Hallo!
In einem Mehrfamilienhaus eines Wohnblockes wohnen Mieter A und Mieter B übereinander.
Mieter A läßt sich morgens durch seinen Radiowecker um ca. 4.00 Uhr wecken. Der Wecker läuft auf Zimmerlautstärke.
Nun beschwert sich Mieter B, daß er aufgrund der extremen Hellhörigkeit der Wohnungen den Wecker des Mieters A jeden Morgen hört und dadurch geweckt würde.(Die Schlafzimmer leigen ebenfalls direkt übereinander)
Von den anderen Mietern dieses Hauses sowie des Nachbarhauses, das unmittelbar an dieses Haus grenzt, hört allerdings niemand diesen Wecker - dementsprechend beschwert sich sonst auch niemand.
Mieter B droht nun mit rechtlichen Schritten.
Weiß irgendjemand hier, ob es wirklich unter Lärmbelästigung fällt, wenn der Nachbar den Wecker durch diese „Papierwände“ hört? Oder fällt das unter die normalen „Wohngeräusche“, die Mieter B eben einfach „aushalten“ muß?