Hallo!
Wie werden die qm einer Wohnung richtig ausgemessen? Zählen alle Räume gleich? Was ist mit Balkonen? Und wie geht man mit kleinen Nieschen und Abstellkammern um? Ist es möglich die Miete zu mindern, wenn die qm-Zahl nicht mit der gesagten Zahl übereinstimmt und im Mietvertrag keine Angabe eingetragen ist?
Vielen Dank im Vorraus für alles Antworten!
Juli
Hi Juli,
Wie werden die qm einer Wohnung richtig ausgemessen?
Balkon zur Hälfte, bei Schrägen das, was unter 2 m Höhe ist, zur Hälfte; was unter 1 m hat, kostet nichts.
wie geht man mit
kleinen Nischen und Abstellkammern um?
Zählt alles mit.
Ist es möglich die Miete zu mindern, wenn die qm-Zahl
nicht mit der gesagten Zahl übereinstimmt
Nein. Die Wohnfläche ist nur für die Nebenkostenabrechnung wichtig, weil da manches nach Flächenanteil abgerechnet wird.
und im Mietvertrag keine Angabe eingetragen ist?
Dann wird ja keine Miete pro qm gezahlt, sondern ein Preis für die Wohnung - wie besichtigt.
Gruß Ralf
Auch hallo.
Hallo!
Wie werden die qm einer Wohnung richtig ausgemessen? Zählen
alle Räume gleich? Was ist mit Balkonen? Und wie geht man mit
kleinen Nieschen und Abstellkammern um?
k.a. (leider)
Ist es möglich die
Miete zu mindern, wenn die qm-Zahl nicht mit der gesagten Zahl
übereinstimmt und im Mietvertrag keine Angabe eingetragen ist?
Letzteres ist die Feinheit: wenn diese Angabe im Mietvertrag fixiert wurde, darf man bei mehr als 10%-iger Abweichung die Miete kürzen. Aber wo ist denn die Angabe in diesem konkreten Fall ? Deswegen wird man im Zweifel vom Einverständnis des Mieters ausgehen und mit einer Kürzung nicht durchkommen…
Siehe als Vergleich auch http://www.steuernetz.de/homepages/vv/pt/PT224.html
HTH
mfg M.L.
Ist es möglich die
Miete zu mindern, wenn die qm-Zahl nicht mit der gesagten Zahl
übereinstimmt und im Mietvertrag keine Angabe eingetragen ist?Letzteres ist die Feinheit: wenn diese Angabe im Mietvertrag
fixiert wurde, darf man bei mehr als 10%-iger Abweichung die
Miete kürzen. Aber wo ist denn die Angabe in diesem konkreten
Fall ?
Die qm Angabe existiert nur in der damaligen Zeitungsanzeige und bei der Heizkostenabrechnung. Diese stimmt allerding nicht mit der tatsächlichen qm-Anzahl überein. Differenz von über 6qm.
Hallo,
frage doch den Vermieter bzw. Hausverwalter, wie die QM-Angabe zustande kommt und bitte ihn, Dir eine Kopie der Wohnflächenberechnung auszuhändigen.
Hast Du den Balkon (bzw. die Terrasse) mitgerechnet? Sie zählen, je nach Berechnungsgrundlage (II. BV oder DIN 283) bis zu 50 % zur Wohnfläche.
Viele Grüße
Armin
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