ich hab das Archiv durchstöbert, aber nichts passendes zu meiner Frage gefunden:frowning:
Folgender Fall:
Besitzer B eines 3-Familienhauses (alle 3 Wohnungen vermietet), möchte sein Haus verkaufen. Keiner der Mieter beabsichtigt auszuziehen.
Wie sieht das mit Wohnungsbesichtigungen potentieller Käufer aus?
also…der Termin muss in einem angemessenen Zeitraum vorangekündigt werden…aber: könnte B tatsächlich täglich Zutritt zu den Wohnungen verlangen?..oder an einem Tag über mehrere Stunden?..gibt es da Begrenzungen?
Und wenn die potentiellen Käufer mit der gesamten Grossfamilie auftauchen…müssen die Mieter die alle auf einmal in die Wohnung lassen?
Das Betretungs- und Besichtigungsrecht des Vermieters ist gesetzlich nicht geregelt. Unstrittig ist, dass der Vermieter im Falle des Verkaufs der Wohnung berechtigt ist, diese mit Kaufinteressenten zu besichtigen. Über die Modalitäten der Besichtigung (Termin, Zeitdauer, Begleitpersonen) gibt es jedoch unterschiedliche Auffassungen. Dazu hat das LG Frankfurt/M. in einem neuen Urteil entschieden, dass bei den Besichtigungsterminen auch auf die Berufstätigkeit des Mieters Rücksicht zu nehmen ist. Insofern sind Besichtigungen werktags zwischen 19.00 und 20.00 Uhr, dreimal monatlich nach einer Ankündigungsfrist von 3 Tagen und einer Besichtigungsdauer von jedenfalls 30 bis 45 Minuten zumutbar.
Der Vermieter kann grundsätzlich auch frei entscheiden, wen er mit der Besichtigung beauftragt und kann auch den Ehepartner als Begleitperson bestimmen (LG Frankfurt/M., Urteil v. 24.5.2002, 2/17 S 194/01, NZM 2002, 696).
unquote
Dazu wäre noch zu sagen, das alle LG-Urteile keinen „endgültigen“ Charakter haben, wie z.B. BGH-Urteile. Sie werden regional (Landgericht) ausgesprochen und müssen für andere Regionen nicht gelten. Sie können hingegen als „Präzedenz“ herangezogen werden.
Nichtsdestoweniger kommt es hier also auf eine genaue Absprache mit dem VM an. Man sollte sich also - bevor er verstärkt tätig wird - mit ihm genauestens absprechen damit es keine missliebigen Auseinandersetzungen gibt.