Formulierungshilfe für Tierhaltung gesucht

Hallo,

eigentlich kein Mietrecht, denn es geht um eine Eigentumswohnung.

Jemand hält in einer Eigentumswohnung (120 m²) 3 kleine Hunde und 6 Katzen. In einem Zimmer der Wohnung werden wechselnde weitere Katzen (meist Jungtiere) gepflegt.

Es gibt keinerlei Geruchs- oder Geräuschbelästigung für die Nachbarn. Eine Nachbarin hat aber aus Prinzip ein Problem mit dieser Tierhaltung und will nun das Ordnungsamt kontaktieren.

Meiner Ansicht nach würde das Ordnungsamt hier nicht aktiv werden, denn die Tiere werden sauber und artgerecht gehalten und es besteht keine Gefahr oder Belästigung für die Öffentlichkeit. Korrekt?

Die anderen Eigentümer haben bisher kein Problem mit der Tierhaltung. Wäre es eine gute Idee, den Miteigentümern ein kleines Schriftstück zur Unterschrift zu geben, indem sie aussagen, dass sie sich nicht belästigt fühlen. Wenn ja, wie könnte eine Formulierung aussehen?

„Hiermit bestätige ich, dass ich mich durch die Tierhaltung in der Wohnung von Frau X nicht belästigt fühle“ ?

Gruß & danke,

Myriam

ist das ein fiktiver fall ?

Hallo,

*fragend*

eigentlich kein Mietrecht, denn es geht um eine
Eigentumswohnung.

Jemand hält in einer Eigentumswohnung (120 m²) 3 kleine Hunde
und 6 Katzen. In einem Zimmer der Wohnung werden wechselnde
weitere Katzen (meist Jungtiere) gepflegt.

Es gibt keinerlei Geruchs- oder Geräuschbelästigung für die
Nachbarn. Eine Nachbarin hat aber aus Prinzip ein Problem mit
dieser Tierhaltung und will nun das Ordnungsamt kontaktieren.

Meiner Ansicht nach würde das Ordnungsamt hier nicht aktiv
werden, denn die Tiere werden sauber und artgerecht gehalten
und es besteht keine Gefahr oder Belästigung für die
Öffentlichkeit. Korrekt?

Die anderen Eigentümer haben bisher kein Problem mit der
Tierhaltung. Wäre es eine gute Idee, den Miteigentümern ein
kleines Schriftstück zur Unterschrift zu geben, indem sie
aussagen, dass sie sich nicht belästigt fühlen. Wenn ja, wie
könnte eine Formulierung aussehen?

„Hiermit bestätige ich, dass ich mich durch die Tierhaltung in
der Wohnung von Frau X nicht belästigt fühle“ ?

Gruß & danke,

Myriam

selbstverständlich
Klar ist das ein fiktiver Fall. Ich habe nur 1 Hund, 3 Katzen, keine Pflegetiere und keine Eigentumswohnung.

Gruß,

Myriam

3 Hunde und 6 Katzen und weitere Jungkatzen??? In EINER Wohnung? Werden die Tiere gestapelt?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Worum geht es hier eigentlich?
Servus.

Ich verstehe die Problematik irgendwie nicht.

Der Nachbar möchte das Ordnungsamt verständigen - Aha.

Die anderen Eigentümer haben bisher kein Problem mit der Tierhaltung. Wäre es eine gute Idee, den Miteigentümern ein kleines Schriftstück zur Unterschrift zu geben, indem sie aussagen, dass sie sich nicht belästigt fühlen. Wenn ja, wie könnte eine Formulierung aussehen?

Was für Miteigentümer? Sind die restlichen Nachbarn zufällig alle Eigentümer?

Um noch einmal auf die Problematik zurückzukommen - sollte es darum gehen, dass die Katzen/Hunde die Tapeten herunterreissenn und das den Eigentümern des Hauses nicht gefällt oder wie?
Und zur Geruchs- oder Geräuschbelästigung muss ich sagen - da gibt es aber noch andere Störungsfaktoren. Z. B. wenn die Katzen ständig über die angrenzende Straße laufen. Oder wenn der Hundekot vom Hundehalter nicht entfernt wird. Oder falls die Katzen sich beim naheliegenden Spielplatz entledigen etc.

Also mich verwirrt es hier, dass es im Forum des Mietrechts gepostet wird. Heißt ja wohl so viel, dass die Katzen/Hunde irgendeinen Mangel an der Wohnung verursachen?

Ansonsten, man kann doch - wenn der Platz ausreicht und alle entsprechend registriert sind - so viele Tiere halten, wie man möchte.

Viele Grüße
Disap

Was für Miteigentümer? Sind die restlichen Nachbarn zufällig
alle Eigentümer?

Alles Eigentümer.

Um noch einmal auf die Problematik zurückzukommen - sollte es
darum gehen, dass die Katzen/Hunde die Tapeten
herunterreissenn und das den Eigentümern des Hauses nicht
gefällt oder wie?

