Verkauf der Wohnung. Bei Anmietung verschwiegen

Hallo,

man nehme an, Mieter A hat vor 8 Monaten eine Wohnung mit gesetzl. Kündigungsfrist über einen Makler gemietet. Der Vermieter renoviert die Wohnung (Fußböden, Wände, Türen), weil erhebliche Schimmelschäden vorhanden sind. Man vereinbart einen sehr günstigen Mietzins = 3,90 Euro/qm (Vergleich zum Mietspiegel = 5,00 Euro/qm) und der Vermieter verzichtet in den besonderen Vereinbarungen im Mietvertrag außerdem auf sein Recht zur Eigenbedarfskündigung. Mieter A hat eine langfristige Mietabsicht und tut dies dem Makler und dem Vermieter kund. Der Makler erhält 600,00 Euro Vermittlungsprovision.

Mieter A erfährt nach 8 Monaten, daß die Wohnung schon 5 Monate zum Verkauf steht und sich ein Immobilienbüro einer Bausparkasse hierum bemüht.

Hätte der Vermieter bzw. sein Makler den Mieter A nicht vor der Vermietung auf eine kurzfristige Verkaufsabsicht hinweisen müssen? Wenn Mieter A von der Verkaufsabsicht Kenntnis gehabt hätte, wäre ein Mietvertrag nie zustande gekommen.

Liegt hier evtl. eine Betrugsabsicht vor?

Kann ein neuer Wohnungsbesitzer die Miete lt. Mietspiegel anheben und
/oder sogar Eigenbedarf, der ja im Mietvertrag ausgeschlossen wurde,
geltend machen?

Mieter A ist außerdem zu 80% körperbehindert.

Danke für Eure Meinung und Gruß.
ElfiVesta

Kauf bricht nicht Miete
Hallo Elfi,

erst einmal gilt das: http://dejure.org/gesetze/BGB/566.html

den besonderen Vereinbarungen im Mietvertrag außerdem auf sein
Recht zur Eigenbedarfskündigung.

Der Vertrag ist unverändert weiterhin gültig.

Hätte der Vermieter bzw. sein Makler den Mieter A nicht vor
der Vermietung auf eine kurzfristige Verkaufsabsicht hinweisen
müssen? Wenn Mieter A von der Verkaufsabsicht Kenntnis gehabt
hätte, wäre ein Mietvertrag nie zustande gekommen.

Vielleicht wusste der Vermieter dies damals noch nicht? Auf jeden Fall wäre es anständiger Umgang gewesen den Mieter unverzüglich zu informieren.

Liegt hier evtl. eine Betrugsabsicht vor?

Inwieweit? Der neue Eigentümer hat zunächst einmal den vereinbarten Vertrag genauso weiter zu erfüllen.

Kann ein neuer Wohnungsbesitzer die Miete lt. Mietspiegel
anheben und /oder sogar Eigenbedarf, der ja im Mietvertrag ausgeschlossen
wurde, geltend machen?

IMHO sieht das durch die Rechtsnachfolge so aus, dass der Neue Vermieter so, als ob er von Anfang an der Vermieter gewesen war erlaubte Mieterhöhungen vornehmen kann. Also nach einer Frist von … Monaten/Jahren um … %. (weiss jetzt nicht die genauen Randbedingungen.

Aber natürlich kann der neue Eigentümer versuchen diese Klausel für ungültig erklären zu lassen. Wenn er genug Geld für Anwälte verdödeln will.

Ich gehe mal davon aus, wenn jemand eine vermietete Wohnung kaufen will, wird er die existierenden Mietverhältnisse genau unter die Lupe nehmen. Wenn nicht, selbst schuld. Immobilienhandel sind schließlich keine Kleingeschäfte.

… und sich ein Immobilienbüro einer Bausparkasse hierum bemüht.

Ich gehe aber mal davon aus, dass Immobilienbüros und Bausparkassen schwerlich einen Eigenbedarf für Wohnräume erstreiten können bzw. daran überhaupt ein Interesse haben.

Mieter A ist außerdem zu 80% körperbehindert.

Im Falle, dass die Eigenbedarfsklausel im Mietvertrag ungültig würde/ist, könnte das ein Erschwernisgrund für Eigenbedarfskündigung sein.

Gruß

Stefan