Säuberung der Dachterasse bei Auszug

Guten Tag,

ein Mieter kündigt nach 2 Jahren seine 4-Zimmer Wohnung. Er hat die Wohnung geweißt und ohne Mängel hinterlassen, wie auch bei der Übergabe vom Vermieter bestätigt.
Zu dieser Wohnung gehört eine Dachterasse, die mit Steinplatten ausgelegt ist. Die Fugen sind nicht geschlossen, sondern es wächst Unkraut darin.
Im Mietvertrag steht nichts über die Säuberung und den Zustand der Dachterasse, nur im Übergabeprotokoll (vom Einzug) steht der Satz : „Dachterasse vom Unkraut befreit und Platten gereinigt übergeben“ .
Die Terasse ist vom Mieter vom Unkraut befreit worden und die Platten gefegt. Der Vermieter akzeptiert das nicht als gereinigt, sondern möchte diese Platten mit Dampfreiniger behandelt und die Fugen mit Quarzsand aufgefüllt haben, da er es auch so übergeben hätte und in dem nun derzeitigen Zustand nicht an den neuen Mieter übergeben könnte.

Darf denn nun der Vermieter diese Forderung nach Dampfreinigung und Quarzsand stellen oder dafür Geld von der Kaution zurückbehalten?
Darf er überhaupt die Kaution zurückhalten, wenn es in dem Mietvertrag keine Nebenkostenabrechnung gab und keine Betriebskostenabrechnung geben wird?

Danke für die Beantwortung und Diskussion um diesen Beitrag

Antje

Ja

Darf er überhaupt die Kaution zurückhalten, wenn es in dem
Mietvertrag keine Nebenkostenabrechnung gab und keine
Betriebskostenabrechnung geben wird?

Ja! Denn GENAU dafür ist die Kaution da. Nicht für Miete oder Nebenkosten, sondern für Schäden an der Mietsache.

Gruß

Stefan

Und ist es denn ein Schaden an der Mietsache, wenn kein Quarzsand in den Fugen ist, denn etwas anderes war und ist nicht beanstandet worden.

Gruß Antje

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Hallo Antje,

zunächst mal darf ein VM eine Kaution bis zu sechs Monate nach Auszug des Mieters einbehalten. Sie muss nicht sofort ausbezahlt werden.

Im übrigen kann man auch die teilweise Ausbezahlung einer Kaution vereinbaren. Z.B. den Einbehalt für evtl. BK-Nachzahlungen. Oder für die Beseitigung eines festgestellten Mangels.

Fakt ist, dass ein VM im Übergabeprotokoll den Zustand einer Dachterasse bemängelt hat. Zunächst hat der scheidende Mieter die Gelegenheit zu erhalten auf eigene Kosten (auch in Eigenarbeit) den Mangel zu beseitigen.

Tut er dies nicht kann der VM eine Fachkraft beauftragen und die (durch Rechnung nachgewiesenen) Kosten von der Kaution einbehalten.

Ob allerdings der fehlende Quarzsand ein Mangel ist oder nicht kann ich persönlich nicht sagen. War jedoch die Dachterasse bei Einzug mit solchem Quarzsand verfugt ist es eher wahrscheinlich das dieser Zustand wieder herzustellen ist.

Gruß
Nita