Nein, es geht lediglich darum, dass ein fiktiver Nachbar aus Prinzip Probleme damit hat, dass diese Anzahl von Tieren in einer Wohnung gehalten wird.

Und zur Geruchs- oder Geräuschbelästigung muss ich sagen - da
gibt es aber noch andere Störungsfaktoren. Z. B. wenn die
Katzen ständig über die angrenzende Straße laufen. Oder wenn
der Hundekot vom Hundehalter nicht entfernt wird. Oder falls
die Katzen sich beim naheliegenden Spielplatz entledigen etc.

Die Katzen sind reine Wohnungskatzen. Hundekot wird nicht in der Nähe des Hauses, sondern auf entsprechenden Flächen abgesetzt und selbstverständlich beseitigt.

Also mich verwirrt es hier, dass es im Forum des Mietrechts
gepostet wird. Heißt ja wohl so viel, dass die Katzen/Hunde
irgendeinen Mangel an der Wohnung verursachen?

Nein, es heißt nur, dass es um eine Wohnung geht. Anhand der Reaktionen hier muss ich davon ausgehen, dass das Posting hier fehlplaziert ist. Weder an der Wohnung noch an den gemeinsam genutzten Anlagen gibt es Schäden.

Ansonsten, man kann doch - wenn der Platz ausreicht und alle
entsprechend registriert sind - so viele Tiere halten, wie man
möchte.

Man kann. Aber wenn die Eigentümergemeinschaft sich zusammentut und plötzlich beschließt, die Anzahl der Tiere pro Wohnung zu limitieren, kommen sie i.d.R. vor Gericht damit durch (siehe einschlägige Urteile). Die fiktive Tierhalterin möchte dem durch eine Unterschriftensammlung vorbeugen.

Gruß,

Myriam

3 Hunde und 6 Katzen und weitere Jungkatzen??? In EINER
Wohnung? Werden die Tiere gestapelt?

Es handelt sich hier um einen fiktiven Fall. Wenn Du möchtest, kannst Du aber davon ausgehen, dass die Wohnung für die Haustiere ausreichend groß ist und diese artgerecht gehalten werden.

Gruß,

Myriam

Hallo Myriam,

vielleicht so?:

Uns ist bekannt, dass Frau/Herr mehrere (Anzahl) Tiere in der Wohnung hält und zusätzlich zeitweilig auch vorübergehend Tiere zur Pflege aufnimmt.
Wir fühlen uns jedoch durch die Tierhaltung von Frau/Herr in keiner Weise beinträchtigt oder belästigt.

Vielleicht könnte man in diesen Schrieb auch noch aufnehmen, daß die Tiere gut gepflegt sind, regelmäßig tierärztlich betreut werden und keine Verwahrlosung besteht oder zu befürchten wäre.

Allerdings könnte es auch passieren, dass die Partei die etwas gegen die Tierhaltung im allgemeinen hat versuchen könnte der tierlieben Person gewerbsmäßigkeit wegen der Pflegetiere zu unterstellen.

Grüsse
Maja

Hallo,

Uns ist bekannt, dass Frau/Herr mehrere (Anzahl) Tiere in der
Wohnung hält und zusätzlich zeitweilig auch vorübergehend
Tiere zur Pflege aufnimmt.
Wir fühlen uns jedoch durch die Tierhaltung von Frau/Herr in
keiner Weise beinträchtigt oder belästigt.

Das klingt gut.

Vielleicht könnte man in diesen Schrieb auch noch aufnehmen,
daß die Tiere gut gepflegt sind, regelmäßig tierärztlich
betreut werden und keine Verwahrlosung besteht oder zu
befürchten wäre.

Gute Idee.

Gruß & danke,

Myriam

paar links hierzu… google ist nicht böse ;o)
hallo,

rein fiktiv ein paar google links zu deinem problem „tierhaltung eigentumswohnung“

Man kann. Aber wenn die Eigentümergemeinschaft sich
zusammentut und plötzlich beschließt, die Anzahl der Tiere pro
Wohnung zu limitieren, kommen sie i.d.R. vor Gericht damit
durch (siehe einschlägige Urteile). Die fiktive Tierhalterin
möchte dem durch eine Unterschriftensammlung vorbeugen.

Gruß,

Myriam

hier mal ein paar google links dazu:
http://www.linnenkamp39.de/rsth.htm
http://www.tierschutzakademie.de/00837.html
http://www.herz-fuer-tiere.de/CoCoCMS/generator/view…
http://www.tierschutzbund.de/00524.html#2314 (punkt 11)
http://www.zooplus.de/magazin/information/artikel/59

Lesen?
Hallo,

die Links sind mir bekannt und auch die darin enthaltene Information. Ich weiß, dass die Eigentümergemeinschaft wenn sie es darauf anlegt, die Tierhaltung begrenzen kann. Das war nicht Teil meiner Frage. Ich wiederhole die beiden gestellten Fragen jetzt nochmal extra, da es ja scheinbar Verständnisprobleme gibt:

Frage 1: würde das Ordnungsamt bei einer artgemäßen Tierhaltung in der angegebenen Größenordnung einschreiten? (OK, gehört vermutlich mehr in „Ämter und Behörden“)

Frage 2: die fiktive Person möchte gerne Unterschriften sammeln, in denen die anderen Wohnungseigentümer bestätigen, dass sie sich durch die Haltung nicht gestört fühlen. Dazu wünschte ich mir Formulierungsvorschläge.

