Mietvertrag mit zwei Personen

Hallo,

folgendes Problem:
Person-A will mit Person-B einen Mietvertrag abschließen, beide sind junge Menschen.

Person-A verdient genug und benötigt keine Bürgschaft der Eltern, anders als bei Person-B. Sie benötigt eine Bürgschaft der Eltern. Die Eltern von Person-B wollen aber nicht Bürgen.

ERSTE FRAGE: Ist dies noch rechtlich und zulässig was von Person-B verlangt wird, da Person-A ja schon genug verdient?

Weiter:
Jetzt schließt Person-A den Mietvertrag mit dem Vermieter alleine. Person-B soll aber auch mit in der Wohnung wohnen. Unentgeltlich kein Problem, aber Person-B braucht für ein BaFög-Antrag einen Mietvertrag in dem steht, dass Sie miete zahlt, damit sie einen Mietzuschuss bekommt. (Ist doch richtig, oder benötigt Person-B so einen Mietvertrag nicht?)
Wenn aber Person-A einen Mietvertrag für Person-B macht, ist dies doch eine Untervermietung. Die Untervermietung ist aber wieder Meldepflichtig und somit muss der Vermieter wieder Person-B überprüfen, ob das in Ordnung ist. Person-B benötigt also wieder eine Bürgschaft der Eltern, wenn Sie als Untermieterin mietet. Die Eltern wollen aber nicht Bürgen.

Also lässt Person-A Person-B unentgeldlich wohnen. Können Person-A und Person-B einen Vertrag abschließen in dem steht, dass Person-B Person-A die hälfte der Gesamtmiete gibt?

ZWEITE FRAGE: Ist dies so in Ordnung, ohne das dies als Untervermiietung läuft? Und reicht das dem BaFög-Antrag für den Mietzuschuss aus?

Weiter:
Wenn Person-B mit Person-A einen Vertrag abschließt, dass Person-B die komplette Miete übernimmt. Ohne das dies eine Untervermietung ist, um so den vollen Mietzuschuss zu bekommen?

DRITTE FRAGE: Geht das so?

Sonst würde doch nur die hälfte als Mietzuschuss gezahlt werden, da sich ja Person-A und Person-B die Wohnung teilen.

Ich hoffe, das die Experten mein Problem verstehen und mir eine Antwort geben (dürfen - schreibstil i. O.???)

Danke schonmal
Max

Hallo,

folgendes Problem:
Person-A will mit Person-B einen Mietvertrag abschließen,
beide sind junge Menschen.

Person-A verdient genug und benötigt keine Bürgschaft der
Eltern, anders als bei Person-B. Sie benötigt eine Bürgschaft
der Eltern. Die Eltern von Person-B wollen aber nicht Bürgen.

ERSTE FRAGE: Ist dies noch rechtlich und zulässig was von
Person-B verlangt wird, da Person-A ja schon genug verdient?

ich vermute, A und B wollen gemeinsam etwas mieten, oder?
Klar kann der Vermieter von seinem Vertragspartner auch eine Bürgschaft verlangen. Rechtlich spricht da nix gegen.

Weiter:
Jetzt schließt Person-A den Mietvertrag mit dem Vermieter
alleine. Person-B soll aber auch mit in der Wohnung wohnen.
Unentgeltlich kein Problem, aber Person-B braucht für ein
BaFög-Antrag einen Mietvertrag in dem steht, dass Sie miete
zahlt, damit sie einen Mietzuschuss bekommt. (Ist doch
richtig, oder benötigt Person-B so einen Mietvertrag nicht?)
Wenn aber Person-A einen Mietvertrag für Person-B macht, ist
dies doch eine Untervermietung. Die Untervermietung ist aber
wieder Meldepflichtig und somit muss der Vermieter wieder
Person-B überprüfen, ob das in Ordnung ist. Person-B benötigt
also wieder eine Bürgschaft der Eltern, wenn Sie als
Untermieterin mietet. Die Eltern wollen aber nicht Bürgen.

ich glaube hier liegt dein Verständnisproblem. Wenn B bei A zur Untermiete einzieht, haben A und B einen Untermietvertrag. Und daher richtet es sich nach dem Willen des A, welche Sicherheiten er eventuell von B verlangt. Mit dem Vermieter ist nur gegebenenfalls zu klären, ob ein Untermietverhältnis grundsätzlich zulässig ist.

