ist.

am Haus gearbeitet, nicht im Haus - liegt die Frage in der
Luft in welche Hecke die Herren 2 Tage lang ihre Notdurft
verrichtet haben? Niemand verlangt von dem Vermieter eklige
Dinge zu entfernen - die Frage ist nur: wie sauber ist
sauber???

Das ist natürlich eine schwierige Frage, die ich nicht beantworten kann. Problematisch ist es natürlich, wenn sich die Meinungen unterscheiden.

Und Tatsache ist, dass dem Vermieter nichts gut genug ist und
dem einziehenden Bruder ebenfalls nicht. Dinge die vor 2 1/2

Genau so etwas ist ja das Problem, der Vermieter (VM) sagt beim Auszug: „Da ist ein Fleck, der muss weg“
Der Mieter sagt beim Einzug: „Den Fleck müssen wir aber im Übergabeprotokoll festhalten“ -VM:„Nö, das gehört so, und wenn Sie das nicht glauben, dann mietet die Wohnung eben jemand anders“. Meines Erachtens wird dann (beim Auszug) den Vermietern auch bei solchen kleinen Lapalien Recht gegeben. Einer Person, die einen Mietvertrag abschließen will, steht es aber nicht zwingend zu, diese zu bemängeln bzw. zu vermerken. Denn hier müsste sich ja Mieter mit Vermieter einig werden (der VM kann ja bekanntlich nach Nase seine Mieter aussuchen), beim Auszug kann der Vermieter dann aber Forderungen stellen.

Jahren bei der Übernahme kurz angeschaut wurden bzw.
mißachtet, da wirklich nicht wichtig, werden bei der aktuellen
Abnahme zerlegt.
Alle Fenster und Türrahmen (weißer Kunststoff) wurden vom
momentanen Mieter bei der Renovierung abgeklebt - nun sollen
minimale Farbreste an den Fensterrahmen, die niemanden
wirklich auffallen und noch von der Renovierung der Vormieter
stammen vom aktuellen Mieter entfernet werden.

Farbreste gehören da jedenfalls nicht hin. Und falls es nicht im Übergabeprotokoll (beim Einzug) vermerkt worden ist, KANN (wenn der VM das will) auch hierbei der Mieter zur Rechenschaft gezogen werden.

Ein trauriger Fall für den Mieter. Was er allerdings machen könnte, er hat doch sicherlich die Rechnung für die Handwerker bekommen? Da steht ja drauf, wann die Wartungsarbeiten durchgeführt worden sind - vielleicht hat der Mieter ja auch noch etwas schriftlich wegen „Arbeit wegen Gefahr“, dann könnte man das ja wegen Hausfriedensbruch anzeigen (wenn dieser sich denn die Mühe machen möchte). (Ich weiß ja jetzt nicht, welche Wartungsarbeiten das waren…), aber generell hat der Mieter natürlich das Recht auf eine „gerechte“ Terminvergabe und auch dann dabei anwesend zu sein (wenn er es denn beruflich einrichten kann).

Liebe Grüße
Disap

Hallo, also ich sehe manches anders als Disap.

des Vermieters soll einziehen. Lt. Mietvertrag muß das
Einfamilienhaus renoviert übergeben werden. Im Garten sollte

Da haben wir es doch schon, es muss renoviert übergeben
werden.

Da haben wir noch gar nichts. Ich würde mal schätzen, dass
mind. ein Drittel vereinbarten aller Schönheits-Reparatur-Klauseln
nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung nichtig sind.

Vor allem, weil oft UN-BEDINGTE Endrenovierungsklauseln
oder starre Fristen vereinbart wurden
„Die Wohnung ist in einem renovierten Zustand zurückzugeben“
ist ohne weitere Zusätze z.B. so ein beliebter, nichtiger Fall.
Das sollte man erstmal nachprüfen.

Wurde das denn auch im Übergabeprotokoll vermerkt? Falls
nicht, so muss der Mieter das auf jedenfall beheben, denn
„renoviert“ bedeutet so ziemlich alles.

Renoviert bedeutet keineswegs „so ziemlich alles“.
Es bedeutet im wesentlichen nämlich nur Sreichen von Wänden
und Decken, ggf. Innentüren und Heizkörper.
Schon Parkett-Schleifen gehört nicht dazu, sondern ist
Sache des Vermieters.

Und auch wenn die Wohnung leer steht, ist es
Hausfriedensbruch.

Das sehe ich genau so. Und das sollte man dem Vermieter auch
sehr deutlich zu verstehen geben.
Notfall ist bei gesprungenen Fliesen etc. natürlich totaler
Quatsch.

Das ist das gute Recht vom Vermieter, denn dass der Wasserhahn
ordnungsgemäß läuft, dafür ist der Mieter wohl zuständig.
Dieser kann den ja nicht einfach so kaputt machen.

Wenn er ihn den kaputt gemacht hat. Verschleiß geht auf
Kosten des Vermieters - es sei den es gibt eine Kleinreparatur-
Klausel - und diese ist gültig.

Wer hat denn den Schaden verursacht? Wenn es nicht der
Vermieter war, muss es der Mieter machen. Die Aussage: „das
sind normale Gebrauchsspuren“ gibt es in so einem Fall nicht.

Ja natürlich. Für den Verschleiß durch vertragsgemäßen
Gebrauch ist grundsätzlich der Vermieter zuständig.

Ja! Nein. Ich weiß ja nicht, wie die Decken aussehen und was
das für ein Streitfall ist, aber generell muss der Mieter das
auch im Superzustand zurückgeben.

Na ja, es muss FACHGERECHT ausgeführt worden sein.

Ich persönlich würde mir

  1. den Mietvertrag mal genauer ansehen. Insebesondere:
    Renovierungsklausel, Kleinreparatur-Klausel

  2. Dem Vermieter mal schriftlich sehr deutlich machen,
    dass er sich keinesfalls alles erlauben kann und
    (das vermute ich stark) ein Großteil der „Mängel“ gar
    nicht auf Kosten des Mieters zu beseitigen sind.

  3. Wenn er keinerlei Einlenken zeigt, wird man nicht
    drumherum kommen, einen guten Rechtsanwalt (es gibt
    inzwischen den Fachwanwalt für Mietrecht) aufzusuchen.

Gruß, trobi

Da haben wir noch gar nichts. Ich würde mal schätzen, dass
mind. ein Drittel vereinbarten aller
Schönheits-Reparatur-Klauseln
nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung nichtig sind.

Meiner Erfahrung nach sinds eher 80 bis 90 %.

Vor allem, weil oft UN-BEDINGTE Endrenovierungsklauseln
oder starre Fristen vereinbart wurden
„Die Wohnung ist in einem renovierten Zustand zurückzugeben“
ist ohne weitere Zusätze z.B. so ein beliebter, nichtiger
Fall.
Das sollte man erstmal nachprüfen.

Ich empfehle auch, dass der Mieter mal ganz genau in seinen fiktiven Mietvertrag reinschaut und prüft (oder ein paar Euro ausgibt und prüfen lässt), ob er überhaupt Schönheitsreparaturen durchführen muss.

Chrissie