1-Personen-Haushalt/Übernachtung von Gästen

Diese Frage wurde weiter unten schon gestellt, allerdings ohne die Board-Regeln zu beachten. Daher nochmal:

Wieviele Übernachtungen pro Jahr von Gästen sind in einem 1-Personenhaushalt zulässig. Oder anders gesagt: Ab wann muss ein Mieter den Vermieter informieren.

Hi,

Diese Frage wurde weiter unten schon gestellt, allerdings ohne
die Board-Regeln zu beachten.

(die Anrede und Gruß aber nicht verbieten…:wink:

Wieviele Übernachtungen pro Jahr von Gästen sind in einem
1-Personenhaushalt zulässig. Oder anders gesagt: Ab wann muss
ein Mieter den Vermieter informieren.

Für Gäste gibt es keine Beschränkung. Es gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch von Wohnraum dort auch Übernachtungsgäste zu empfangen. Und es geht einen Vermieter einen feuchten … an, wann wer wie oft zu Besuch ist.
Nur, wo ist die Grenze zwischen Besuch und dauerhaftem Wohnen? Hier kann es naturgemäß keine festen Regeln geben, da ist immer der Einzelfall zu betrachten. Viele Gerichte gehen wohl bei Besuchen ab etwa drei Monaten (ununterbrochen!) von dauerhaften Wohnen aus, eine feste Grenze ist das aber sicher nicht. Ein Problem ist dabei sicher der Hausfrieden - dauerhafter Besuch erregt bei Nachbarn verständlicherweise Ärger, da sie die per Personenzahl berechneten Nebenkosten für den Besuch mitzahlen.
Als Mieter würde ich mir die Frage stellen, was bin ich selbst bereit bei Nachbarn zu tolerieren und besteht evtl. ein krasses Mißverhältnis (Nachbarn haben nie Besuch, ich hingegen ständig)?

Gruß Stefan

Hi,

Diese Frage wurde weiter unten schon gestellt, allerdings ohne
die Board-Regeln zu beachten.

(die Anrede und Gruß aber nicht verbieten…:wink:

„Hi“ ist aber eine Anrede :wink:

Wieviele Übernachtungen pro Jahr von Gästen sind in einem
1-Personenhaushalt zulässig. Oder anders gesagt: Ab wann muss
ein Mieter den Vermieter informieren.

Für Gäste gibt es keine Beschränkung. Es gehört zum
vertragsgemäßen Gebrauch von Wohnraum dort auch
Übernachtungsgäste zu empfangen. Und es geht einen Vermieter
einen feuchten … an, wann wer wie oft zu Besuch ist.
Nur, wo ist die Grenze zwischen Besuch und dauerhaftem Wohnen?
Hier kann es naturgemäß keine festen Regeln geben, da ist
immer der Einzelfall zu betrachten. Viele Gerichte gehen wohl
bei Besuchen ab etwa drei Monaten (ununterbrochen!) von
dauerhaften Wohnen aus, eine feste Grenze ist das aber sicher
nicht. Ein Problem ist dabei sicher der Hausfrieden -
dauerhafter Besuch erregt bei Nachbarn verständlicherweise
Ärger, da sie die per Personenzahl berechneten Nebenkosten für
den Besuch mitzahlen.
Als Mieter würde ich mir die Frage stellen, was bin ich selbst
bereit bei Nachbarn zu tolerieren und besteht evtl. ein
krasses Mißverhältnis (Nachbarn haben nie Besuch, ich hingegen
ständig)?

Danke für die Antwort.
Die Nebenkosten werden im vorliegenden Fall zum größten Teil individuell nach Zähler berechnet. Von daher haben die Nachbarn keine Mehrkosten.

Außerdem: Was der Vermieter und die Nachbarn nicht weiß macht sie nicht heiß :wink:

Gruß
Thomas