Also lässt Person-A Person-B unentgeldlich wohnen. Können
Person-A und Person-B einen Vertrag abschließen in dem steht,
dass Person-B Person-A die hälfte der Gesamtmiete gibt?

ZWEITE FRAGE: Ist dies so in Ordnung, ohne das dies als
Untervermiietung läuft? Und reicht das dem BaFög-Antrag für
den Mietzuschuss aus?

Weiter:
Wenn Person-B mit Person-A einen Vertrag abschließt, dass
Person-B die komplette Miete übernimmt. Ohne das dies eine
Untervermietung ist, um so den vollen Mietzuschuss zu
bekommen?

DRITTE FRAGE: Geht das so?

Sonst würde doch nur die hälfte als Mietzuschuss gezahlt
werden, da sich ja Person-A und Person-B die Wohnung teilen.

Welche Nachweise für den Mietzuschuß beim Bafög-Amt benötigt werden, sollte einfach dort erfragt werden.

Grüße,
Dietmar

Hallo,

folgendes Problem:
Person-A will mit Person-B einen Mietvertrag abschließen,
beide sind junge Menschen.

Person-A verdient genug und benötigt keine Bürgschaft der
Eltern, anders als bei Person-B. Sie benötigt eine Bürgschaft
der Eltern. Die Eltern von Person-B wollen aber nicht Bürgen.

ERSTE FRAGE: Ist dies noch rechtlich und zulässig was von
Person-B verlangt wird, da Person-A ja schon genug verdient?

ich vermute, A und B wollen gemeinsam etwas mieten, oder?
Klar kann der Vermieter von seinem Vertragspartner auch eine
Bürgschaft verlangen. Rechtlich spricht da nix gegen.

Vielen Dank. OK…

Weiter:
Jetzt schließt Person-A den Mietvertrag mit dem Vermieter
alleine. Person-B soll aber auch mit in der Wohnung wohnen.
Unentgeltlich kein Problem, aber Person-B braucht für ein
BaFög-Antrag einen Mietvertrag in dem steht, dass Sie miete
zahlt, damit sie einen Mietzuschuss bekommt. (Ist doch
richtig, oder benötigt Person-B so einen Mietvertrag nicht?)
Wenn aber Person-A einen Mietvertrag für Person-B macht, ist
dies doch eine Untervermietung. Die Untervermietung ist aber
wieder Meldepflichtig und somit muss der Vermieter wieder
Person-B überprüfen, ob das in Ordnung ist. Person-B benötigt
also wieder eine Bürgschaft der Eltern, wenn Sie als
Untermieterin mietet. Die Eltern wollen aber nicht Bürgen.

ich glaube hier liegt dein Verständnisproblem. Wenn B bei A
zur Untermiete einzieht, haben A und B einen Untermietvertrag.
Und daher richtet es sich nach dem Willen des A, welche
Sicherheiten er eventuell von B verlangt. Mit dem Vermieter
ist nur gegebenenfalls zu klären, ob ein Untermietverhältnis
grundsätzlich zulässig ist.

Der Vermieter hat Person-A mitgeteilt, dass sie den Untervermieter prüfen müssen. Da Person-B kein Einkommen hat, benötigen die wieder eine Bürgschaftserklärung. So wurde es Person-A vom Vermieter erzählt.

Also lässt Person-A Person-B unentgeldlich wohnen. Können
Person-A und Person-B einen Vertrag abschließen in dem steht,
dass Person-B Person-A die hälfte der Gesamtmiete gibt?

ZWEITE FRAGE: Ist dies so in Ordnung, ohne das dies als
Untervermiietung läuft? Und reicht das dem BaFög-Antrag für
den Mietzuschuss aus?

Weiter:
Wenn Person-B mit Person-A einen Vertrag abschließt, dass
Person-B die komplette Miete übernimmt. Ohne das dies eine
Untervermietung ist, um so den vollen Mietzuschuss zu
bekommen?

DRITTE FRAGE: Geht das so?

Sonst würde doch nur die hälfte als Mietzuschuss gezahlt
werden, da sich ja Person-A und Person-B die Wohnung teilen.

