Renovierungspflicht/Nachmieterablehnung in WG

eine recht banale Frage, die aber in meinem Freundeskreis dennoch zu
sehr unterschiedlichen Antworten führte:

Person A hat ein Zimmer in einer WG gemietet. Zwei Mitbewohner haben
sich überworfen, und das nur vier/fünf Monate nachdem einer neu
eingezogen war - dessen Zimmer hat Person A dann übernommen. Der
Vormieter hatte das Zimmer zu seinem Einzug neu gestrichen (in einem
orangeton; und viele Nägel und Dübel für verschiedenste Sachen
eingesetzt). Person A wurde ca. 10 Tage vor Einzug von einem der
verbleibenden Mieter/Mitbewohner gefragt, ob das Zimmer wieder weiß
gestrichen werden solle, dann müßte der ehem. Mieter nochmal
herzitiert werden. Person A meint, daß sei nicht nötig (nicht weil
Person A die Farbe und relativ vielen Nägel/Dübel so toll fand,
sondern weil Stress zwischen den beiden anderen Partein vermieden
werden soll).

Person A hat das Zimmer während seiner zweijährigen Mietdauer nie neu
gestrichen oder auch nur einen Nagel etc. neu gesetzt. Jetzt zieht
sie aus und es stellt sich die Frage, ob das Zimmer „renoviert“
übergeben werden muß (also zumindest streichen) oder nur „besenrein“.

Hinzu kommt, daß nach einem Jahr Mietdauer in der Abwesenheit von
Person A ungefragt Handwerker im Zimmer gewesen sind, um durch ein
Fenster auf das Dach zu steigen. Dabei haben sie zwei ca. Tennisball
große, schwarzgraue Flecken an der Wand hinterlassen. Dies teilt
Person A den Mitbewohnern mit, nachdem sie es nach Rückkehr bemerkt.

Für die Zimmer existieren keine einzelnen Mietverträge, sondern nur
einen Hauptmieter und drei Nebenmieter. Person A hat allerdings nie
einen Mietvertrag unterschrieben, dies wurde über die Mietdauer
einfach vergessen. Person A hat für den aktuellen Monat (angenommen
August) noch keine Miete überwiesen, da er von einem Freund den Rat
bekommen hat, dies bei Streitfall einfach mit der verbleibenden
Kaution zu verrechnen, um so indirekt seine Kaution zurückzubekommen.
Allerdings hat Person A auch erst vor einem Monat (angeommen Ende
Juli) gekündigt, d.h. es läuft noch eine dreimonatige Kündigungsfrist
(im Beispiel wäre das zum 01. November). Person A hat allerdings über
diverse Anzeigen schon ca. 10-15 potentielle Nachmieter vorgestellt,
die zum nächsten Monatsanfang (im Beispiel also zum 01.09) einziehen
würden.

Wie verhält es sich hier in diesem Beispiel, wenn die übrigen
Mitbewohner alle 10-15 potentielle Nachmieter ablehnen würden, obwohl
die meißten in Frage kämen (keine großen Haustiere etc.) und die
Mitbewohner dies damit begründen würden, daß es unter den vielen
potentiellen Nachmietern keinen gebe, der zu ihnen passe?

Hallo,

eine recht banale Frage, die aber in meinem Freundeskreis
dennoch zu
sehr unterschiedlichen Antworten führte:

E i n e Frage? Scheinen mir doch eher mehr zu sein. Versuchen wir es also:

Person A hat ein Zimmer in einer WG gemietet. Zwei Mitbewohner
haben
sich überworfen, und das nur vier/fünf Monate nachdem einer
neu
eingezogen war - dessen Zimmer hat Person A dann übernommen.
Der
Vormieter hatte das Zimmer zu seinem Einzug neu gestrichen (in
einem
orangeton; und viele Nägel und Dübel für verschiedenste Sachen
eingesetzt). Person A wurde ca. 10 Tage vor Einzug von einem
der
verbleibenden Mieter/Mitbewohner gefragt, ob das Zimmer wieder
weiß
gestrichen werden solle, dann müßte der ehem. Mieter nochmal
herzitiert werden. Person A meint, daß sei nicht nötig (nicht
weil
Person A die Farbe und relativ vielen Nägel/Dübel so toll
fand,
sondern weil Stress zwischen den beiden anderen Partein
vermieden
werden soll).

