eine recht banale Frage, die aber in meinem Freundeskreis dennoch zu
sehr unterschiedlichen Antworten führte:
Person A hat ein Zimmer in einer WG gemietet. Zwei Mitbewohner haben
sich überworfen, und das nur vier/fünf Monate nachdem einer neu
eingezogen war - dessen Zimmer hat Person A dann übernommen. Der
Vormieter hatte das Zimmer zu seinem Einzug neu gestrichen (in einem
orangeton; und viele Nägel und Dübel für verschiedenste Sachen
eingesetzt). Person A wurde ca. 10 Tage vor Einzug von einem der
verbleibenden Mieter/Mitbewohner gefragt, ob das Zimmer wieder weiß
gestrichen werden solle, dann müßte der ehem. Mieter nochmal
herzitiert werden. Person A meint, daß sei nicht nötig (nicht weil
Person A die Farbe und relativ vielen Nägel/Dübel so toll fand,
sondern weil Stress zwischen den beiden anderen Partein vermieden
werden soll).
Person A hat das Zimmer während seiner zweijährigen Mietdauer nie neu
gestrichen oder auch nur einen Nagel etc. neu gesetzt. Jetzt zieht
sie aus und es stellt sich die Frage, ob das Zimmer „renoviert“
übergeben werden muß (also zumindest streichen) oder nur „besenrein“.
Hinzu kommt, daß nach einem Jahr Mietdauer in der Abwesenheit von
Person A ungefragt Handwerker im Zimmer gewesen sind, um durch ein
Fenster auf das Dach zu steigen. Dabei haben sie zwei ca. Tennisball
große, schwarzgraue Flecken an der Wand hinterlassen. Dies teilt
Person A den Mitbewohnern mit, nachdem sie es nach Rückkehr bemerkt.
Für die Zimmer existieren keine einzelnen Mietverträge, sondern nur
einen Hauptmieter und drei Nebenmieter. Person A hat allerdings nie
einen Mietvertrag unterschrieben, dies wurde über die Mietdauer
einfach vergessen. Person A hat für den aktuellen Monat (angenommen
August) noch keine Miete überwiesen, da er von einem Freund den Rat
bekommen hat, dies bei Streitfall einfach mit der verbleibenden
Kaution zu verrechnen, um so indirekt seine Kaution zurückzubekommen.
Allerdings hat Person A auch erst vor einem Monat (angeommen Ende
Juli) gekündigt, d.h. es läuft noch eine dreimonatige Kündigungsfrist
(im Beispiel wäre das zum 01. November). Person A hat allerdings über
diverse Anzeigen schon ca. 10-15 potentielle Nachmieter vorgestellt,
die zum nächsten Monatsanfang (im Beispiel also zum 01.09) einziehen
würden.
Wie verhält es sich hier in diesem Beispiel, wenn die übrigen
Mitbewohner alle 10-15 potentielle Nachmieter ablehnen würden, obwohl
die meißten in Frage kämen (keine großen Haustiere etc.) und die
Mitbewohner dies damit begründen würden, daß es unter den vielen
potentiellen Nachmietern keinen gebe, der zu ihnen passe?
später zu beseitigen.