Hallo ihr Wissenden, ein VM hat seinem M wegen Eigenbedarf am 31.07.05
zum 31.12.05 gekündigt. Grund der Bruder und seine Frau braucht die Wohnung.
Am 07.10.05 wirb der VM mit einem Bauerncafe im Internet. Nun hat der M
erfahren, das dieses Cafe genau in seiner ehemaligen Wohnung betrieben wird.Also ein Vorgetäuschter Eigenbedarf. Mit welchem § kann nun der M
argumentieren um eine Anzeige wegen Betruges oder arglistiger Täuschung zu erstatten.
MfrG. Veronika
Hallo,
ein Betrug liegt hier nicht vor.
Der Vermieter macht sich in diesem Fall allerdings Schadensersatzpflichtig, wenn er nicht beweisen kann, das der Eigenbedarf zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich bestanden hat.
Gruß
Rocco
Hallo!
ein Betrug liegt hier nicht vor.
Da Widerspreche ich: Grundsätzlich kann bei einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung schon eine Strafbarkeit nach § 263 StGB (Betrug) in Betracht kommen. Ob das im Einzelfall so ist kann man natürlich ohne genaueres nicht beantworten. Einfach mal ablehnen geht aber wohl zu weit meine ich.
Man könnte sich natürlich auch mal fragen, ob die Einrichtung eines Gewerbebetriebes in dem Haus/ in der Wohnung nicht auch eine Kündigung nach § 573 II Nr. 3 BGB rechtfertigen könnte…das würde aber im Ergebnis meiner Meinung nach schon aus dem Grund keine Rolle spielen, weil sich eben der Vermieter auf die Eigenbedarfskändigung gestützt hat, obwohl unter Umständen ein solcher Eigenbedarf gar nicht vorgelegen hat.
Ein Schadensersatzanspruch könnte dann tatsächlich in Betracht kommen, so dass man unter Umständen etwa seine Umzugskosten, Maklerkosten, u.U. eine etwaige Differenzmiete ersetzt verlangen könnte.
Also würde mir derartiges einmal passieren, ich würde einen Anwalt aufsuchen oder mal dem Mieterschutzbund beitreten.
Gruß,
Florian.
Hi,
Da Widerspreche ich:
und damit hast du Recht.
Entgegen diverser Berichte, das sich der Vermieter lediglich Schadenserstzpflichtig machen kann, habe ich diese beiden Urteile noch gefunden:
Nach Urteilen des Oberlandesgerichts Koblenz (Az.: 1 Ss 298/88) und des Bayrischen Obersten Landesgerichts (Az.: RReg. 3 St 174/86) macht sich der Vermieter auch strafbar.
Allerdings scheint es garnicht so leicht zu sein, einem Vermieter einen Betrug nachzuweisen.
Die Begründung Eigenbedarf kann sich nach Aussprache der Kündigung ändern, sodas eine Betrugsabsicht nur sehr schwer oder garnicht nachzuweisen ist.
Gruß
Rocco
Ich verstehe die Termine nicht. Am 7.10.05, dem Zeitpunkt der Internet Werbung, wohnt doch noch der M. in der Wohnung?
Oder hat er vorher mit VM eine Aufhebungsvereinbarung getroffen und ist ausgezogen, und die ursprüngliche Kündigung zum 31.12. wurde nie wirksam?
Gruß n.
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Hallo,
Ich verstehe die Termine nicht. Am 7.10.05, dem Zeitpunkt der
Internet Werbung, wohnt doch noch der M. in der Wohnung?
na und? Vermieter kann doch inserieren während der Mieter noch in der Wohnung wohnt. Ist eigentlich so üblich und nichts besonderes.
Oft taucht dann hier aber die Frage auf, wie oft muss man interessenten in die Wohnung lassen?
Gruß
Rocco
Hallo,
Du hast das Ursprungsposting aber schon gelesen, oder?
Ich wüsste jetzt nicht, was es bei einer Eigenbedarfskündigung zu inserieren gäbe, bzw. welche Interessenten da auftauchen sollten.
Suse
Hallo,
Du hast das Ursprungsposting aber schon gelesen, oder?
selbstverständlich.
Ich wüsste jetzt nicht, was es bei einer Eigenbedarfskündigung
zu inserieren gäbe, bzw. welche Interessenten da auftauchen
sollten.
Deswegen ja auch die Frage nach dem Betrug.
Meine Antwort bezog sich auf die Frage von N.Schmid. Er verstand nicht, wieso im Laufe des Mietverhältnisses schon eine Wohnung zu vermieten ist. Ist natürlich möglich, unabhängig davon ob es vorgetäuschter Eigenbedarf ist oder nicht.
Jetzt verstanden?
Gruß
Rocco
Hallo,
Jetzt verstanden?
schon…
wobei ich denke, dass hier etwas aneinander vorbeigeredet wird, denn:
bei dem Inserat ging es ja nicht um ein Vermierungsinserat, sondern Werbung für ein Bauerncafe, was m.E. eine Nutzungsänderung darstellt, die nun mit der Eigenbedarfskündigung so gar nicht konform geht.
Gruss
Suse
Hallo leider bin ich erst heute dazu gekommen, mal wieder rein zu schauen. Der M ist 31.12.06 ausgezogen und hat den VM im Maerz 06 wegen des Eigenbedarfs angeschrieben. Der antwortete, der Einzug des Bruders hat sich verzögert. Da der VM aber längst einen Nutzungsänderungsantrag gestellt hat, kann das so garnicht stimmen.
Außerdem liegt es schon fast auf der Hand, der VM wollte einen lästigen M los werden, weil dieser sich vor permanent falschen Nebenkostenabrechnungen gewehrt hat. Wie sieht es denn mit arglistiger Täuschung aus?
MfrG V.H.
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