Person A hat das Zimmer während seiner zweijährigen Mietdauer
nie neu
gestrichen oder auch nur einen Nagel etc. neu gesetzt. Jetzt
zieht
sie aus und es stellt sich die Frage, ob das Zimmer
„renoviert“
übergeben werden muß (also zumindest streichen) oder nur
„besenrein“.

Das kommt auf die Vereinbarungen an, die getroffen wurden.

Hinzu kommt, daß nach einem Jahr Mietdauer in der Abwesenheit
von
Person A ungefragt Handwerker im Zimmer gewesen sind, um durch
ein
Fenster auf das Dach zu steigen. Dabei haben sie zwei ca.
Tennisball
große, schwarzgraue Flecken an der Wand hinterlassen. Dies
teilt
Person A den Mitbewohnern mit, nachdem sie es nach Rückkehr
bemerkt.

Für die Zimmer existieren keine einzelnen Mietverträge,
sondern nur
einen Hauptmieter und drei Nebenmieter. Person A hat
allerdings nie
einen Mietvertrag unterschrieben, dies wurde über die
Mietdauer
einfach vergessen.

Dann besteht trotzdem ein (mündlicher) Mietvertrag und es greifen die gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall hätte Person A keine Verpflichtung zur Renovierung. Diese müssen höchstens die im Mietvertrag offiziell genannten Personen übernehmen.

Person A hat für den aktuellen Monat

(angenommen
August) noch keine Miete überwiesen, da er von einem Freund
den Rat
bekommen hat, dies bei Streitfall einfach mit der
verbleibenden
Kaution zu verrechnen, um so indirekt seine Kaution
zurückzubekommen.

Das ist ein schlechter Rat. Der Mieter setzt sich damit ins Unrecht. Die Kaution ist für die Begleichung von Schäden die der Mieter während der Mietzeit verursacht hat und für evtl. NK-Nachzahlungen geleistet. Es ist nicht statthaft, das ein Mieter die Kaution mit noch ausstehenden Mietzahlungen verrechnet.

Allerdings hat Person A auch erst vor einem Monat (angeommen
Ende
Juli) gekündigt, d.h. es läuft noch eine dreimonatige
Kündigungsfrist
(im Beispiel wäre das zum 01. November). Person A hat
allerdings über
diverse Anzeigen schon ca. 10-15 potentielle Nachmieter
vorgestellt,
die zum nächsten Monatsanfang (im Beispiel also zum 01.09)
einziehen
würden.

Wie verhält es sich hier in diesem Beispiel, wenn die übrigen
Mitbewohner alle 10-15 potentielle Nachmieter ablehnen würden,
obwohl
die meißten in Frage kämen (keine großen Haustiere etc.) und
die
Mitbewohner dies damit begründen würden, daß es unter den
vielen
potentiellen Nachmietern keinen gebe, der zu ihnen passe?

Das dürfen sie tun. Es gibt keine Verpflichtung Nachmieter zu akzeptieren. Dies würde bedeuten, das Person A bis zum Ende der Kündigungsfrist Miete bezahlen müsste.

Gruß
Nita

Danke für die Antwort, ein paar Dinge sind mir noch nicht ganz klar:

Das kommt auf die Vereinbarungen an, die getroffen wurden.

