Mietfortzahlung bei Einweisung in ein Pflegeheim

Guten liebe Experten !!!

Eine 92jährige Dame verlor das Bewusstsein und musste plötzlich ins Krankenhaus. Die Ärzt ordnen nun eine Einweisung in ein Pflegeheim an, da es keine Verwandten mehr gibt.

Wie lange muss nun noch die Miete für die Wohnung der Dame entrichtet werden, da eine Entlassung aus dem Pflegeheim aufgrund der schweren Erkrankung lt. den behandelnden Ärzten nicht mehr erfolgen wird.

Welches Recht hinsichtlich des Umfanges der Wohnungsrenovierung hat der Vermieter zusätzlich noch ??? Der Mietvertrag sieht u.a. Arbeiten wie: Erneuerung der Teppichböden, Streichen der Türen und Fenster usw. usw. vor.

Die Dame hat die Wohnung seit etwa 1985 bewohnt und auch immer wieder Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten vorgenommen.

Würde mich freuen, wenn ich zu diesem Thema viele fundierte Infos und Kommentare bekommen könnte.

Schöne Grüße aus dem Bayer, Wald

H. Oswald

Hallo,

wenn Du Deine Anfrage allgemein formulierst, wirst du mit Sicherheit hilfreiche antworten bekommen.

Chrissie

OT @Chrissie
Hallo Chrissie,

ähäm… also ich sehe die Anfrage eigentlich als allgemein formuliert an. Es wird von „einer 92-jährigen Dame“ geschrieben. Das ist doch neutral. Da sehe ich keine Notwenigkeit von „Person X“ zu sprechen. Es wird ja nicht von „meiner Mutter“ o.Ä. geschrieben!

Grüße von
Tinchen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Tinchen,

es wird aber so formuliert, dass man erkennt, dass die Dame wirklich existiert. Z.B.: Die 92jährige Dame hat … Das geht leider nicht, wir dürfen hier nur über fiktive Damen reden, egal welchen Alters! :smile:

Also an den Ursprungsposter: Nochmal neu formulieren und sich nur vorstellen, dass es eine alte Dame gibt etc. etc.

Gruß
Nita