Guten liebe Experten !!!
Eine 92jährige Dame verlor das Bewusstsein und musste plötzlich ins Krankenhaus. Die Ärzt ordnen nun eine Einweisung in ein Pflegeheim an, da es keine Verwandten mehr gibt.
Wie lange muss nun noch die Miete für die Wohnung der Dame entrichtet werden, da eine Entlassung aus dem Pflegeheim aufgrund der schweren Erkrankung lt. den behandelnden Ärzten nicht mehr erfolgen wird.
Welches Recht hinsichtlich des Umfanges der Wohnungsrenovierung hat der Vermieter zusätzlich noch ??? Der Mietvertrag sieht u.a. Arbeiten wie: Erneuerung der Teppichböden, Streichen der Türen und Fenster usw. usw. vor.
Die Dame hat die Wohnung seit etwa 1985 bewohnt und auch immer wieder Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten vorgenommen.
Würde mich freuen, wenn ich zu diesem Thema viele fundierte Infos und Kommentare bekommen könnte.
Schöne Grüße aus dem Bayer, Wald
H. Oswald