Die Vereinbarung besteht darin, daß Person A und Hauptmieter der WG sich einigten, daß Zimmer unrenoviert zu übergeben. Die Frage ist nun, ob der Verzicht von Person A, eine Renovierung vom vorherigen Mieter des Zimmers (trotz Streitfalls des vorherigen Mieters mit dem Hauptmieter) noch zu erzwingen, implizit aussagt, das Renovierungspflicht für Person A bei Auszug dennoch bestünde.

Dann besteht trotzdem ein (mündlicher) Mietvertrag und es
greifen die gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall hätte
Person A keine Verpflichtung zur Renovierung. Diese müssen
höchstens die im Mietvertrag offiziell genannten Personen
übernehmen.

Ist dies kategorisch so bei einem mündlichem Mietvertrag? Und noch eine Zusatzfrage: Wie sieht es mit Kündigungsfristen bei mündlichen Verträgen aus?

Gruß,

Andreas

Hallo,

wohnen in einer WG ist etwas anders als eine eigene Wohnung zu mieten. Wohnen in einer WG heißt nicht nur, von einer günstigen Miete zu profitieren, sondern eben auch die Einschränkungen die eine WG mit sich bringt, hinzunehmen.

Das Zimmer wurde zwar unrenoviert übernommen, allerdings wären die anderen WG-Mitglieder auch bereit gewesen, das Zimmer vor dem Einzug zu renovieren.

Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, der Ausziehende soll sich einen Tag Zeit nehmen, das Zimmer renovieren (vulgo Löcher zumachen und streichen) und sauberzumachen. Dann gibt es keinen Streit und niemand kann dem Mieter nach zwei Jahren vorwerfen, daß er damals das Zimmer nicht renoviert hat.

Beim Thema Nachmieter haben die WG-Mitglieder meiner Meinung nach noch mehr Mitspracherecht (kein juristisches, sondern logisches), da sie ja mit dem zukünftigen Mieter zusammenwohnen müssen. Sollten sie allerdings nach der Kündigungsfrist noch keinen neuen Mieter aktzeptiert haben, ist es ihr Problem, die zusätzlichen Kosten aufzufangen.

Gerhard

Gerhard

Hallo nochmal,

Danke für die Antwort, ein paar Dinge sind mir noch nicht ganz
klar:

Das kommt auf die Vereinbarungen an, die getroffen wurden.

Die Vereinbarung besteht darin, daß Person A und Hauptmieter
der WG sich einigten, daß Zimmer unrenoviert zu übergeben. Die
Frage ist nun, ob der Verzicht von Person A, eine Renovierung
vom vorherigen Mieter des Zimmers (trotz Streitfalls des
vorherigen Mieters mit dem Hauptmieter) noch zu erzwingen,
implizit aussagt, das Renovierungspflicht für Person A bei
Auszug dennoch bestünde.

Wenn dies so nicht gesagt wurde, dann besteht keine Renovierungspflicht für A. Es sei denn der Hauptmieter kann durch Zeugen belegen, das A zugesagt hat, die „Schweinerei“ :smile: später zu beseitigen.

Dann besteht trotzdem ein (mündlicher) Mietvertrag und es
greifen die gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall hätte
Person A keine Verpflichtung zur Renovierung. Diese müssen
höchstens die im Mietvertrag offiziell genannten Personen
übernehmen.

Ist dies kategorisch so bei einem mündlichem Mietvertrag? Und
noch eine Zusatzfrage: Wie sieht es mit Kündigungsfristen bei
mündlichen Verträgen aus?

Gruß,

Andreas

Also nochmal ganz genau: Ein mündlicher Mietvertrag, oder ein schriftlicher der durch irgendwelche Termini ungültig wurde, bedeutet das die gesetzlichen Regelungen Anwendungen finden.

Gesetzlich geregelt ist, das der Vermieter für die Schönheitsreparaturen bzw. Renovierungen der Wohnung zuständig ist. Diese Verpflichtung wird in der Regel mit den Standardmietverträgen auf den Mieter abewälzt.

