Mietzahlung bei plötzlicher Einweisung ins Heim

Guten liebe Experten !!!

Eine alte Dame verlor das Bewusstsein und musste plötzlich ins Krankenhaus. Die Ärzt ordnen nun eine Einweisung in ein Pflegeheim an, da es keine Verwandten mehr gibt.

Wie lange muss nun noch die Miete für die Wohnung der Dame entrichtet werden, da eine Entlassung aus dem Pflegeheim aufgrund der schweren Erkrankung lt. den behandelnden Ärzten nicht mehr erfolgen wird.

Welches Recht hinsichtlich des Umfanges der Wohnungsrenovierung hat der Vermieter zusätzlich noch ??? Der Mietvertrag sieht möglicherweise u.a. Arbeiten wie: Erneuerung der Teppichböden, Streichen der Türen und Fenster usw. usw. vor.

Die Dame hat die Wohnung seit etwa 1985 bewohnt und auch immer wieder Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten vorgenommen.

Würde mich über Info´s und Anregungen zu diesem Thema freuen

Danke & Grüße

H. Oswald

allgemein formulieren …
für FAQ 1129

funktioniert etwa in dem man vor dem ganzen text einfügt:

„man stelle sich folgenden rein fiktiven fall vor“

oder man kann auch jeeeede menge konjunktive einfügen…

deinen alten text zu kopieren nützt nicht wirklich was, wenn du nur das alter der 92 jährigen dame weglässt und sie nicht zu einer „rein fiktiven alten Dame“ machst…

der doc

mod: aus genau diesem Grund abgeschlossen
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