Gruß,

Myriam

vielleicht so?:

Uns ist bekannt, dass Frau/Herr mehrere (Anzahl) Tiere in der
Wohnung hält und zusätzlich zeitweilig auch vorübergehend
Tiere zur Pflege aufnimmt.
Wir fühlen uns jedoch durch die Tierhaltung von Frau/Herr in
keiner Weise beinträchtigt oder belästigt.

Vielleicht könnte man in diesen Schrieb auch noch aufnehmen,
daß die Tiere gut gepflegt sind, regelmäßig tierärztlich
betreut werden und keine Verwahrlosung besteht oder zu
befürchten wäre.

Angenommen, alle unterschreiben. Später können sie doch ihre ‚Zustimmung‘ widerrufen oder nicht? So nach dem Motto: Der Umstand XYZ war mir aber nicht bekannt.

Oder geht das Widerrufen nicht?

Angenommen, alle unterschreiben. Später können sie doch ihre
‚Zustimmung‘ widerrufen oder nicht? So nach dem Motto: Der
Umstand XYZ war mir aber nicht bekannt.

Oder geht das Widerrufen nicht?

Das geht garantiert. Nichtsdestotrotz würden die Unterschriften unserer fiktiven Tierhalterin moralischen Rückhalt und handhabe gegen die (einzige) mobbende Nachbarin geben.

Gruß,

Myriam

3 Hunde und 6 Katzen und weitere Jungkatzen??? In EINER
Wohnung? Werden die Tiere gestapelt?

Es handelt sich hier um einen fiktiven Fall. Wenn Du möchtest,
kannst Du aber davon ausgehen, dass die Wohnung für die
Haustiere ausreichend groß ist und diese artgerecht gehalten
werden.

Sorry, aber eine argerechte Haltung von 10 Tieren in einer Wohnung ist kaum vorstellbar. Das klingt eher nach einem dieser halbseidenen Tierzüchter.

Gruß,

Myriam

Sorry, aber eine argerechte Haltung von 10 Tieren in einer
Wohnung ist kaum vorstellbar. Das klingt eher nach einem
dieser halbseidenen Tierzüchter.

Wie erwähnt handelt es sich um einen fiktiven Fall. Wenn Du über Tierhaltung diskutieren möchtest, bitte ich Dich hiermit ins Brett „Haustiere und Nutztiere“.

Da ich im Tierschutz aktiv bin, bin ich der größte Feind halbseidener Tierzüchter :wink:

Gruß,

Myriam

Hi,

Deine Fragen haben zwar wenig mit Mietrecht zu tun, aber in meinen Augen sind sie rel. eindeutig und einfach.

Frage 1: würde das Ordnungsamt bei einer artgemäßen
Tierhaltung in der angegebenen Größenordnung einschreiten?
(OK, gehört vermutlich mehr in „Ämter und Behörden“)

Auf welcher Rechtsgrundlage sollten sie einschreiten? Du gibst als Rahmenbedingung artgerechte Tierhaltung und fehlende Störung Dritter vor. Und 10-12 Tiere auf 120 m² ist ja nun wirklich nicht zu eng - Tiere im Tierheim haben keine 10 m² für sich (und wer es mag…).

Frage 2: die fiktive Person möchte gerne Unterschriften
sammeln, in denen die anderen Wohnungseigentümer bestätigen,
dass sie sich durch die Haltung nicht gestört fühlen. Dazu
wünschte ich mir Formulierungsvorschläge.

Ursprünglich hast Du auch gefragt, ob das überhaupt eine gute Idee wäre. In meinen Augen nein.
Die Unterschriftensammlung macht keinerlei Sinn, so lange sich niemand von der Tierhaltung belästigt fühlt und gegen seine Miteigentümerin klagt. Im Falle einer Klage wäre es für den entscheidenden Richter natürlich interessant die Meinung der übrigen Betroffenen zu kennen, im Vorfeld wäre so eine Unterschriftenaktion aber nur ein Grund für weitere Streitereien. Zudem wäre jeder Miteigentümer gezwungen für eine Seite Partei zu ergreifen, was zu unnötiger Frontenbildung im Haus führt.
In solch einer Situation ist derjenige, der den ersten Schritt zur Ausweitung des Konflikts auf Unbeteiligte macht, selten der Glücklichere. Ihm wird die Störung des Hausfriedens letzlich zur Last gelegt.
Wird zuerst aber eine (in den Augen der Mitbewohner sinnlose) Klage erhoben sieht die Situation anders aus. Dann war es der Klagende, der den Hausfrieden gestört hat.

Gruß Stefan

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