Qual. Zeitmietvertrag Ja oder Nein

Von: , Frage gestellt am Fr, 4. Aug 2006
Hallo,

angenommen eine Person A und Person B entscheiden sich zusammenzuziehen.
Im Mietvertrag stehen beide Person als Hauptmieter drin.
Es hat bisher aber nur Person A unterschrieben.

Frage: Ist der Vertrag für Ihn bzw. Person A gültig? bzw. ist der ganze Vertrag überhaupt gültig?

Angenommen es steht drin das der Vertrag für drei Jahre gilt, und sich dananch automatisch verlängert. Es steht kein Grund darin und habe auch nichts bekommen warum der Vertrag auf drei Jahre gemacht ist.

Es steht jedoch weiter unten das es sich nach §575 für eine qualifizierte Zeitmietverträge eine gesonderte Regelung gilt und das beide Parteien für die Dauer von drei Jahren auf eine ordentliche Kündigung verzichten.

Frage: Ist es ein qual. Zeitmietvertrag Ja oder Nein?
Frage: Kann Person A / B dennoch ordentlich Kündigen mit 3 Monate Frist weil meiner Meinung nach handelt es sich um keinen qual. Zeitmietvertrag da kein Grund angegeben warum er befristet ist und sich eigentlich sogar automatisch verlängert falls keiner kündigt..

Viele Grüße

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Qual. Zeitmietvertrag Ja oder Nein
    weiß keiner was zu der Frage?
Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!