Hallo,
folgendes Problem:
Person-A will mit Person-B einen Mietvertrag abschließen, beide sind junge Menschen.
Person-A verdient genug und benötigt keine Bürgschaft der Eltern, anders als bei Person-B. Sie benötigt eine Bürgschaft der Eltern. Die Eltern von Person-B wollen aber nicht Bürgen.
ERSTE FRAGE: Ist dies noch rechtlich und zulässig was von Person-B verlangt wird, da Person-A ja schon genug verdient?
Weiter:
Jetzt schließt Person-A den Mietvertrag mit dem Vermieter alleine. Person-B soll aber auch mit in der Wohnung wohnen. Unentgeltlich kein Problem, aber Person-B braucht für ein BaFög-Antrag einen Mietvertrag in dem steht, dass Sie miete zahlt, damit sie einen Mietzuschuss bekommt. (Ist doch richtig, oder benötigt Person-B so einen Mietvertrag nicht?)
Wenn aber Person-A einen Mietvertrag für Person-B macht, ist dies doch eine Untervermietung. Die Untervermietung ist aber wieder Meldepflichtig und somit muss der Vermieter wieder Person-B überprüfen, ob das in Ordnung ist. Person-B benötigt also wieder eine Bürgschaft der Eltern, wenn Sie als Untermieterin mietet. Die Eltern wollen aber nicht Bürgen.
Also lässt Person-A Person-B unentgeldlich wohnen. Können Person-A und Person-B einen Vertrag abschließen in dem steht, dass Person-B Person-A die hälfte der Gesamtmiete gibt?
ZWEITE FRAGE: Ist dies so in Ordnung, ohne das dies als Untervermiietung läuft? Und reicht das dem BaFög-Antrag für den Mietzuschuss aus?
Weiter:
Wenn Person-B mit Person-A einen Vertrag abschließt, dass Person-B die komplette Miete übernimmt. Ohne das dies eine Untervermietung ist, um so den vollen Mietzuschuss zu bekommen?
DRITTE FRAGE: Geht das so?
Sonst würde doch nur die hälfte als Mietzuschuss gezahlt werden, da sich ja Person-A und Person-B die Wohnung teilen.
Ich hoffe, das die Experten mein Problem verstehen und mir eine Antwort geben (dürfen - schreibstil i. O.???)
Danke schonmal
Max
roblem