Hallo,
ich brauche nochmal einen Rat zum Thema Umlageschlüssel.
Nehmen wir an: Im Mietvertrag ist für die Betriebskosten (nicht Heizung und Warmwasser) Qm vereinbart. Es wird aber über Jahre nach Personen abgerechnet. Nun wurde dies einmalig auf QM geändert. Man ist unzufrieden.
Was ist denn nun der richtige Umlageschlüssel ? Das Mietrecht kann hier -wieder mal- derart gedehnt werden, dass beides denkbar wäre.
Welche Favoriten zum Thema Betriebskosten und neues Mietrecht haben die Juristen und Fachleute unter Euch ? Danke für Empfehlung.
Danke.
joyyy