Hallo,
man nehme an, Mieter A hat vor 8 Monaten eine Wohnung mit gesetzl. Kündigungsfrist über einen Makler gemietet. Der Vermieter renoviert die Wohnung (Fußböden, Wände, Türen), weil erhebliche Schimmelschäden vorhanden sind. Man vereinbart einen sehr günstigen Mietzins = 3,90 Euro/qm (Vergleich zum Mietspiegel = 5,00 Euro/qm) und der Vermieter verzichtet in den besonderen Vereinbarungen im Mietvertrag außerdem auf sein Recht zur Eigenbedarfskündigung. Mieter A hat eine langfristige Mietabsicht und tut dies dem Makler und dem Vermieter kund. Der Makler erhält 600,00 Euro Vermittlungsprovision.
Mieter A erfährt nach 8 Monaten, daß die Wohnung schon 5 Monate zum Verkauf steht und sich ein Immobilienbüro einer Bausparkasse hierum bemüht.
Hätte der Vermieter bzw. sein Makler den Mieter A nicht vor der Vermietung auf eine kurzfristige Verkaufsabsicht hinweisen müssen? Wenn Mieter A von der Verkaufsabsicht Kenntnis gehabt hätte, wäre ein Mietvertrag nie zustande gekommen.
Liegt hier evtl. eine Betrugsabsicht vor?
Kann ein neuer Wohnungsbesitzer die Miete lt. Mietspiegel anheben und
/oder sogar Eigenbedarf, der ja im Mietvertrag ausgeschlossen wurde,
geltend machen?
Mieter A ist außerdem zu 80% körperbehindert.
Danke für Eure Meinung und Gruß.
ElfiVesta