wenn eine Person eine Mietwohnung mit zusätzlicher Küche mietet, nach wievielen Jahren ist sie abgesetzt und der Vermieter darf diese nicht mehr auf die Miete drauf schlagen.
Angenommen eine Küche wurde 1997 gekauft und hat 6000euro gekostet.
Darf der Vermieter diese 20 Jahre für einen monatlichen Mietpreis von 25vermieten, damit die 6000 nach 20 Jahren wieder raus sind?
wenn eine Person eine Mietwohnung mit zusätzlicher Küche
mietet, nach wievielen Jahren ist sie abgesetzt und der
Vermieter darf diese nicht mehr auf die Miete drauf schlagen.
Er darf solange die vereinbarte Miete nehmen, wie sie
vereinbart ist.
Wenn im Mietvertrag nichts davon steht, dass sich die
Miete nach X Jahren um Y EUR vermindert, dann vermindert
sie sich auch nicht.
Selbst wenn sogar - was SEHR selten ist - ausdrücklich vereinbart ist,
dass ein Mietzuschlag von Y EUR,- speziell für die Nutung der Einbauküche erhoben wird, dann wird der Mietzuschlag eben so lange erhoben, wie die Einbauchküche genutzt/ vermietet wird.
Und falls man schon nachrechnet: Dann bitte auch Zinsen und Gewinn
mit berücksichtigen (nur die wenigsten Leute kaufen eine Einbauküche,
damit fremde Menschen sie nutzen können aus reiner Gutmütigkeit)
Wenn man sich noch im Stadion VOR Vertragsabschluss befindet,
kann man individuell natürlich vereinbaren, wozu
man gerade lustig ist und wovon man den Vertragspartner überzeugen kann.
…Mietwohnung mit zusätzlicher Küche
mietet, nach wievielen Jahren ist sie abgesetzt
Hallo,
die steuerliche Absetzung fragt der Mieter meist nicht, und ist ohne Belang.
und der
Vermieter darf diese nicht mehr auf die Miete drauf schlagen.
Selten gibt es einen extra ausgewiesenen Anteil der Miete fuer die Kueche, und wenn doch, dann steht im Mietvertrag eine Zeitbegrenzung oder eben nicht. Sinnvoll waere keine Zeitvereinbarung, denn der Mieter will auch nach der Zeit eine Kueche haben, die auch danach ein Reparatur- und Kostenrisiko fuer den Vermieter darstellt. Oder soll der Vermieter nach der Zeit die Kueche ersatzlos ausbauen?
Meist ist nur eine Miete vereinbart und Wohnung mit Kuechenzeile, dann kann von keinem Kuechenanteil in der Miete gesprochen werden.
Darf der Vermieter diese 20 Jahre für einen monatlichen
Mietpreis von 25vermieten, damit die 6000 nach 20 Jahren
wieder raus sind?
Ja, darf er, aber diese Subvention wird kaum ein Vermieter geben, rechne bitte mit Zinsen, Reparatur-Risiko und geringerer Lebensdauer als 20 Jahre. Wenn die Kueche und die Wohnung gut gepflegt werden und nicht verschleissen, sollte langfristig die Miete geringer steigen, schliesslich ist der Vermieter interessiert, einen solchen Mieter nicht zu verlieren. Oder er spendiert mal neue Geraete oder eine neue Kuechenzeile.