Welche Nachweise für den Mietzuschuß beim Bafög-Amt benötigt
werden, sollte einfach dort erfragt werden.

okay, werde ich machen

Grüße,
Dietmar

Vielen Dank für die schnelle Antwort. ich werde mal sehen was ich machen kann.

Hallo HalliHalloSchatz,

Der Vermieter hat Person-A mitgeteilt, dass sie den
Untervermieter prüfen müssen. Da Person-B kein Einkommen hat,
benötigen die wieder eine Bürgschaftserklärung.

und das ist eben Unfug. Der VM kann sich zwar bei Untervermietung quer stellen, aber wenn er sie genehmigt, hat er da nix zu prüfen, da Person A ihm gegenüber für alles gerade stehen muss. Ein Untervermietungsvertrag entsteht zwischen Person A und B.

Gruß!

TraraTiriliHorst

Hi,

Person-A verdient genug und benötigt keine Bürgschaft der
Eltern, anders als bei Person-B. Sie benötigt eine Bürgschaft
der Eltern. Die Eltern von Person-B wollen aber nicht Bürgen.

ERSTE FRAGE: Ist dies noch rechtlich und zulässig was von
Person-B verlangt wird, da Person-A ja schon genug verdient?

Sofern der Vermieter an Person A allein vermieten würde, ist die Bürgschaft völlig überflüssig. Beide Vertragspartner haften gegenüber dem VM gesamtschuldnerisch, d.h. der Vermieter kann sich frei aussuchen, bei wem er evtl. Forderungen eintreiben würde. Als Vater von B würde ich in dieser Situation auch nicht bürgen (daß die Forderung trotzdem zulässig ist, stimmt natürlich - der VM kann sich seine Mieter frei aussuchen und auch Bürgschaften verlangen).
Persönlich würde ich es mir sehr genau überlegen, ob ich mit einem Menschen, der solch obskure und (eigentlich) überflüssige Forderungen stellt, überhaupt ein Vertragsverhältnis eingehen würde. Mir scheint, hier hat jemand völlig verquere Vorstellungen vom Mietrecht und ich hätte Angst, daß es in Zukunft erheblichen Streit gibt.

Gruß Stefan

Hallo, vielen Dank für deine Antwort.

Person-A und Person-B wollen zusammen eine Wohnung nehmen.
Kann man da noch irgendwas machen, damit Person-A UND Person-B zusammen den Vertrag unterschreiben? Sonst würde Person-A den Mietvertrag alleine unerschreiben…

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Hallo, vielen Dank für deine Antwort.

Person-A und Person-B wollen zusammen eine Wohnung nehmen.
Kann man da noch irgendwas machen, damit Person-A UND Person-B
zusammen den Vertrag unterschreiben? Sonst würde Person-A den
Mietvertrag alleine unerschreiben…

Vertragsfreiheit gilt für beide Seiten. Wenn der VM nicht will, kann man ihn schlecht zwingen.
Bleibt das Problem mit dem BAFÖG und den seltsamen Rechtsvorstellungen des Vermieters (siehe Dir mal im Archiv an, was da alles laufen kann…). Was gibt er eigentlich als Begründung für seine seltsame Forderung an (die, wenn er mit A allein abschließt, ja nun wirklich überflüssig wie ein Kropf ist)?

Gruß Stefan

Hallo

Wenn Person-A mit dem Vermieter alleine den Vertrag abschließt, ist mit Person-B nichts mehr (außer die „Obhutspflicht“, so dass der Vermieter von Person-A, Person-B prüfen muss, um dann eine Untervermietung zuzustimmen ggf. abzulehnen — so der Vermieter)

Person-A und Person-B möchten den Vertrag gerne beide Unterschreiben, da es deren erste Wohnung ist und dann auch deren gemeinsame Wohnung. Und damit Person-B Person-A nicht einfach so auf der Wohnung sitzen lässt, falls sich Person-A und Person-B mal trennen sollten.

Gibt es sonst noch eine möglichkeit für Person-A sich dagegen abzusichern, denn Person-A kann die Mietwohnung nicht alleine finanziell tragen.