Bei Untervermietung ist es so: Der Hauptmieter ist gegenüber dem VM verpflichtet alle vertraglichen Klauseln einzuhalten. Also auch die, die sich auf Schönheitsreparaturen beziehen.

Der Hauptmieter muss mit seinen Untermietern ebenfalls entsprechende Regelungen treffen, da er sich sonst des Mittels entzieht seine Untermieter zu entsprechenden Leistungen heranzuziehen.

Wenn der Hauptmieter zweifelsfrei nachweisen kann, dass mündlich besprochen wurde, dies und jenes habe der Untermieter zugesagt und zu erledigen, kann er diesen Anspruch ebenfalls einklagen. (Das ist jetzt aber schon fast ein Schluss meinerseits die ich kein Anwalt bin. Sollte ich hier ein Böckchen schiessen…)

Es gibt auch Mietverträge mit mehreren Mietern die den jeweiligen Mietern ihre Pflichten zuweisen. Da aber in dem hier herangezogenen Beispiel kein Mietvertrag geschlossen wurde, könnte es sogar sein, das der Alt-Untermieter - der Vorgänger von Person A - noch in einem Mietverhältnis zum VM (oder zum Hauptmieter) steht.

Im erwähnten Beispiel würde ich mich als Person A ernsthaft fragen, ob ein Pott Farbe und eine Rolle bzw. das Hoffen auf einen orange-liebenden Nachmieter nicht eine wesentlich bessere Alternative, als z.B. ein Mieteinbehalt wäre.

Und ich würde mich in Zukunft auch ein wenig besser informieren und auf Mietverträge bestehen, die nicht nur die eigenen Pflichten sondern auch die Rechte beinhalten.

Gruß
Nita

Im erwähnten Beispiel würde ich mich als Person A ernsthaft
fragen, ob ein Pott Farbe und eine Rolle bzw. das Hoffen auf
einen orange-liebenden Nachmieter nicht eine wesentlich
bessere Alternative, als z.B. ein Mieteinbehalt wäre.

Im erwähnten Beispiel fragt sich das die Person A auch ernsthaft, nur bleibt nur noch die Alternative eines Nachmieters mit Orange-Affinität. Den Eimer Farbe könnte A sicherlich auch kaufen, nur befindet sich A in diesem von mir konstruierten Beispiel schon mehrere hundert Kilometer von seiner ehem. Wohnung entfernt und hat somit höchstens die Möglichkeit, eine Reise anzutreten, deren Kosten die des Einbehaltens der Kaution bei weitem übersteigen :wink:

Und ich würde mich in Zukunft auch ein wenig besser
informieren und auf Mietverträge bestehen, die nicht nur die
eigenen Pflichten sondern auch die Rechte beinhalten.

Ja, das sollte Person A wohl in Zukunft wirklich tun. Aber in diesem Beispiel ist die Person A natürlich absichtlich naiv kreiert worden. Wem würde so etwas schon in der Realität zustoßen?

Nochmals Danke für die Hilfe!

wohnen in einer WG ist etwas anders als eine eigene Wohnung zu
mieten. Wohnen in einer WG heißt nicht nur, von einer
günstigen Miete zu profitieren, sondern eben auch die
Einschränkungen die eine WG mit sich bringt, hinzunehmen.

D’Accrod. Mir geht es auch nicht, eine Gemeinschaft, von deren Bildung eigentlich alle etwas haben sollten, durch pochen auf gesetzliche Rechte zu schädigen, sondern mich lediglich auf einen Fall vorzubereiten, der schon des öfteren eingetreten ist und des Eintreten ich nun wieder fürchte, nur mit mir als Protagonisten.

Das Zimmer wurde zwar unrenoviert übernommen, allerdings wären
die anderen WG-Mitglieder auch bereit gewesen, das Zimmer vor
dem Einzug zu renovieren.

