Privatperson A vermietet an Privatperson B eine Wohnung. So steht es zurzeit auch im Mietvertrag. Alleiniger Nutzer der Wohnung ist, wie im Mietvertrag vereinbart, Privatperson B.
Privatperson B erhält ab Zeitpunkt x das Geld für die Miete von Privatperson C (warum auch immer), bewohnt aber weiterhin allein die Wohnung. B und C sind nicht miteinander verwandt.
B und C wollen nun, daß ab Zeitpunkt x als Mieter im Mietvertrag Privatperson C eingetragen wird, weil diese ja der Geldgeber ist. Gibt es dafür eine rechtliche(n) Grundlage/Anspruch ?
Privatperson A möchte den Vertrag lassen wie er ist, da es ihr ja eigentlich egal sein kann, von wem das Geld kommt. Entscheidend ist doch der Bewohner der Wohnung, oder ? Sind die finanziellen Zuwendungen von C an B nicht Privatsache von B und C und sollte diese nicht zwischen diesen beiden vetraglich geklärt werden ?
Hallo Lutz,
das siehst du eigentlich ja schon richtig. Natürlich hat C keinerlei Ansprüche gegenüber A.
Die Sache zwischen B und C ist deren reine Privatsache. Niemand kann sich einfach in ein Mietverhältnis „einkaufen“. (Es sei denn, er besticht den Vermieter…)
Gruß!
Horst