Nebenkosten übersteigen Vorauszahlung erheblich

Sind Nebenkostenabrechnungen wirksam, bei denen der geforderte Betrag die geleistete Vorauszahlung um 40 Prozent übersteigt?

Der Mieterverein zu Hamburg weist auf ein Urteil (LG Hamburg 334 S 70/98, Urteil vom 4.3.1999, WuM 2002, 117) hin, nachdem die Nachforderung nicht mehr als 20 Prozent der Vorauszahlung betragen darf, es sei denn, es handelt sich um eine neu bezogene Wohnung, bei der der Vermieter die tatsächlich anfallenden Kosten noch nicht abschätzen kann. Der Mieterverein weist jedoch auch darauf hin, dass die Rechtsprechung nicht einheitlich ist. (http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-rech…)

Was meinen die Experten dazu?

Hallo.

M.E. ist die Nachzahlung in 95% der Fälle wirksam.
Denn m.E. müsste man dem VM nachweisen, dass er ABSICHTLICH die NK zu niedrig angesetzt hat. Und das ist nahezu unmöglich.

Gruss Ivo

Hallo,
wenn die Nachzahlung erheblich ist, dann war der Zinsvorteil bis zur Nachzahlungsforderung auch erheblich. Um das zu aendern, kann der Mieter versuchen, die Vorauszahlungen zu erhoehen. Besser fuer den Mieter waere, das Geld zwischenzeitlich zinsguenstig anzulegen.
Gruss Helmut

Hallo,

Was meinen die Experten dazu?

bin zwar kein Experte, antworte aber trotzdem.

Ich sehe hier keinen Schaden für den Mieter, außer, dass er plötzlich mit einer horrenden Nachzahlung konfrontiert wird. Andererseits hat er natürlich einen Zinsgewinn.

20% halte ich auch für viel zu niedrig. In dem Bereich können ja schon die normalen Schwankungen von Jahr zu Jahr liegen! Heißer Sommer (viel geduscht) und kalter Winter (viel geheizt und gebadet statt geduscht). Dazu gibt es da noch so unkalkulierbare Dinge wie den Brennstoffpreis.

Wenn dann auch noch ein neuer Mieter einzieht, wie soll der Vermieter da die Gepflogenheiten des neuen Mieters kennen? Hat der alte vielleicht nur morgens kurz lauwarm geduscht und am liebsten bei 12 Grad geschlafen? Woher soll der VM das wissen? Und der neue? Liebt der vielleicht ausgiebige heiße Duschen morgens und abends und Schlaftemperaturen jenseits 20 Grad?

In so einem Fall könnte man dem VM ja nur empfehlen, die Nebenkosten von vorneherein mal recht hoch anzusetzen.

Gruß, Niels

Sind Nebenkostenabrechnungen wirksam, bei denen der geforderte
Betrag die geleistete Vorauszahlung um 40 Prozent übersteigt?

Der Mieterverein zu Hamburg weist auf ein Urteil (LG Hamburg
334 S 70/98, Urteil vom 4.3.1999, WuM 2002, 117) hin, nachdem
die Nachforderung nicht mehr als 20 Prozent der Vorauszahlung
betragen darf, es sei denn, es handelt sich um eine neu
bezogene Wohnung, bei der der Vermieter die tatsächlich
anfallenden Kosten noch nicht abschätzen kann. Der
Mieterverein weist jedoch auch darauf hin, dass die
Rechtsprechung nicht einheitlich ist.

Das Urteil ist tatsächlich angreibar! Vorauszahlungen sind zwar üblich, aber keineswegs gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem entsteht dem Mieter durch eine hohe Nachzahlung kein Schaden, eher ein Zinsvorteil.

Durch derartige vermieterunfreundliche unfaire Urteile durch weltfremde Richter vergeht manchem die Lust an der Vermietung.

Wolfgang D.

Vielen Dank an alle für die interessanten Beiträge!

Viele Grüße

Boller