Hallo!
Ab wann muss ein Vermieter eine Badewanne erneuern?
Gibt es vorgeschrieben Zeiten (30Jahre)? Oder muss sie nicht mehr benutzbar sein?
Liegt es vielleicht auch am neuen Mieter -> Schönheutsreparaturen wenn die Badewanne sehr abgenutzt ist (Lack ist matt, keine größeren Schäden, Flecken gehen nicht weg, komischer Geruch, mit Putzmitteln nichts machbar)
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.
Julia
Hallo,
Hallo!
Ab wann muss ein Vermieter eine Badewanne erneuern?
Gibt es vorgeschrieben Zeiten (30Jahre)?
Nein.
Oder muss sie nicht
mehr benutzbar sein?
Richtig.
Liegt es vielleicht auch am neuen Mieter ->
Schönheutsreparaturen wenn die Badewanne sehr abgenutzt ist
(Lack ist matt, keine größeren Schäden, Flecken gehen nicht
weg, komischer Geruch, mit Putzmitteln nichts machbar)
Häh? Was ist hier die Frage? Wegen eines neuen Mieters ist plötzlich der Lack matt? Der neue Mieter riecht komisch und Putzmittel helfen nicht? Welche Schönheitsreparaturen sollen an einer alten Wanne gemacht werden?
Kannst du das bitte noch mal aufdröseln? Ich verstehe nur Bahnhof.
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.
Julia
Bitte
Gruß
Nita
Stimmt das war etwas undeutlich 
Liegt es vielleicht auch am neuen Mieter ->
Schönheutsreparaturen wenn die Badewanne sehr abgenutzt ist
(Lack ist matt, keine größeren Schäden, Flecken gehen nicht
weg, komischer Geruch, mit Putzmitteln nichts machbar)
Die Frage ist, ob der neue Mieter für eine neue Badewanne aufkommen muss. Vielleicht zählt ein matter Lack zu Schönheitsreparaturen???
Die Wanne ist brauchbar, aber uralt und sieht alles andere als einladent aus.
Gruß julia
Hallo,
aah! Jetzt leuchtet es im Oberstübchen.
Tja, das ja mal 'ne gute Frage. Also zu Schönheitsreparaturen gehört das garantiert nicht. Das Auswechseln einer kompletten Wanne ist nicht Sache des Mieters. Wenn ein Mieter von der matten Badewanne so gar nicht zum baden eingeladen wird und diese auswechseln möchte gibt es verschiedene Möglichkeiten:
-
Den VM fragen, ob er wohl so gut sein möchte, das unschöne Teil auszuwechseln. Verpflichtet - so haben wir ja festgehalten - ist er dazu nicht. Das wäre also Kulanz.
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Der Mieter wechselt auf eigene Kosten die Wanne aus. Hier ist wie folgt zu beachten:
a) Der Mieter darf dies ohne Zustimmung des VM nicht so ohne weiteres tun. Der VM könnte sonst den sofortigen Rückbau verlangen.
b) Bei Auszug könnte der VM den Rückbau verlangen.
c) Bei Auszug könnte der Mieter auf die Idee kommen, jetzt die Kosten für die „eigene“ Wanne zurückzufordern. Dem müsste der VM nicht entsprechen.
d) Der Mieter darf dann nicht unbedingt die „eigene“ Wanne wieder ausbauen und mitnehmen, jedenfalls nicht ohne den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.
Das es für alles auch wieder Ausnahmen, Neben- Unter- und sonstige Regeln gibt, muss wohl nicht extra erwähnt werden. Aber im Groben ist es wohl mehr oder minder richtig.
Fazit: Der Mieter gewöhnt sich an die Wanne, lässt untertags einen schönen Vorhang davor hängen oder sonstwas, oder er einigt sich mit dem VM.
Gruß
Nita