Gruß
Max

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Der Vermieter nannte das „Obhutspflicht“, so dass der Vermieter von Person-A, Person-B prüfen muss, um dann eine Untervermietung zuzustimmen ggf. abzulehnen
— so der Vermieter

Gruß
Max

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Hi,

mal ein klares Wort, vorsichtiger Formuliertes scheinst Du in der Euphorie der ersten Wohnung zu überlesen: Finger weg von Vermietern, die schon vor Vertragsabschluß unsinnige Forderungen stellen und sich in Dinge einmischen wollen, die sie nichts angehen!!! Der Ärger ist regelrecht vorprogrammiert (und Deine nächste Anfrage hier auch…).

Gruß Stefan

was sind denn in deinen Augen unsinnige Forderungen? Und wo mischen Sie sich jetzt genau ein, was dem vermieter nichts angeht?

Ich kenne mich mit dieser Materie absolut nicht aus, daher meine eher dumme und peinliche Frage jetzt, so dass wir uns richtg verstehen was genau gemeint ist…

Vielen DANK Stefan das du dich so in meine Geschichte reingearbeitest hast und mir hilfst VIELEN DANK

Gruß
Max

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Hallo Max,

Gibt es sonst noch eine möglichkeit für Person-A sich dagegen
abzusichern, denn Person-A kann die Mietwohnung nicht alleine
finanziell tragen.

Warum denkst du dann, dass es als Alternative zu einer Elternbürgschaft des B (die nicht gegeben wird), überhaupt möglich ist, dass der Vermieter einen Mietvertrag nur mit Person A abschließt, wenn A die Miete allein nicht aufbringen kann?

Ein gutgemeinter Tipp:
A & B sollten sich eine andere Wohnung suchen.

Grüße von
Tinchen

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Hallo Max,

Gibt es sonst noch eine möglichkeit für Person-A sich dagegen
abzusichern, denn Person-A kann die Mietwohnung nicht alleine
finanziell tragen.

Warum denkst du dann, dass es als Alternative zu einer
Elternbürgschaft des B (die nicht gegeben wird), überhaupt
möglich ist, dass der Vermieter einen Mietvertrag nur mit
Person A abschließt, wenn A die Miete allein nicht aufbringen
kann?

Person-A kann schon alleine die Miete tragen, doch wenn Person-B Person-A sitzen lässt, dann ist die Wohnung viel zu groß und zu „teuer“ (in dem sinne -> ich brauche so eine groe Wohnung allein nicht) für Person-A und Person-A sitzt dann noch 3Monate auf dieser Wohnung, weil die Kündigungsfrist eingehalten werden muss.

Ein gutgemeinter Tipp:
A & B sollten sich eine andere Wohnung suchen.

Grüße von
Tinchen

Ist es denn nicht üblich, dass die Vermieter eine Bürgschaft von Person-B haben möchten, da sie noch kein Einkommen hat?

Gruß
Max

Hallo Max,

Ist es denn nicht üblich, dass die Vermieter eine Bürgschaft
von Person-B haben möchten, da sie noch kein Einkommen hat?

Ob üblich oder nicht, es gibt sicher genügend Vermieter denen es egal ist ob BEIDE Mieter ein Einkommen haben. Hauptsache einer der Mieter kann sich die Miete leisten, denn im Zweifelsfall kann sich der Vermieter aussuchen von wem er die Miete einklagt. D.h. auch wenn A ausziehen würde, so kann der Vermieter trotzdem von ihm die komplette Miete verlangen, da er auch im Mietvertrag aufgenommen ist! Der Mietvertrag kann gegenüber dem Vermieter nur von A und B gemeinsam gekündigt werden!

Grüße von
Tinchen

vielen dank für deine Antwort! es hilft mir sehr weiter

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Hallo

Person-A hat nochmal mit dem Vermieter telefoniert. Dieser meinte wieder, dass Sie den Untervermieter erst prüfen müssen, um eine Zustimmung für eine Untervermietung zu geben.
Hierfür benötigt der Vermieter von Person-B die Personendaten und deren Eigkommen. Da Person-B Kindergeld und BaFög bekommt, benötigt der Vermieter wieder die Personendaten der Eltern von Person-B.

Problem hierbei ist nun, das wenn Person-A das für das BaFög-Amt Mietzuschuss unterschreibt, das Person-B Person-A dafür Geld gibt, das Person-B bei Person-A wohnt. Dies ist dann wieder ein Untermietervertrag, der von Vermieter geprüft werden muss (mieter schützen, z.b. gegen wucher – meinte der vermieter)

Wenn Person-A dies nun unterschreibt ohne das dem Vermieter mitzuteilen, kann Person-A dafür belangt werden? Würde der Vermieter das denn irgendwie herausbekommen?