Nein, die anderen WG-Mitglieder wären bereit gewesen, den ehem. Mitbewohner, mit dem sie im Streit (beinahe noch untertrieben) auseinandergegangen sind, nochmal zu „zwingen“ zu renovieren.

Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, der Ausziehende soll
sich einen Tag Zeit nehmen, das Zimmer renovieren (vulgo
Löcher zumachen und streichen) und sauberzumachen. Dann gibt
es keinen Streit und niemand kann dem Mieter nach zwei Jahren
vorwerfen, daß er damals das Zimmer nicht renoviert hat.

Da scheinen sie wirklich einen gesunden Menschenverstand zu haben, denn meiner sagt mir ähnliches und von dem vermute ich auch, daß er gesund ist. Wie bereits in der Antwort auf eine andere Hilfestellung hier geschrieben, mangeld es nicht an Fleiß, diese eigentlich lapidaren Tätigkeiten zu tun, sondern an der Entfernung zur noch aktuellen Wohnung, d.h. an der Unmöglichkeit, diese Arbeiten durchzuführen.

Beim Thema Nachmieter haben die WG-Mitglieder meiner Meinung
nach noch mehr Mitspracherecht (kein juristisches, sondern
logisches), da sie ja mit dem zukünftigen Mieter
zusammenwohnen müssen.

Dem logischen Schluß kann ich so folgen, nur folgte ich mehr einer Vermutung, die noch immer in meinem Kopf herumspukte, da ich mal gehört hatte, daß der Mieter dem Vermieter nur eine best. Anzahl ‚akzeptabler‘ Nachmieter stellen müsse, um die Kündigungsfrist zu ‚verkürzen‘. Dies ist wohl, soweit ich das hier mitbekommen habe, humbug.

Danke für die Hilfe.

Gruß,

Abe

Ob mündlich oder schriftlich ist hier ziemlich irrelevant, da das Gesetz diese Unterscheidung nicht macht.

Nirgendwo im Vertrag ist von einer Renovierung die Rede - und beweisbar dürfte es auch kaum sein. Ergo keine Renovierung.

Renovierung bei Einzug halte ich sowieso für simmvoller - wer weiss schon ob es dem Nachmieter überhaupt gefällt und dieser dann gleich alles schwarz streichen möchte :wink:

Zu den Nachmietern… egal wieviele präsentiert werden. Das Recht diese abzulehnen besteht immer. Ob die allerdings dann jemand aus dem Hut zaubern können wenn die reguläre Kündigungsfrist vorüber ist?

Gruss Ivo

Hi,

Im erwähnten Beispiel fragt sich das die Person A auch
ernsthaft, nur bleibt nur noch die Alternative eines
Nachmieters mit Orange-Affinität. Den Eimer Farbe könnte A
sicherlich auch kaufen, nur befindet sich A in diesem von mir
konstruierten Beispiel schon mehrere hundert Kilometer von
seiner ehem. Wohnung entfernt und hat somit höchstens die
Möglichkeit, eine Reise anzutreten, deren Kosten die des
Einbehaltens der Kaution bei weitem übersteigen :wink:

Tja, so’n Pech!

Und ich würde mich in Zukunft auch ein wenig besser
informieren und auf Mietverträge bestehen, die nicht nur die
eigenen Pflichten sondern auch die Rechte beinhalten.

Ja, das sollte Person A wohl in Zukunft wirklich tun. Aber in
diesem Beispiel ist die Person A natürlich absichtlich naiv
kreiert worden. Wem würde so etwas schon in der Realität
zustoßen?

Oh, du würdest dich wahrscheinlich wundern. Der konstruierte Fall ist meiner bescheidenen Meinung nach sogar noch eher unter „Normalfall“ zu buchen.

Guck mal weiter unten, da hat einer geschrieben (natürlich nur fiktiv) das ein Mieter bei Auszug gleich die ganze Wohnung verkaufen (!) soll.

Grinsegruß
Nita