Gruß
Max

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Hallo Max,

egal, wie der Vermieter das nennt, es bleibt Unsinn. Stimmt er der Untervermietung zu, dann ist alleine A ihm gegenüber verantwortlich und eine Bürgschaft für B nutzt dem VM gar nichts, da B wieder nur ein Vertragsverhältnis mit A hat.

Person-B soll aber auch mit in der Wohnung wohnen. Unentgeltlich kein :stuck_out_tongue:roblem

Dadurch wird es noch unsinniger. Wenn der VM das akzeptiert, wieso sträubt er sich dann dagegen, dass A und B unter sich einen Vertrag abschliessen, mit dem er gar nichts zu tun hätte?

Entsprechend würde auch ich davon abraten, mit diesem VM einen Vertrag abzuschließen.

Gruß!

Horst

Ich glaube der Fehler liegt bei mir.
Ich habe gedacht, wenn Person-A einen Vertrag mit Person-B abschließt (so nach dem Motto: du zahlst die hälfte für unsere Wohnung) dann zählt das als Untermietvetrag.

Wenn dies also nicht der Fall ist, dann hat sich das Problem gelöst.
Kenne mich leider nicht so aus, wahrscheinlich habe ich mein Problem auch unglücklich beschrieben.

Gruß
Max

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nochmal hallo,

Hierfür benötigt der Vermieter von Person-B die Personendaten
und deren Eigkommen. Da Person-B Kindergeld und BaFög bekommt,
benötigt der Vermieter wieder die Personendaten der Eltern von
Person-B.

der VM hat ein Recht, Namen und Geburtsdatum des Untermieters zu verlangen. Das Einkommen geht ihn eigentlich nichts an, da er kein Vertragsverhältnis mit dem Untermieter eingeht.
Das Argument „Mieter gegen Wucher schützen“ ist auch schon wieder Quatsch, da der Untermieter nicht sein Mieter ist.
Außerdem weiß er doch, dass es sich um ein Paar handelt und da scheinen mir derlei Argumente eh etwas merkwürdig.

Problem hierbei ist nun, das wenn Person-A das für das
BaFög-Amt Mietzuschuss unterschreibt, das Person-B Person-A
dafür Geld gibt, das Person-B bei Person-A wohnt. Dies ist
dann wieder ein Untermietervertrag, der von Vermieter geprüft
werden muss (mieter schützen, z.b. gegen wucher – meinte der
vermieter)

Es ist ziemlich normal, denke ich, dass zusammenlebende Partner eine finanzielle Regelung untereinander haben. Das ist ja gerade das merkwürdige an der Haltung des VM. Wenn er akzeptiert, dass B in die Wohnung einzieht, dann ist es klar, dass A und B eine Vereinbarung untereinander haben. Eine schriftliche Erklärung für das BAFöG-Amt wäre m.E. ganz normal - fragt sich nur, ob die das akzeptieren.

Wenn Person-A dies nun unterschreibt ohne das dem Vermieter
mitzuteilen, kann Person-A dafür belangt werden? Würde der
Vermieter das denn irgendwie herausbekommen?

Warum sollte man dafür belangt werden können, dass man seinem Lebensgefährten bestätigt, dass er einen Teil der Miete trägt?

Es bleibt schleierhaft, was der VM eigentlich bezwecken will.

Gruß!

Horst

Ich habe gedacht, wenn Person-A einen Vertrag mit Person-B
abschließt (so nach dem Motto: du zahlst die hälfte für unsere
Wohnung) dann zählt das als Untermietvetrag.

De facto würde ich das in diesem Fall sogar so sehen. A steht alleine gegenüber dem VM für alles gerade und muss sich selbst mit B einigen. Auch könnte er B kurzfristig auf die Strasse setzen, da B nicht selbst im Mietvertrag steht.

Da A und B sich nun einigen müssen, wie die Lasten und Pflichten zu verteilen sind, entsteht im Grunde genommen schon ein mündlicher Vertrag. Das liegt in der Natur der Sache.

Und weil dem so ist, ist die Zustimmung zum Einzug von B eigentlich auch eine Zustimmung zur Untervermietung…

Gruß!

Horst